Was ist Vorrangig der laufende Unterhalt oder Unterhaltsrückstände?
Ich war bei der Anwältin, die meine Mutter zu Zwangsvollstreckung von Unterhaltsrückständen aus meinem Unterhaltsanspruch eingeklagt hat. Da ich mit meiner Mutter seit 6 Monaten auf Kriegsfuß lebe, weil sie mich nur benutzt und belogen hat, hat meine Mutter die Anwältin kurz nach meinem 18. Geburtstag angewiesen, mir keinerlei Auskunft zu erteilen. Ich lernte vor einigen Monaten meinen Vater kennen, der ganz anders wie beschrieben, komplett fürsorglich und liebevoll ist. Seine Frau und der Rest der Familie haben mir sehr geholfen und ich darf jetzt bei einer Tante unentgeltlich wohnen. Mein Vater kann mich finanziell nicht sehr gut unterstützen weil er bis fast auf`s Existenzminimum gepfändet wird. Ich werde in auf keinen Fall verklagen. Kann ich die Zwangsvollstreckung einstellen lassen, weil ich meinen laufenden Unterhalt möchte? Was ist vorrangig Rückstände oder laufender Unterhalt, Denn die Rückstände kassiert meine Mutter und ich gehe leer aus.
4 Antworten
Laufender Unterhalt ist vorrangig zu behandeln.
Dein Vater hat keinen Unterhalt gezahlt - sonst wäre gar keine Pfändung zustande gekommen.
Klar, ist der liebevoll fürsorglich - Du bist ja kein Kleinkind mehr, das viel Arbeit macht.
Wenn er so fürsorglich gewesen wäre, dann hätte er Unterhalt gezahlt und hätte Umgang mit Dir eingeklagt.
Das hat er nicht gemacht.
Schön, dass er nach all den Jahren bei Dir den Helden spielen kann.
Du selbst musst zum Anwalt und Deine Rechte warnehmen.
Der Unterhalt, der da gepfändet wird, ist Dein Geld. Das kannst Du pfänden lassen.
Und Deine Mutter kann dieses Geld dann von Dir einfordern.
Verzichtest Du darauf, hat Deine Mutter dann immer noch die Forderung gegen Dich. Sie ist nämlich für Dich aufgekommen.
Der laufende Unterhalt ist vorrangig.
die Frage ist, auf wen der Titel lautet, aus dem im Moment vollstreckt wird: auf Dich vertreten durch Deine Mutter (als Du minderjährig warst), dann kannst Du die Vollstreckung als Volljähriger jetzt zurüchnehmen. Müsste Dein Vater wissen.
Oder Deine Mutter, was eigentlich nicht korrekt wäre, aber möglicherweise bei der Titulierung verschlampt wurde. Also nachschauen
Kindesunterhalt wird immer auf den Namen des Kindes tituliert.
Nein, du kannst die Zwangsvollstreckung nicht einstellen lassen! Das müßte deine Mutter machen! Wäre aber dumm, wenn sie das täte! Du wiederum kannst nun, da du jetzt ja volljährig bist, deinen laufenden Unterhalt einklagen, um einen Titel zu bekommen, aus dem du denn vollstrecken kannst.