Ratenzahlung Gericht Existenzminimum?

6 Antworten

Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist verbindlich. Was bleibt, ist über neue Raten zu verhandeln oder halt einen 2. und 3. Job anzunehmen.

Die Freundin kann auch etwas zum Lebensunterhalt beitragen...während der Kindsvater zu Hause ist, kann sie ja was arbeiten.

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 11:16

Das ist doch gar nicht meine frage gewesen, was könnte sein, wenn

Bitterkraut  25.06.2018, 11:23
@Bonnonia

Das sind die Oberlehrer hier, die beantworten keine Fragen, sondern rennen mit erhobenem Zeigefinger rum. Einfach ignorieren.

LouPing  25.06.2018, 11:34
@Bonnonia

Die Antwort ist korrekt.

Er MUSS zahlen - oder wer glaubst du sollte das übernehmen, wir? Wie bereits geschrieben, er kann versuchen über eine geringere Rate zu verhandeln.

Zahlt er nicht wird es von Monat zu Monat teurer und der Gerichtsvollzieher wird klingeln.

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 11:39
@LouPing

Wenn man doch einfach zu doof ist eine klare deutliche Frage zu beantworten, dann sollte man sich nicht die Mühe machen, was zu beantworten. Sorry für meine Antwort, aber mich kotzt es langsam an, wie hier geantwortet wird. Es geht einzig und alleine um die Frage. Kann das Gericht eine Rate in Höhe von e 500,- einfordern, EGAL was derjenige verdient. DAS ist die Frage und keine oberlehrerhaften Antworten. Und noch was: Er bezahlt doch, er kann es aber aktuell nicht mehr regelmäßig, da er nicht mehr über die Geldmittel verfügt. Muss er also von € 350,- ALG I € 500,- Rate bezahlen? Ich denke von den Zahlen her ist es jetzt eindeutig. Für das "doof" entschuldige ich mich.

LouPing  25.06.2018, 11:44
@Bonnonia

Und warum kümmert sich der/die FS nicht vor Ort?

DAS halte ich für viel bedenklicher.

Sorry, aber gerne zu hoffen ein Problem löst sich zu meinen Gunsten- das halte ich persönlich für "doof".

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 11:46
@LouPing

Was ist FS? Und wo in Gottes Namen habe ich geschrieben, das sich was zu seinen Gunsten klären soll? Ich frage klar und deutlich "Einkommen X Rate Y = geht nicht, was tun.

Bitterkraut  25.06.2018, 12:31
@Bonnonia

FS = Fragesteller.

Und die Frage war nicht klar und deutlich. Strafe und Schulden sind nun mal zweierlei Dinge. Hab ich in einem anderen Kommi schon erklärt. Schulden können nur beigetrieben werden, wenn der Schuldner leistungsfähig ist. Strafen muß man dann eben absitzen.

Und du redest in der Frage von Schulden.

Und nein, das Gericht wird die Rate nicht länger einfordern, aber dein Neffe wird einfahren.

Bitterkraut  25.06.2018, 12:35
@LouPing

Ne Geldstrafe wird nicht teurer, Schulden würden das.

Nochmal von vorn: Reden wir von Gerichtskosten oder von Geldstrafen?

Gerichtkosten kann er nicht zahlen, die können auch nicht beigetrieben werden, wenn es an seine Eitenz ginge.

Geldtsrafen zu Tagessätzen muß er zahlen oder absitzen.

Irgendwo ist in der Frage oder in meiner Antwort und anderen der Wurm drin, weil das irgendwie nicht klar ist.

Unter Schulden bei Gericht versteht man Gerichtskosten. Wenn wir von einer Stafe reden, ist das eine ganz andere Baustelle.

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 11:53

Nein ,wir reden von Geldstrafe (Fahren ohne Führerschein usw.). Ja, das ist mir bewusst. Die Frage aber: Wenn er es aus finanziellen Gründen nicht kann, da keine Arbeit, dann muss er es absitzen?

Bitterkraut  25.06.2018, 11:56
@Bonnonia

Dann fährt er ein. Dann geht es aber nicht um "Schulden bei Gericht". Eine Geldstrafe sind keine "Schulden" im üblichen Sinn. Schulden kann man nämlich nicht absitzen, Geldstrafen schon.

Da wirst du auch nix mehr für ihn erreichen können, spar dir deinen Atem. Wenn er das Geld nicht auftreibt, wird er das, was noch nicht bezahlt ist, absitzen müssen, er kann aber jederzeit ausgelöst werden, wen jemand das Geld einzahlt.

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 11:58
@Bitterkraut

Das ist ne klare Antwort. Dann braucht es auch keinen persönlichen Termin mehr, richtig?

