Hallo Müssen Kosten für Heim und Beerdigung für meine Mutter bezahlt werden, obwohl ich nicht bei Ihr aufgewachsen bin ?
Ich bin nicht bei meiner Mutter aufgewachsen. Vom 1.Lebensjahr an bis zur Einschulung 1.Klasse wurde ich von einer Pflegemutter aufgezogen. Zur Einschulung lebte ich dann"versuchsweise" -vom Jugendamt angeordnet- für wenige Monate bei meiner Mutter.Dies funktionierte nicht, da sie nicht in der Lage war Kinder "grosszuziehen". Somit kam ich noch während der ersten Schulklasse zu einer anderen Pflegemutter ( Patentante ) bei der ich bis zum 18.Lebensjahr lebte. Falls meine Mutter in ein Pflegeheim käme, muss ich für die Heimkosten aufkommen ???Gleiches im Falle des Todes meiner Mutter: Muss ich die Beerdigungskosten übernehmen ?? Ich habe noch einen Halbbruder, mit dem ich aber auch nichts zu tun habe, bei dem aber "nichts zu holen" ist.Von meinem Vater habe ich mein Leben lang nichts gehört geschweige denn ihn je gesehen.
PS:
Etwas zu erben seitens von meiner Mutter gibt es nichts.
5 Antworten
Die Bestatung müsst ihr beiden Kinder gemeinsam tragen, egal was war. Dein Bruder kann dafür dann Sozialgelder beantragen, wenn er nichts hat.
Bei den Heimkosten wird es so sein, dass das Sozialamt, das die Kosten übernimmt dich anschreiben wird und nach deinen Einkünften fragen wird. Du weisst ja sicher, dass die Freibeträge hierfür ziemlich hoch sind. (kannst du ja googeln).
Liegst du dann darüber und müsstest zahlen, dann kannst du die Zahlung wegen diesen Gründen verweigern, dann müßte das Sozialamt klagen und es wäre dann eine Einzelfallentscheidung.
Es gibt einem ähnlichen Fall, wo die Mutter die Tochter auch als Kleinkind im Heim abgegeben hat und keinen weiteren Kontakt wünschte und die Tochter musste dann per Gerichsenscheid nicht zahlen, aber wie gesagt, es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Besser und einfacher ist es, wenn du einfach nicht genug Einkommen hast.
Ich gehe ja mal davon aus, dass deine Mutter auch keinen Unterhalt gezahlt hat, darauf käme es auch noch an. Hat sie gezahlt, wirst du wohl auch zahlen müssen im Fall der Fälle.
Für nahe Verwandte gilt eine Bestattungspflicht. Die öffentliche Hand MUSS versuchen, diese Kosten einzutreiben.
Für ein Pflegeheim musst du nur aufkommen, wenn du mehr als 100.000 € im Jahr verdienst.
Das mit den 100 000 gilt bei Alg2 Bezug, aber nicht bei Heimunterbringung, da sind die Einkommensgrenzen deutlich niedriger.
Servus.
Ja, Du müsstest zahlen - für Heim und auch im Rahmen Deiner Bestattungspflicht. Die Summen sind aber nicht komplett zu zahlen, genaueres kann Dir Sozialamt, Vormundschaftsgericht oder auch ein Bestatter erklären. Ggf. empfehle ich Dir, einen Anwalt Deines Vertrauens auf zu suchen, der Dir die genauen Modalitäten erklärt.
Folgender Artikel fasst es aber im großen und ganzen zusammen:
Unterhalt von Kindern für Eltern
Zuletzt aktualisiert: 30. März 2015
Von:
Dr. Britta Beate SchönDas sollten Sie wissen:
Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn der
Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war, wie aus einem Urteil vom 12. Februar 2014 des Bundesgerichtshofs hervorgeht.
Muss
ein Elternteil im Heim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so
hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen.
Dann springt zunächst der Sozialhilfeträger ein, fordert das Geld später aber von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück.
Ob
Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren
Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird ein
Selbstbehalt abgezogen, der sich seit dem 1. Januar 2015 für eine
Familie auf 3.240 Euro beläuft.
Unterhaltsansprüche eigener Kinder haben Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen der eigenen Eltern.
Auch das Vermögen der Kinder muss bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt ausgegeben werden.
Eine angemessene, selbst genutzte Immobilie gehört zum Schonvermögen der Kinder.
Quelle:
finanztip.de/elternunterhalt/
Bei der Kostenübernahme zählt leider dein persönliches Verhältnis zu deiner Mutter nicht. Wenn du zählen kannst, musst du zahlen. Erben tust du auch, es sei denn, du schlägst das Erbe aus
Auch Schulden werden vererbt
Da es deine leibliche Mutter ist, würdest du ggf. für sie im Fall der Pflegebedürftigkeit unterhaltspflichtig werden können (falls du dann überhaupt entsprechend "leistungsfähig" wärst...).
Die Bestattungspflicht würde dir (zusammen mit dem Halbbruder) ebenfalls obliegen.
Für letzteren Fall solltest du (und dann ggf. auch deine Kinder...) das Erbe der Mutter (fristgerecht!) ausschlagen (was dich allerdings nicht von der Bestattungspflicht entbindet...), denn ansonsten würden die gesetzlichen Erbe auch mögliche Schulden der Mutter erben.
zu erben gibt es nichts....