Vollkaskoschaden einschl. MwSt auszahlen bei Inzahlungnahme bei Autoneukauf?
Ich habe nach einem selbstverschuldeten Vollkaskoschaden ein Gutachten der Versicherung.
Ich habe auch die Info der Versicherung, dass die Schadenskosten ohne Selbstbeteiligung und ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt würden, wenn ich das Auto nicht reparieren lassen würde.
Weiß jemand, ob ich die Mehrwertsteuer auch verlangen könnte, wenn ich das Fahrzeug bei einem Neukauf unrepariert in Zahlung gebe?
5 Antworten
Inzwischen habe ich mit meiner Versicherung kommuniziert.
Wenn das Fahrzeug in Zahlung gegeben wird, muss man ja für das neue Fahrzeug (wie bei einer Reparatur auch) Mehrwertsteuer bezahlen.
Also habe ich die kompletten Kosten des Gutachtens einschl. Mehrwertsteuer bezahlt bekommen (ohne Selbstbeteiligung).
Nein, kannst du nicht.
Du kannst keine Mehrwertssteuer kassieren, du bist Privatmann.
der Altwagen ist außen vor; liegt aber der Preis des gekauften Fahrzeugs über dem Wiederbeschaffungswert, so kannst die Mwst gegenüber der Vers. geltend machen.
Wenn du einen Neuwagen kaufst, und den vorherigen Wagen in Zahlung gibst, wird die MwSt ja nur auf die Differenz erhoben.
Die Versicherung zahlt dir den Nettobetrag lt Gutachten.
Nur MwSt, die du tatsächlich und nachweislich bezahlst, wird erstattet.