Muss ein Mieter zerkratze Tapeten ausbesser?
Und zwar in folgender Situation. Wenn er in der Wohnung wohnhaft ist, also nicht auszieht und er noch eine Katze hat. Weil eigentlich macht es ja wenig Sinn, da im schlimmsten Fall nach einigen Tagen wieder erneute Schäden zu erwarten sind.
5 Antworten
Wenn er dort wohnt muss er nicht ausbessern. Beim Auszug kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht
Es kann aber auch drin stehen, dass nur besenrein übergeben werden muss, dann muss er nichts machen..
klar gibt es Richtlinien, aber auch an die muss er sich halten
Da muss nix im Mietvertrag stehen, ist klar dass Schäden in der Wohnung vom Mieter zu tragen sind ;)
öhm nein pauschal alle Schäden nicht, beschädigte Tapeten durch Haustier schon
Bei Auszug muss die Wohnung "wie vorher sein". Zwischendurch ist es egal, solange das Fundament dahinter nicht noch Schäden zusätzlich hinnehmen muss (eher unwahrscheinlich, so tief kommen Katzenkrallen jetzt auch nicht in eine Wand rein).
Katzenhalter sollte seinen Tieren aber gescheite Kratzmöglichkeiten geben und sie erziehen eben speziell diese zu kratzen ;)
Häh?
Wenn ich das richtig verstehe, wohnst du mit deiner Katze in einer Mietwohnung und die Katze hat die Tapete zerkratzt.
So lange du da wohnst, ist das dem Vermieter egal. Wenn du aber ausziehst, musst du diese Schäden natürlich beheben.
Außerdem gibt es zu vielen Mietwohnungen einen Fristenplan, wo festgehalten ist, wann du die verschiedenen Räume zu renovieren hast. Sollte es zu deiner Wohnung so einen Plan geben, dann musst du dich natürlich dran halten. Denn du hast das ja dann unterschrieben.
Ok, also auch, wenn die Renovierung durch erwartende Schäden eigentl. keinen Sinn macht?
Auch dann.
Du solltest deiner Katze artgerechte Kratzmöglichkeiten schaffen.
Übrigens kann man Katzen sogar ein Stück weit "erziehen".
Ich halte seit mehr als 45 Jahren Katzen und noch nie haben meine Katzen die Tapeten oder die Möbel zerkratzt.
Kratzmöglichkeiten hat die Katze. Mag aber lieber Tapeten. Wenn ich die Tür abschließe springt der an die Klinke bis man selbst irre wird. Auch nachts. Ist das Schlafzimmer und schläft da auch
solange du Mieter bist gibt es keine Pflicht zu Schönheitsreparaturen, wenn du planst auszuziehen, dann schon.
Doch, steht bei mir im Vertrag. Bestimmte Sachen 5, 8 oder 10 Jahre. Nur macht das bei Kratzern absolut kein Sinn...deshalb frag ich
solche Klauseln sind unzulässig und musst du nicht beachten
Hast du eine Quelle? Weil ich hab mal gestern geschaut und da steht, das geht
Starre Fristenregelungen sind schon lange nicht mehr zulässig.
Wenn Dein Stubentiger die Tapeten demoliert, ist es wohl selbstverständlich, dass Du den Schaden spätestens bei Deinem Auszug behebt.
das geht nur bei älteren Verträgen (vor 2008 geschlossen) und bei nicht starren Klauseln. Für eine exakte Antwort müsstest du die entsprechende Passage deines Mietvertrages mal zeigen
Bei Auszug ist klar...nur jetzt machts noch keinen Sinn, da er ja noch hier ist
Ich habe ja auch geschrieben: ... bei Auszug.
solange du dort wohnst, muss das dem vermieter bockwurst sein.
ziehst du aus, hast du die bude so zu verlassen wie du sie vorgefunden hast wenn das im mietvertrag so steht.
"Beim Auszug kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht"
Nein auch dafür gibt es klare rechtliche Grundlagen. Pauschale Renovierungen wie sie in vielen Mietverträgen gefordert sind müssen z.B. nicht erbracht werden.