Muss ein Schwiegersohn Beerdigungskosten tragen?
Hallo,
mein Vater ist sehr, sehr krank und wird nicht mehr lange leben.
Als "Erbe" gibt es lediglich ein paar Tausend EUR Schulden. Meine Mutter bekommt von meinem Vater Unterhalt, hat also kein eigenes Einkommen.
Meine Schwester und ich haben lediglich einen Teilzeitjob (400-EUR Job/1000 EUR brutto). Unsere Männer verdienen nicht schlecht, aber es reicht gerade für unsere Familien zum leben, auch wir haben Schulden. Die Beerdigungskosten zu zahlen ist für uns utopisch, woher nehmen.
Sind die Schwiegersöhne überhaupt verpflichtet für die Beerdigungskosten aufzukommen oder geht man nur nach den Gehältern der "geraden Linie", also meine Mutter, meine Schwester, ich? Meines Wissens wird vom Schwiegersohn nur ein 5-7 % Anteil an "Taschengeld" noch mit auf mein Gehalt angerechnet, was aber dann immernoch durch meinen Teilzeitjob unterhalb des Existenzminimums von ca. 900 EUR bleiben würde.
Meine Eltern leben getrennt, wer muss die Wohnungsauflösung, verbleibende Mieten etc. zahlen? Wer kommt für sowas auf?
Diese Kosten würden mich und meinen Mann in den finanziellen Ruin treiben. Ich wäre dankbar um "fachliche" Aussagen.
Danke im voraus.
10 Antworten
Die Erben müssen das bezahlen. Wen die Kinder das Erbe ausschlagen geht es an die Enkel über usw. wenn alle das Erbe ausschlagen muss das Sozialamt eine Sozialbeerdigung zahlen.
Im Regelfall ist es so das die normale "Erblinie" eingehalten wird, deshalb habe ich es auch so niedergeschrieben. Zur genauen Klärung müßten hier weitere Verwandte und die Inhalte eines möglichen Testaments bekannt gegeben werden, was wohl eindeutig den Rahmen sprengen würde. Die Kernaussage ist aus mei´ner Antwort deutlich ersichtlich!
Eine Erbschaft muss man nicht annehmen, man kann sie ausschlagen. Wenn man sie ausschlägt, verzichtet man auf beides: Das (evtl.) vorhandene Vermögen, aber auch die Übernahme der Schulden. Bei Annahme nimmst du beides an. In deinem Fall rät es sich also, die Erbschaft nicht anzunehmen.
Wegen der Beerdigungskosten wendest du dich am besten an die Wohnortgemeinde deines Vaters. Da gibt es die Möglichkeit eines "Armengrabes". Die können dir bestimmt auch sagen, wie die Kostenregelungen aussehen. - Viel Kraft!
bevor kosten entstehen sofort zum sozialamt einen antrag stellen,das amt übernimmt die kosten in ausnahmefällen,ich würde mich schon mal erkundigen,und gleich das erbe ausschlagen sonst haste die schulden am hals
Wer anschafft muss zahlen: Wer die Beerdigung in Auftrag gibt, muss sie auch bezahlen.Ihr solltet Euch also überlegen, wieviel ihr für die Beerdigung ausgeben wollt. Am Besten sprecht ihr mit einem Beerdigungsunternehmen. Denen sind solche Probleme nicht fremd, eventuell haben sie einen guten Ratschlag. Und für die Schulden gilt: Wenn ihr das Erbe annehmt, müsst ihr zahlen - wenn ihr das Erbe ausschlagt, habt ihr keine Verpflichtung
Hallo,
da ich als Schwiegertochter in der gleichen Situation bin wie du damals, würde es mich interessieren wie die Sache rechtlich damals ausgegangen ist, Vielen Dank
Landolinos
Eine ausgeschlagene Erbschaft geht nicht automatisch an die Enkel weiter.