Gutachterschätzpreis auszahlen lassen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Opafor2kids,

du hast die Möglichkeit, dein Fahrzeug wieder vollständig instandsetzen zu lassen. Die Rechnung begleicht die gegnerische Versicherung.

Alternativ kannst du nach dem Gutachten abrechnen und dir den Betrag ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen.

Wo du dann die Reparatur vornehmen läßt, entscheidest du.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Wenn dein Unfall unverschuldet ist, hast du das Recht einen eigenen Gutachter zu bestellen! Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Auftrag und deren Ansatz ist es, die eigenen Kosten niedrig zu halten. Ich hatte auch einen unverschuldeten Unfall und die Differenz zwischen beiden Gutachten betrug einige hundert Euro.

Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, informiere diese über den Unfall. Evtl. benötigst du im Streit mit der gegnerischen Versicherung noch juristische Hilfe.

Zu deiner Frage: Du kannst auch der Werkstatt "um die Ecke" die Abwicklung mit der Versicherung abtreten.

Bei mir war es allerdings so: die Versicherung zahlte eine bestimmte Summe auf mein Konto. Allerdings ohne Mehrwertsteuer. Habe den Wagen dann reparieren lassen und die Mehrwertsteuer vorgestreckt und dann von der Versicherung zurückbekommen. Hängt wohl von der Versicherung ab, wie sie`s machen. 


Opafor2kids 
Beitragsersteller
 05.04.2017, 16:09

Danke, das Problem ist nur, dass mein Unfall in Spanien war und die Versicherungen dort andere Sätze haben. Deshalb bin ich schon froh, dass die gegn. Versicherung mir erst hier einen Gutachter geschickt hat und dessen Preis und der Preis meiner Vertr.-Werkstatt nur rd.500€ auseinander liegen. Über's Internet bietet eine Werkstatt die Rep. für 700€, Gutachten 2500€, Vertr.-Wstatt 3060€ - also könnte ich ja 1700€ sparen...

Teifi  05.04.2017, 16:07


https://www.bussgeldkatalog.org/schadensregulierung/ Zur Kfz-Schadensregulierung Sachverständigen beauftragen


Es steht dem Geschädigten frei, im Haftpflichtfall einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und
Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Haftpflichtversicherung ohne Zustimmung des Geschädigten selbst einen Sachverständigen bestellt hat oder noch bestellen möchte.

Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind als Schadenposition erstattungspflichtig.


Du kannst dir den Betrag auch auszahlen lassen, allerdings wird dir dann die 19% Mehrwertsteuer abgezogen.

Wenn die Versicherung aufgrund von Gutachten Leistung erbringt, wird die Mehrwertsteuer abgezogen. Dann werden aus den 2500€ Kosten rund 2100€ Zahlungsbetrag.


Normalerweise, ja!