Türreparatur - Trägt der Mieter die Kosten?

8 Antworten

Binde doch einfach die PH ein, die sich ja jeder Mieter eigentlich leistet und die regelt dann den Schaden.

Hier bei uns kommt der Tischler und repariert und die Kosten betragen rd. 50 EUR und Auftrageber ist immer der Vermieter. Viel Glück.

Ich kenner sogar Mieter, die haben fast neue Türen so zerbröselt und müssen den Schaden nicht wuppen, so die Gerichte hier bei uns.

Dafür bezahlen sie  Miete und der Vermieter muß rohe Gewalt beweisen und kann es natürlich nicht.

Dara72 
Beitragsersteller
 30.03.2016, 12:13

Hallo, daran habe ich auch schon gedacht. Allerdings würde es mir schwerfallen, dies glaubhaft zu begründen. Ich wäre körperlich gar nicht in der Lage, dieses Scharnier aus der Tür zu brechen. Ich bin mir sicher, dass der Schaden schon vorhanden war. Ich dies aber bei Einzug durch die darüber klebende Folie nicht gesehen habe. Und irgendwann (steter Tropfen höhlt den Stein) ist es dann doch ausgebrochen....

Eine Tür aus Spanplatte ist eigentlich unkaputtbar. Außer man wendet rohe Gewalt an.

Die Türen waren aber nicht aus Spanplatte, sondern Sperrholzplatten und dazwischen eine Art Wellpappe.

Lebensdauer solcher Türen?

Ich habe solche noch in einer meiner Mietwohnungen. Die dürften um die 50 Jahre alt sein. Ab und zu etwas neue Farbe und gut ist.

Ist die Tür evtl. mal feucht/nass geworden?

Nur so kann ich mir erklären das sich die Platte gelöst hat.

neuerprimat  29.03.2016, 10:16

Und das ist auch bis heute die Bauweise. Dünnes Furnier und dazwischen Wabenkarton. Das ist billig, leicht und hält auch einiges aus!

Meinst eine einfache Zimmertür?

Das Türblatt selber kostet da eh nur ~ 80€ und je nach dem welche Kleinstreparturen-Klausel du hast kann es schon sein, dass du das eben selber machen musst. Also wenn du z.B. bis 150€ pro Jahr selber zahlen musst, dann deckt das so eine Tür plus das Einhängen schon ab.

Das dann nicht mehr alle Türen gleich aussehen ... das ist dann halt so.

(Ich geh mal davon aus, dass die Verankerung natürlich nicht an der Wand kaputtgegangen ist !??)

Dara72 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 10:07

Ja, eine einfache Zimmertür. Der Vermieter hat eine Kostenvoranschlag vom Tischler in Höhe von ca. 370,00 € ....

neuerprimat  29.03.2016, 10:11
@Dara72

Der Kostenvoranschlag ist BS. In jedem Baumarkt gibt es die Zimmertüren für deutlich unter 100€. Wenn das nun teurer wird, dann muss halt doch der Vermieter ran. Ist er aber auch selber schuld.

Auch verstehe ich nicht wieso du das Türblatt nicht selber geflickt hast. Mit ein paar Handwerkzeugen, Leim und etwas Zeit geht das sehr gut. Siehste dann zwar (aber auch nur bis zum nächsten Anstrich) aber so hätteste dir die Meldung beim Vermieter ganz sparen können.

Dara72 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 10:15
@neuerprimat

Ein Stück vom Türblatt ist abgebrochen...da wo das Scharnier dran ist...darüber ist ja so eine Art Folie....Ich vermute, dass die Tür schon vor meinem Einzug einen Schaden hatte und ich dies durch die darüber geklebte Folie nicht erkennen konnte...

neuerprimat  29.03.2016, 10:17
@Dara72

Aber dann ist die Sache doch so eindeutig ... wie kann der Vermieter dir hier widersprechen?

Dara72 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 10:22
@neuerprimat

Das kann ich ja nicht beweisen....

neuerprimat  29.03.2016, 10:30
@Dara72

Das musst du eventuell auch nicht. Wenn die Folie auf der Tür schon bei Einzug da war, dann konntest du das nicht sehen.

Und ehe jetzt wieder DIESE elende und alte Diskussion aufkommt:

Wenn im Übergabeprotokoll nix von der Folie steht, heißt das übrigens nicht, dass du hier ein Problem hast.

Das Protokoll ist nämlich nicht dazu da, damit der Vermieter von dir eine Wohnung wie bei Einzug zurückbekommt, denn abnutzen durch Bewohnen wirst du sie ja ohnehin, es ist nur dafür da, dass der Vermieter sich dagegen wehren kann, falls du einziehst und dann hinterher die Miete mindern möchtest. Dann kann er nämlich sagen: "Das wusstest du schon bei EInzug, keine Minderung!"

Es kann ja immer sein, dass dir Mängel (wie die offensichtlich vorher beschädigte Tür, Löcher in den Wänden) erst viel später auffallen, z.B. weil eben ein schlauer Vormieter da bei Auszug was drüber geklebt hat; Tapete oder eben Folie.

Das würde meiner Meinung nach unter die Kleinreparaturklausel fallen.

Einfachste Zargen liegen etwa bei 50 €, Türen ebenfalls. Eventuell brauchst du gar keine Tür, wenn du die passende Zarge findest. 

Mit etwas Geschick lässt sich sowas selbst neu einbauen. Ein Handwerker sollte dafür keine Milionen nehmen. 

nach 40 jahren geht so eine tür nun mal kaputt. das ist 100%ig sache des vermieters, lass dich da nicht zwingen selber eine zu bezahlen. gilt auch für neue bäder, toilettenschüsseln und wohnungsböden - das muss der vermieter tragen