Müssen wir für die Schulden meiner Mutter aufkommen?
Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem: Meine Eltern leben seit einiger Zeit getrennt und wollen sich auch scheiden lassen. Meine Mutter hat vor einigen Jahren von ihrem Vater einen Bauplatz geerbt. Diesen wollen mein Verlobter und ich nun bebauen. Laut Anwalt hat mein Vater kein Anrecht auf diesen Platz, da dieser Erbe ist. Der Platz soll als Voraberbe an mich überschrieben werden. Mein Bruder ist mit dieser Regelung einverstanden.
Nun haben wir folgende Bedenken: Wenn wir diesen Platz bebauen und meine Mutter ihre Schulden nicht mehr bezahlen kann, müssen wir dann "haften" weil der Bauplatz an mich überschrieben wurde?
2 Antworten
Ich kann jetzt keine Verbindliche Rechtsauskunft geben, aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe kannst du dir den Grund überschreiben lassen. Und zwar einfach so außerhalb des Erbes als Schenkung. Dann haftest du nicht für die Schulden deiner Mutter. Du kannst dann beim Ableben deiner Mutter auf das Erbe verzichten, falls sie ihre Schulden bis dahin nicht bezahlt hat.
Du kannst auch jetzt ein Teilerbe bekommen. In eurem Fall das Grundstück. Auch da erbst du diese Schulden nicht.
In Beiden Fällen gibt es aber eine Frist während derer Schenkungen und Erbe zurückgefordert werden können. Und es ist zu beachten das du Schulden mitüberschrieben bekommst wenn Gläubiger im Grundbuch des Grundstückes eingetragen wurden.
Frag am Besten deinen Anwalt.
LG
nur wenn ihr ihn unter wert kauft. kauft ihr den platz für den regulären wert den er hat bekommt die mutter ja auch das geld dafür und kann davon ihre schulden bezahlen.
wenn ihr den bauplatz erbt geht das natürlich nicht. bei einem erbe müsstet ihr ja auch entscheiden ob ihr es komplett annehmt oder ablehnt. die schulden ablehnen und das guthaben nehmen geht da natürlich nicht