Wer bezahlt vom Mieter verursachte Schäden am Gebäude?
Hallo zusammen,
kurz die Situation. Mein Mieter hat vor einiger Zeit in seine Wohnung eine Sauna eingebaut. Ich hatte grundsätzlich nichts dagegen und habe zugestimmt. Jetzt sind an der Außenwand an der die Sauna steht schwarze Flecken entstanden (Mutmaßlich durch die Sauna).
Die anderen Parteien des Hauses haben eine Fassadenreinigung beauftragt und wollen die Kosten auf mich abwälzen. Es sieht schon stark danach aus als wären die Flecken durch die Sauna entstanden, weil sie nur an der Stelle über dem Fenster des Raumes sind. Allerdings sehe ich nicht ein Schäden die mein Mieter verursacht hat zu bezahlen.
Kann ich die Kosten für die Fassadenreinigung von meinem Mieter zurückverlangen? Und wenn nicht, kann ich ihm die Sauna verbieten, damit diese Kosten nicht erneut entstehen?
Vielen Dank im Voraus.
12 Antworten
weil sie nur an der Stelle über dem Fenster des Raumes sind.
Dieser Satz macht mich hellhörig. man sieht solche schwarzen Stellen bei vielen Häusern genau über den Fenstern, die häufig gekippt werden. Insbesondere dann, wenn die Fassade gedämmt ist.
Schlafzimmerfenster, Badfenster, Küchenfenster. Grund dürfte sein, dass aus diesen Räumen durch das Kippen Feuchtigkeit rausgelüftet wird. Die feuchtwarme Luft steigt außen nach oben und weil die Fassade kühl ist, schlägt sich die Feuchtigkeit dort als erstes nieder. Da die Stellen nicht so schlecht abtrocknen, bildet sich hier Schimmel, der dann natürlich nicht gerade schön aussieht.
Gut möglich aber, dass man dann entweder das Kippen von Fenstern grundsätzlich unmöglich machen muss oder aber verbietet. Ansonsten ist es normaler Gebrauch und selbst, wenn die Sauna ursächlich wäre, ist das Verhalten des Mieters nicht zu beanstanden.
Das sind Schwächen der Konstruktion, für die ein Bewohner nichts kann und die dann eher unter den normalen Gebrauch und daraus entstehende Abnutzung fällt.
Ärgerlich für die Eigentümer, aber man wird auch Dir die Kosten nicht aufdrücken können.
Ggf. sollte ein Bausachverständiger das klären.
Du könntest jemanden beauftragen, der sich die Außenfassade des Hauses aus fachlicher Sicht (zur Not auch einen Gutachter) anschaut, ob die Schäden durch die Sauna passiert sein können. Wenn die Schäden nur beseitigt werden, sind sie ja, sofern die Sauna daran Schuld ist, bald wieder da, da hilft also auch überpinseln nichts. Stellt sich raus, dass die Sauna die Wurzel des Übels ist, klar, muss man die Saunanutzung untersagen.
Es war gestern jemand (ohne mein Wissen) da und hat sich das angeschaut, deshalb hab ich auch schon einen Kostenvoranschlag auf dem Tisch. Ich habe mit Ihm telefoniert und er hat mir bestätigt dass die Schäden nur durch die Sauna entstanden sein können.
Bisher sind die Schäden durch eine eine Fassadenreinigung und -imprägnierung zu beheben, aber ich habe auch keine Lust jedes Jahr eine Fassadenreinigung machen zu müssen.
Die Haftung und damit die Verpflichtung zur Beseitigung hat immer der Täter. Wenn der eine Versicherung hat, welche die Schadenregulierung übernimmt, schön für ihn. Das entbindet ihn aber nicht von der Verpflichtung zur Schadenbeseitigung.
Erst einmal müsste bewiesen werden, dass die schwarzen Flecken von der Baumaßnahme herrühren. Behaupten kann man alles mögliche.
Das wird kompliziert. Schäden am Gebäude auf den Mieter abwälzen geht glaube ich nur, wenn der Mieter ohne Genehmigung die Bausubstanz verändert hat, was in dem geschilderten Fall nicht so ist.
Weitere Möglichkeit, der Mieter hat zwar mit Genehmigung aber unfachmännisch die Bausubstanz verändert, das muss aber erst nachgewiesen werden.
Wenn der Mieter für genehmigte Veränderungen eine Fachfirma beauftragt hat, wird es richtig spannend. Hier ist mit Gutachtern Pfusch am Bau zu belegen und gleichzeitig auszuschließen, dass versteckter Mangel am Gebäude nur durch die Baumaßnahmen hervorgetreten ist.
Solange die Schuldfrage nicht geklärt ist, zhalt derjenige Sanierungskosten, und bleibt evtl. darauf sitzen, der sie angeschafft hat. Außerdem gilt, dass die Schadenbeseitigungskosten nicht unnötig in die Höhe getrieben werden dürfen. Eine bloße Reinigung, die nach 3 Monaten wiederholt werden müsste, würde hier drunter fallen.
Das müsste erst einmal durch einen Sachverständigen festgestellt werden, ob dieser Schaden tatsächlich durch die Sauna verursacht wurde. VORHER dürfte auch noch keine Sanierung beauftragt werden. Und wenn es sich tatsächlich um einen Gebäude-SCHADEN handelt ist es mit einer REINIGUNG sicher nicht getan.