Bitterkraut  25.06.2018, 12:01
@Bonnonia

Richtig. Wenn die Senkung der Raten abgelehnt wurde, wird die Strafe vollstreckt, d.h. er sitzt die Tage ab, die er noch nicht bezahlt hat, den Rest.

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 12:03
@Bitterkraut

Und noch mal blöd nachgefragt. Da geht es auch nicht mehr um Existenzminimum, um Einkommen o.ä., sondern nur darum :er kann es nicht bezahlen, dann rein!

Bitterkraut  25.06.2018, 12:07
@Bonnonia

Da geht es um Strafe. Im Knast ist seine Existenz nicht gefährdet und die Mutter seines Kindes kann Unterhaltsvorschuss fürs Kind bekommen, wenn der Vater nicht leisten kann.

Strafe ist die Konsequenz aus Straftaten.

Schulden sind die Konseqeunz einer nicht bezahlten Leistung oder eines Kredites.

Ein himmelweiter Unterschied.

Du solltest Deinen Neffen, so fern er es nicht allein kann, zum Gericht begleiten.

Dort könnt Ihr nachfragen, ob die monatlichen Ratenzahlungen nicht minimiert werden können.

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 11:17

Telefonisch bekomme ich keine Auskunft vom Amtsgericht, was ja völlig klar ist. Aber ja, ich denke das ist der letzte Schritt, dass ich persönlich mitgehe.

amdros  25.06.2018, 11:19
@Bonnonia

Das wird sicher das Beste sein, wenn er es nicht auf die Reihe bekommt.

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 11:21
@amdros

Aber noch mal meine Frage: Muss man Raten bezahlen, wenn man es eigentlich nicht kann? Kann das Gericht anordnen "sie müssen 500,- bezahlen, obwohl er nur 700 im Monat hat"`?

Bitterkraut  25.06.2018, 11:22
@Bonnonia

Du bekommst freilich keine Auskunft, dein Neffe muß sich schon selber um die Sache kümmern. Wer Frau un dKind hat, wrid dazu ja wohl in der Lage sein. Ist ja kein Kleinkind, sondern ein erwachsener Mann. Lass ihn seine Suppe selber auslöffeln und trag ihm nicht den Arsch nach.

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 11:23
@Bitterkraut

Auch hier: Es ist nicht meine Frage gewesen. Was er muss und soll und könnte, ja verstehe ich alles.

Bitterkraut  25.06.2018, 11:25
@Bonnonia

Dann lass ihn tun, was er muß, soll und könnte. Er ist erwachsen.

Was ander Antwort jetzt nicht passt, weiß ich aber nicht. Er soll genau das tun, was Amdros vorschlägt, nämlich sich an das Gericht/die Gläubiger wenden.

amdros  25.06.2018, 11:25
@Bonnonia

Deshalb ja auch mein Rat, mit ihm zum Gericht zu gehen und seine finanzielle Lage dort schildern. Du hast ja in einem Kommentar schon darauf hingewiesen, dass er selbst dazu absolut nicht in der Lage ist!?

Unterstütze ihn!

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 11:28
@amdros

Ja deswegen stelle ich ja die Frage, weil ich selber kotzen könnte. Noch mal anders gefragt: Er bekommt ALG I, er muss € 500,- Rate bezahlen, ALG I ist unter den € 500,-. Das Gericht sagt "kleinere Rate nicht mehr möglich". Würde es bedeuten, wenn er nicht mehr die Rate bedienen kann, dann muss er reinwandern?

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 11:29
@Bonnonia

Er hat bis jetzt die Rate bedient, da er - ich darf es gar nicht sagen, da kommt mir die Galle hoch - das Geld aus Nebenjobs hat (die logischerweise nicht angemeldet waren).

Bitterkraut  25.06.2018, 11:48
@Bonnonia

Nein. Für Gerichtskosten muß man nicht einwandern. Nur für Tagessätze, also für die Strafe. Vielleicht hast das verwechselt?

Nein, das muß er nicht. Er soll dem Gericht/der staatsanwaltschaft mitteilen, dass er nicht zahlen kann und sein Konto in ein P-Konto umwandeln, das sichert sein Existenzminmum und den Kindesunterhalt, soweit er dafür leistungsfähig ist.

Einem nackten Mann kann auch der Staat nicht in die Tasche greifen.

LouPing  25.06.2018, 11:35

Das ist Unsinn Bitterkraut. Hier gibt es noch immer die Möglichkeit die Rate zu reduzieren.

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 11:42
@LouPing

Das Gericht verneint eine Reduzierung. Er bekommt offiziell € 350,- ALG 1 und muss über € 500,- Rate bezahlen. Was passiert, wenn er nicht mehr bezahlt? Absitzen? Bis jetzt hat er es durch Nebenjobs (Schwarzarbeit) bezahlt.

