Kann ich die Mehrwertsteuer von der Versicherung zurück verlangen?
Ich hatte einen Hagelschaden an meinem Auto. Die Versicherung hat den Schaden in Höhe von 1886,36 € berechnet ohne Mehrwertsteuer, mit Mwst wären es 2244,77 €. Ich habe mir 1886,36 Euro auszahlen lassen.
Ich habe eine günstige Werkstatt gefunden, die haben den Schaden für 1000 Euro repariert, + 190 € Mwst . Sie sagten mir ich kann die 190 Euro Mehrwertsteuer von der Versicherung zurück verlangen .
Jetzt bin ich etwas verwirrt kann ich meiner Versicherung die 190 Euro Mehrwertsteuer wirklich in Rechnung stellen , obwohl ich 1886,36 € von ihr bekommen habe ?
5 Antworten
Die Mehrwertsteuer bekommst du nur erstattet, wenn du die Reparatur zu dem im Gutachten genannten Preis erledigen lässt. Sonst bekommst du nur den tatsächlich gezahlten Betrag
Hallo MissFameless,
Apolon hat es schon gut beschrieben.
Hier nochmal die zwei Möglichkeiten:
1) Du lässt dein Fahrzeug reparieren, dann wird die Rechnung der Werkstatt inkl. der Mehrwertsteuer abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet.
2) Du wirst nach Kostenvoranschlag entschädigt ohne das Fahrzeug bei der Werkstatt reparieren zu lassen. Vom Endbetrag auf dem Kostenvoranschlag wird dann die Mehrwertsteuer abgezogen, denn sie ist ja nicht angefallen! Zusätzlich noch die vereinbarte Selbstbeteiligung. Ob du dein Fahrzeug danach von dem Erstattungsbetrag bei einer anderen Werkstatt reparieren lässt, steht dir frei.
Die 190 € stehen dir nicht noch zusätzlich zu, um konkret auch auf deine Frage einzugehen ;)
Viele Grüße, Jascha vom DEVK-Team
Ich habe eine günstige Werkstatt gefunden, die haben den Schaden für 1000 Euro repariert, + 190 € Mwst .
Richtig - Du hast Anspruch auf Erstattung der Reparaturrechnung incl. MwSt.
Bedeutet also auf den Rechnungsbetrag von 1.190 €.
Alternativ auf die Abrechnung nach Gutachten ohne MwSt.
Die Entscheidung triffst Du!
Gruß Apolon
Ich glaube nicht, hatte neulich nämlich auch einen Schaden an meinem Fzg. da hieß es, entweder wird die Rechnung mit der Werkstatt komplett abgerechnet ODER ich lasse mir den Schadenswert OHNE MwSt. auszahlen und kümmere mich privat um die Reparatur.....
... also hat die Versicherung kollektive Gelder verpraßt und somit wird eine Überzahlung zurückverlang, wetten?. Wir reden hier über Kaskoschäden!!!
Ich würde nicht sagen, dass die Versicherung Geld verprasst hat. Der Schaden beträgt wirklich um die 2000 Euro. Ich hatte einen Beulendoktor gefragt, er hat den Schaden auf 2000 Euro geschätzt, das war vor dem Versicherungsgutachten. Der Versicherungsgutachter schätze den Schaden auf 1900 €. Das ich so eine günstige Werkstatt gefunden hatte war Glück. Klar wenn ich möchte, dass die Kunden zu mir kommen, senke ich die Preise und dann kommen sie schon.
Das Auto ist jetzt fertig, die günstigste Werkstatt hat es auch super hinbekommen.