Wie hoch ist die Auszahlung beim fiktiven Abrechnen nach Gutachten?
Mein Gutachter konnte einen Wiederbeschaffungswert von 4950€ ermitteln.
Die gegnerische Versicherung hat ein Restwertgebot von 1650€ bekommen.
Somit müsste die Auszahlung 4950€-1650€=3300€ betragen.
Oder kommen auf die 3300€ auch noch Steuerabzüge?
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Reperaturkosten laut Gutachten mit MwSt. 4150€
Liebe Grüße
6 Antworten
Hi,
Wiederbeschaffungswert:dein fahrzeug ist, wenn es unfallfrei wäre, noch 4950€ lt. Gutachten wert. Oder ander- sovielkostet ein wagen ohne den unfallschaden in gleicher art und güte auf dem markt zumindest wird so gewertet
Restwert: soviel ist der wagen nach dem unfall noch wert
Dieser wird nur bei einem wirtschaftl. Totalschaden wichtig.
Dein fahrzeugwert ist höher als die reparaturkosten. Somit wird repariert. Der errechnete restwert spielt keine rolle für dich. Somit bekommst du 4150€ lt. Voranschlag zum reparieren
Somit bekommst du 4150€ lt. Voranschlag zum reparieren
Aber nur wenn er die Reparatur wirklich durchführen lässt und dies per Rechnung nachweist. Bei fiktiver Abrechnung wird hier die MwSt. abgezogen.
Du bekommst, wenn die Versicherung den Betrag nicht noch um irgendwelche Positionen kürzt, 3487€ plus eine Pauschale von ca. 25€ ausgezahlt.
Das sind die Reparaturkosten netto, da hier kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Die Versicherungen tricksen gerne mit Anbietern, die geben Höchstpreise für Unfallautos. Es gibt auch einige Möglichkeiten dies zu umgehen bzw. denen einen Strich durch die Rechnung zu machen. Kommt auch darauf an, wie beschädigt das Fahrzeug ist.
Du erhältst den errechneten Nettobetrag plus die Nutzungsausfallentschädigung für die Anzahl Tage, die für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs vom Sachverständigen angegeben ist.
Da der WBW über den Reparaturkosten liegt ist es kein Totalschaden und somit werden nur die Reparaturkosten abzgl. MwSt. ausgezahlt.