Bitterkraut  25.06.2018, 11:46
@LouPing

Hier gibt es vor allem die Mölichkeit, gar nix zu zahlen. So. Da kannst du jetzt Unsinn schreien, soviel du willst. Niemand muß Raten zahlen, wenn er damit seine Existenz oder die seines Kindes für das er unterhaltspflichtig ist, gefährdet.

Auch der Staat kann einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen. Punkt. Ganz oft werden Gerichtskosten auch erlassen und nicht beigetrieben. Kenne selbst etliche solcher Fälle aus 30 Jahren Gefangenenarbeit.

Bitterkraut  25.06.2018, 11:47
@Bonnonia

Nein, da gibts nix abzusitzen. Soll das Gericht halt versuchen, die Kosten beizutreiben, wird nicht gelingen.

Bitterkraut  25.06.2018, 11:52
@Bitterkraut

Oder reden wir on Geldstrafen? Die muß er absitzen.

LouPing  25.06.2018, 11:53
@Bitterkraut

Bonnonia, die ist ganz offensichtlich nicht wirklich bewusst das das die Folgen einer/ mehrerer STRAFTAT / EN sind. Dein Beschützerinstinkt in allen Ehren, aber er wird für den Mist den er gebaut gerade stehen müssen, ob es dir nun passt oder nicht.

Anstatt hier zu wettern greife dir den Burschen und sorgt für eine anständige Klärung des Problems.

LouPing  25.06.2018, 11:54
@Bitterkraut

Wir reden von Geldstrafen bedingt aus Straftaten.

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 11:56
@LouPing

Natürlich ist mir das alles bewusst, aber es ist nunmal meine Familie. Da wünsche ich eher eine Aussetzung der Rate, anstatt den Gang in den Knast. Ich denke das ist doch völlig normal.

Bitterkraut  25.06.2018, 11:58
@LouPing

Ja, leider steht das nicht in der Frage. Geldstrafen sind keine "Schulden bei Gericht". Schulden kann man nämlich nicht absitzen, Strafen schon.

LouPing  25.06.2018, 12:15
@Bitterkraut

Richtig.

Da hat er aus 3 verschiedenen Aktenzeichen eine Ratenzahlungsvereinbarung von knapp über € 500,- monatlich.

Kann oder will er nicht weiter zahlen checkt er ein.

LouPing  25.06.2018, 12:17
@Bonnonia

Ist es. Der User HonestWitch hat dazu lediglich Ideen gebracht die durchaus realistisch sind.

Ein 2. Job ist heute fast schon üblich und die Mutter des Kindes hat evtl. auch Möglichkeiten aktiv zu werden.

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 12:27
@LouPing

Ach Gott wenn der Scheiss immer so einfach wäre, aber durch das immer unregelmäßige Einkommen ist immer Beef in der Bude. Der wird 29 Jahre alt. Diese Sorglosigkeit kotzt mich an. Ich mache mir mehr Gedanken wie er und das kann nicht sein.

Bitterkraut  25.06.2018, 12:50
@Bonnonia

Dann leg die Gedanken ab. Er konnte Straftaten begehen, da hat er dich auch nicht um Rat gefragt und da war ihm sein Kind und dessen Unterhalt auch egal. Wenn man jemandem immer den Arsch nachträgt, wird der sich immer asozial verhalten. Soll er jetzt mal lernen, dass damit Schluss ist und dass er die Konsequenzen aus seinen Straftaten tragen muss. Hör auf, ihn zu pampern, damit tust du ihm schon lange keinen Gefallen mehr

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 11:17

Er hat lt. seiner Aussage ein P-Konto.

Bitterkraut  25.06.2018, 11:18
@Bonnonia

Dann soll er das Geicht/die Gericht über seine Zahlungsufähigkeit in Kennnis setzen um um Aussetzung oder Erlass der Raten bitten.

Bei einem Einkommen von 1.200,00 € und Lebensunterhalt für 3 Personen, da bleibt ja kaum etwas für die Miete, geschweige denn für sonstige Zahlungsverpflichtungen.

Die monatliche Rate von 500,00 € ? bei Gericht sollte Dein Neffe umgehend versuchen, die zu reduzieren. Einkommens-Nachweise zum Gericht mitnehmen.

Und hilf ihm dabei, sonst muß er irgendwann Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Bonnonia 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 12:04

Wie ich bereits schrieb, eine Reduzierung wurde abgelehnt, da a) mehrere Delikte zusammengefasst wurden und die Rate bei ca. € 15K mit € 500,- recht niedrig ist.