Beerdigungskosten durch Nichte/Neffe wenn Onkel verstorben und Vater nicht mehr lebt
Hallo,
folgender Sachverhalt: Der Onkel meiner Frau ist kürzlich verstorben und hinterlässt nur Schulden. Dieser hat insgesamt noch fünf Geschwister. Das sechste, der Vater meiner Frau ist bereits lange tot (und wir hatten mit dieser Familie absolut nichts zu tun!).
Nun habe ich folgendes gelesen: Wenn der Erbberechtigte Tot ist, geht sein Anteil auf dessen Kinder über.
Frage 1: stimmt das?
Frage 2: Wenn ja, ist meine Frau als Nichte des verstorbenen auch für Beerdigungskosten von ihren Onkel und Tanten (die die Beerdigung organisieren) heranziehbar; auch, wenn sie natürlich das Erbe auf Grund der Schulden ausschlagen wird?
Danke im Voraus!
4 Antworten
zu Frage 1: Ja das stimmt, wenn es sonst keine Erben gibt. Da es ja noch weitere Geschwister zu geben scheint, sind nur diese erbberechtigt (das Erbe teilt sich dann auf die verbliebenen Erben auf).
zu Frage 2: Nein, nur Verwandte 1 Grades können für die Kosten herangezogen werden, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Diese müssen es dann vom eigenen Vermögen zahlen. Andere müssen maximal vom Erbe die Kosten tragen.
- Das stimmt, aber man kann die Erbschaft auch ablehnen.
- wenn vereinbart.
Hallo,
danke. Was heißt, wenn vereinbart? Nicht einfach so? Keine rechtliche Pflicht?
stimmt
In der Erbfolge sind erst mal die Geschwister dran und dann deren Kinder. Es sind ja noch 5 erbberechtigt, bevor deine Frau dran ist. Mit der Ausschlagung eines Erbes ist man auch nicht mehr für Folgekosten (Beerdigung etc) verantwortlich.
Deie Frau ist zwar erst die nächste Linie, aber Erbe ihres Vaters - könnte sein, dass sie gleichgestellt ist
Das trifft nur dann zu, wenn sonst kein Erbe vorhanden ist, insofern war meine Auskunft unvollständig. Zunächst sind ers tmal alle seine Kinder dran, dann geht es in die nächste Generation.
Ja wenn aber 1. stimmt, dann ist sie mit den Geschwistern gleichgestellt?!