Müssen wir für die Schulden meiner Mutter aufkommen?

2 Antworten

Ich kann jetzt keine Verbindliche Rechtsauskunft geben, aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe kannst du dir den Grund überschreiben lassen. Und zwar einfach so außerhalb des Erbes als Schenkung.  Dann haftest du nicht für die Schulden deiner Mutter. Du kannst dann beim Ableben deiner Mutter auf das Erbe verzichten, falls sie ihre Schulden bis dahin nicht bezahlt hat.

Du kannst auch jetzt ein Teilerbe bekommen. In eurem Fall das Grundstück. Auch da erbst du diese Schulden nicht.

In Beiden Fällen gibt es aber eine Frist während derer Schenkungen und Erbe zurückgefordert werden können. Und es ist zu beachten das du Schulden mitüberschrieben bekommst wenn Gläubiger im Grundbuch des Grundstückes eingetragen wurden.

Frag am Besten deinen Anwalt.

LG


nur wenn ihr ihn unter wert kauft. kauft ihr den platz für den regulären wert den er hat bekommt die mutter ja auch das geld dafür und kann davon ihre schulden bezahlen.

wenn ihr den bauplatz erbt geht das natürlich nicht. bei einem erbe müsstet ihr ja auch entscheiden ob ihr es komplett annehmt oder ablehnt. die schulden ablehnen und das guthaben nehmen geht da natürlich nicht