Beerdigungskosten durch Nichte/Neffe wenn Onkel verstorben und Vater nicht mehr lebt

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zu Frage 1: Ja das stimmt, wenn es sonst keine Erben gibt. Da es ja noch weitere Geschwister zu geben scheint, sind nur diese erbberechtigt (das Erbe teilt sich dann auf die verbliebenen Erben auf).

zu Frage 2: Nein, nur Verwandte 1 Grades können für die Kosten herangezogen werden, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Diese müssen es dann vom eigenen Vermögen zahlen. Andere müssen maximal vom Erbe die Kosten tragen.

  1. Das stimmt, aber man kann die Erbschaft auch ablehnen.
  2. wenn vereinbart.
arnesson 
Beitragsersteller
 01.03.2013, 17:15

Hallo,

danke. Was heißt, wenn vereinbart? Nicht einfach so? Keine rechtliche Pflicht?

  1. stimmt

  2. In der Erbfolge sind erst mal die Geschwister dran und dann deren Kinder. Es sind ja noch 5 erbberechtigt, bevor deine Frau dran ist. Mit der Ausschlagung eines Erbes ist man auch nicht mehr für Folgekosten (Beerdigung etc) verantwortlich.

arnesson 
Beitragsersteller
 01.03.2013, 17:18

Ja wenn aber 1. stimmt, dann ist sie mit den Geschwistern gleichgestellt?!

Nordlicht1987  01.03.2013, 17:22
@arnesson

Deie Frau ist zwar erst die nächste Linie, aber Erbe ihres Vaters - könnte sein, dass sie gleichgestellt ist

Das trifft nur dann zu, wenn sonst kein Erbe vorhanden ist, insofern war meine Auskunft unvollständig. Zunächst sind ers tmal alle seine Kinder dran, dann geht es in die nächste Generation.