Muss ich der Rentenkasse meine Zeugnisse im Original oder Kopie zusenden zwecks Kontenklärung?
6 Antworten
Kopien reichen aus, aber sie müssen beglaubigt sein. das macht jedes Amt und auch die Krankenkassen.
Am besten, du wendest dich an einen Versichertenberater/-ältesten. Die sind ehrenamtlich tätig - es kostet dich also nichts - und helfen bei der Antragstellung. Sie kennen sie sich mit der Materie aus und wissen, was du alles einreichen musst, beglaubigen auch die Kopien deiner Zeugnisse, bestätigen deine Personalien und leiten den Antrag für dich an die richtige Stelle weiter.
Momentan machen sie allerdings wegen Corona keine Hausbesuche oder Sprechstunden und nehmen Anträge nur telefonisch auf. Dann musst du alle Unterlagen nachreichen - oder du wartest, bis sich die Situation entspannt hat.
Die Kontenklärung ist die Voraussetzung für die korrekte Berechnung deiner späteren Rente.
HAllo,
man kann bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle die Kopien unter Vorlage der Original bestätigen lassen, das mach auch ein Versichertenältester (zu erfragen eine Adresse bei deiner DRV), auch Sparkassen oder Gemeindebüros können das machen.
Sie zeichnen die Kopien ab, das die Originale vorgelegen hat.
Aufgrund von Betrugsversuchen möchte die DRV das so haben.
Das ist auch legitim.
Beste Grüße
Dickie59
Eine normale Fotokopie ist vollkommen ausreichend. Und schon gar keine "beglaubigte Kopie" allerhöchsten eine "bestätigte Kopie" letztere ist nämlich kostenlos.
Aber wie gesagt, normale Kopie reicht auch. Kannst auch einfach morgen anrufen und nachfragen, dann wird man dir das am Telefon auch sagen.
Einer Kopie würde ich auch nicht glauben, weil die kannst du in wenigen Minuten selbst zusammen stöpseln wie du sie haben willst.
Entweder versendest du beglaubigte Kopien oder du gehst in die für dich zuständige Rentenstelle und legst dort die Originale vor.
Beglaubigte Kopien sind ausreichend.
Meines Wissens sind Beglaubigungen für Rentenzwecke bei der kommunalen Verwaltung (Rathaus) kostenlos.