Muss die Versicherung auch die Mehrwertsteuer ersetzen?
Nach einem Kfz-Totalschaden wurde der Schaden auf 10.000 € per Gutachten festgelegt. Die Versicherung hat für den Fahrzeugersatz ebenfalls rd. 10.000 € die MwSt. einbehalten. Ich bin nicht Vorsteuer abzugsberechtigt. Die Versicherung erklärt, ich hätte lt. Rechnung auch keine MwSt. bezahlt, Ist das korrekt?
3 Antworten
Die Versicherung rechnet ja einerseits die Differenz zwischen dem "Wiederbeschaffungswert" des Wagens vor und dem Restwert nach dem Unfall und vergleicht das mit den Reparaturkosten.
Den geringeren Wert von beiden erstattet sie.
Wenn sich die Reparatur wirtschaftlich lohnen würde, Du aber lieber mit den Beulen weiter herumfährst oder das Auto selbst reparieren möchtest, machst Du die "fiktive Abrechnung" - in diesem Fall wird Dir der gutachterlich festgestellte Reparaturwert ohne die MWSt erstattet.
Nur in diesem Zusammenhang kenne ich die Regelung mit dem Herausrechnen der MWSt.
Also, meine Versicherung leistet die Märchensteuer, wenn für Endpreis 10.000 Euronen Ersatz bezahlt wurden, denn da ist ja immer die Steuer bezahlt worden beim ersten Ankauf. Rüge die Entscheidung, so mein Tipp.
Hallo Eifel57,
die MwSt. bekommst du nur nach Vorlage deiner Rechnung für den Fahrzeugersatzwagen incl. der bezahlten MwSt.!
Die Versicherung erklärt, ich hätte lt. Rechnung auch keine MwSt. bezahlt ...
Dann hast du auch keinen Anspruch auf den Ersatz der MwSt.!