MwSt bei Auto Unfall zurückholen?
Hallo Freunde,
Ich habe im Februar diesen Jahres einen Unfall gehabt, bei dem ich nicht Schuld war. Mein Auto stand auf einem Parkplatz, wo mir jemand reingefahren ist. Soweit ist nun alles geklärt, Gutachten ist abgegeben, Versicherung zahlt, alles gut. Das ganze hat nun aber fast 3 Monate gedauert. Mein (Unfall)Auto musste ich verkaufen, da es nicht mehr fahrbereit war. Ich habe mir dann ein neues Auto kaufen müssen und das alte wie gesagt verkaufen müssen. Nun zahlt ja bekanntlich die Versicherung nur den Nettowert vom Gutachten. Kann ich in meinem Fall die MwSt. zurück holen, da ich mir ja einen Ersatz beschaffen musste? Im Gutachten steht auf drin, dass das Auto nicht mehr fahrbereit war.
Wäre lieb, wenn mir da jemand Tipps geben kann! Danke!
4 Antworten
Wenn du dein neues Fahrzeug bei einem Autohändler kaufst, der dir eine Rechnung ausstellt - ja.
Bei einem Privatkauf - nein.
Super und dann bekommst du mir der Rechnung die MwSt. ausgewiesen und somit wird gemäß Gutachten die Schadenshöhe incl. MwSt. übernommen.
Gibt der Händler mir ohne weiteres eine Rechnung? Hab wie gesagt nur einen Kaufvertrag.
Differenzbesteuert?
Der Versicherung mitteilen, das du ein Auto gekauft hast, gegebenenfalls auf Verlangen denen die Rechnung geben. Zahlen die laut Gutachten nicht die Mehrwertsteuer, mit der BaFin und dem Ombudsmann drohen.
.... wenn nicht repariert wurde, fällt ja auch keine Märchensteuer an.
Frage also einfach den Sachbearbeiter und viel Glück.
Anfallende Reparatur- oder Kosten für Neuanschaffung kannst Du bei der Versicherung, entsprechen diesen Kosten und max. die im Gutachten genannte Summe, die MwSt geltend machen.
okay, aber wie ist das mit dem wert? zahlen die, egal wie teuer das neue auto war, die kompletten MwSt?
Nein maximal der Betrag der im Gutachten aufgeführt ist.
okay, danke!
Beim Autohändler ja, Hab halt einen Kaufvertrag..