Wirtschaftlicher Totalschaden - Berechnung Entschädigung der Versicherung?
Hallo Gemeinde,
ich habe einen wirtschaftlichen Totalschaden lt. Haftpflichtgutachten und bin mir mit der Höhe der Entschädigung durch die Versicherung nicht schlüßig, insbesonder der Berechnung der MwSt.
Zusammenfassung lt Gutachten:
Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer-------------------------------------------------- 2.534,21€
19,0 % MwSt. aus den Reparaturkosten--------------------------------------------------- 481,50€
Reperaturkosten incl. 19% MwSt.--------------------------------------------------------- 3.015,71€
Wiederbeschaffungswert (Privatmarkt, MwSt. nicht ausweisbar)-------------3.100,00€
Restwert incl. 19,0%------------------------------------------------------------------------------600,00€
Wirtschaftlicher Totalschaden ist eingetreten. Die Reparaturdurchführung kann nicht empfohlen werden.
Wie lautet der korrekte Berechnungsweg für die Abrechnung gegenüber der Versicherung lt. Gutachten ?
3 Antworten
Hast du von deinem recht gebrauch gemacht und das Gutachten selber von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens erstatten lassen?
Du hast jetzt verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten, je nachdem was du vor hast:
- Fiktiv Wiederbeschaffungswert 3100,00 € abzüglich Restwert 600,00 € = 2500,00 €
- Du lässt den Schaden in einer Fachwerkstatt reparieren und bekommst die Bruttoreparaturkosten ca. 3015,71 € + Nutzungsausfall / Mietwagen
- Du lässt sofern möglich und notwendig eine Teilreparatur durchführen, die den verkehrssicheren Zustand ggf. wieder herstellt und nutzt das Auto mindestens 6 Monate weiter. Dann kannst du die Nettoreparaturkosten 2534,21 € zuzüglich der tatsächlich angefallenen Mehrwertsteuer geltend machen.
Ja, das Gutachten wurde durch einen selbst bestimmten Gutachter erstellt.
Schon gelesen??? ihr-gutachten.com/ratgeber-die-130-prozent-regelung-leicht-und-verstaendlich-erklaert/
Ansonsten gilt Wiederbeschaffungswert 3100 € abzgl. Restwert von 600 € ergibt den Auszahlbetrag von 2500 € von der Versicherung!
Nachzulesen hier in dem Link: ihr-gutachten.com/ratgeber-was-ist-ein-wirtschaftlicher-totalschaden/
Gruß siola55
ehem. Versich.maklerin
dass die Versicherung den Restwert des Fahrzeuges selbst schätzen lassen kann und nicht auf den Restwert lt. Gutachten abziehlt, was ich zu akzeptieren hätte ???
Sehr viele Gerichte sind der Meinung, das der Restwert in dem vom Geschädigten vorgelegten Gutachten bindend ist:
- http://www.captain-huk.de/urteile/lg-giessen-verurteilt-axa-versicherung-zur-zahlung-des-im-schadensgutachten-aufgefuehrten-restwertes-mit-urteil-vom-28-1-2016-5-o-21215/
- http://www.captain-huk.de/urteile/ag-offenbach-am-main-entscheidet-mit-urteil-vom-13-10-2015-340-c-9515-zu-dem-anzurechnenden-restwert/
- http://www.captain-huk.de/urteile/kg-berlin-urteilt-mit-beachtenswerter-entscheidung-zu-den-zu-ermittelnden-und-zu-beruecksichtigenden-restwerten-mit-lesenswertem-urteil-vom-6-8-2015-22-u-615/
Greift nicht die 130% Regel?
wofür gibt es dann diese Regel?
Ich kann das Fahrzeug reparieren lassen bis zu 130% des Wiederbeschaffungswert, was ich aber nicht möchte, sondern vielmehr nach Gutachten zum Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert abrechnen.
Nein....da das Auto nicht repariert wird, sondern nach Gutachten abgerechnet !
Danke für die Antwort....nun habe ich aber boch erfahren, dass die Versicherung den Restwert des Fahrzeuges selbst schätzen lassen kann und nicht auf den Restwert lt. Gutachten abziehlt, was ich zu akzeptieren hätte ???