Muss ein Übergabeprotokoll nach Unterschrift umgehend ausgehändigt werden?
Ich habe gestern meine Wohnung an die Maklerin übergeben, die auch ausreichend Fotos von angeblichen Schäden gemacht hat. ihr Mann hat, da keine ausreichende Beleuchtung mehr vorhanden war, alles mit einem Baustrahler abgesucht und seine Kommentare abgegeben. Ein Übergabeprotokoll würde von der Maklerin gefertigt und nur von mir unterschrieben. ihre Unterschrift fehlte. Sie hat es mir auch nicht ausgehändigt, nur bemerkt, das eventuell noch etwas nachgetragen werden könnte. Ist sowas rechtlich in Ordnung oder geht das schon in Richtung Urkundenfälschung? Kann ich die Dame dann gerichtlich belangen? Ich selbst habe mir Notizen gemacht und werde gegen eine nachträgliche Änderung des Protokolls gegenan gehen.
3 Antworten
Eigentlich normal, dass das Übergabeprotokoll sowohl bei Ein- als auch Auszug nachgesendet wird. Kommt meist innerhalb einer Woche an, Sollte es nach zwei Wochen nicht da sein, nochmal nachfragen. Im Zweifelsfall nach der Unterschrift abfotografieren.
Notizen sind schlecht sofern nicht vom Makler/vermieter beglaubigt, können nicht wirklich als Beweis genommen werden; Foto ist naja; nichtverwandte Zeugen sind die beste Lösung
Der Zeuge ist der Ehemann der Maklerin....ich war leider alleine mit den beiden. Ich habe auch nur Notizen gemacht, was sie alles im Protokoll bemängelt hat, wenn jetzt NACH meiner Unterschrift noch etwas hinzugefügt wird.......außer, sie vermerkt es in einem Extra Schreiben, aber das habe ich ja dann nicht unterschrieben.
Eigentlich sollte es so sein, dass man das Protokoll gemeinsam erstellt und dann auch gemeinsam unterschreibt, denn alles was nachher bemängelt wird, kann als Betrug ausgelegt werden. Wer kann denn sagen, ob nicht der Kratzer im Parkett nachträglich gemacht wurde...
Danke, das sehe ich genauso.
es gibt nicht einmal eine pflicht solch en protokoll auszuhändigen. leider. nichtsdestotrotz: ruhig bleiben. die vermieterin muss nachweisen, dass die schäden durch euch verursacht worden sind. sonst hat sie ebenfalls schlechte karten.
Blöd ist allerdings, das die Schäden, die ich übernommen habe, nicht vollständig im Übergabeprotokoll damals festgehalten wurden. Davon wusste sie natürlich nichts mehr...
Zum Glück Hab ich mir Notizen gemacht, sollte sie jetzt noch was nachtragen, kann ich sie wegen Urkundefälschung sicherlich drankriegen...