Kfz-Versicherung wirtschaftliche Totalschaden auszahlen?
Hallo Leute,
wie lange muss ich auf die Auszahlung warten? Der Gutachten von meiner Kfz Versicherung liegt schon vor. Es ist schon 2 Woche her und im Gutachten steht was mit Wiederschaffungsdauer 8 Tage. Es ist schon 2 Woche um. Kann die Kfz-Versicherung die Zahlung bzw. die Wiederschaffungswert auch ohne Polizeiakte auszahlen?
Die Akte ist immernoch nicht auf dem Weg da der Polizist bis 23.05.2022 im Urlaub ist verlängert sich die bearbeitung und die auszahlung warscheinlich. Ich hab kein Auto und muss 25km zur arbwit fahren da bringt mich der Opa jeden Tag hin und zurück.
Kann die Versicherung nicht einfach den Wiederbeschaffungswert überweisen bzw. auszahlen ohne welche Akte zu warten da schon der Gutachten von der Versicherung vorliegt die auszahlung muss ja nach Gutachten laufen?
6 Antworten
Vielleicht ist für die Versicherung der Schadenshergang nicht eindeutig. Dann verzögert sich das sowieso. Bei vielen Versicherungen kann sowas einige Wochen dauern bis es zur Auszahlung kommt.
Wenn die Versicherung Zweifel hat bzw eine Lücke sieht mit der sie um die Zahlung rum kommt, reicht das nicht. Wie bereits Eingangs erwähnt, wird die Versicherung Zweifel daran haben das der Unfall so stattgefunden hat wie geschildert. Deshalb holt man sich die Polizeiakte hinzu.
Dir wir bei einer Auszahlung des Schadens ja auch noch die Mehrwertsteuer abgezogen vom Betrag.
Bei meinem Schwager ging das ganze 6 Monate lang, bis irgendwann per Anwalt die Klage angedroht wurde
Warum sollte da Mehrwertsteuer abgezogen werden?
Die Versicherung wird auch Zweifel haben, weil sie evtl wind davon bekommen hat das deine Reifen glatt waren. Dann wird das nix mit Zahlung weil sie einen Hebel haben um anzusetzen.
Fiktive Abrechung. Wenn die Kohle auf das Konto des Versicherten geht, wird bei einem solchen schaden immer die MwSt abgezogen, da diese ja nicht anfällt, da keine Rechnung vorliegt die diese rechtfertigen würde
Es wird ja nicht fiktiv eine Reparatur abgerechnet. Er kauft ein neues Auto.
Wenn die Aussage des Polizisten zu dem Schaden noch relevant ist, wird vorher auch nichts ausgezahlt. Die Versicherung will ja vermeiden, anschließend das Geld von dir zurück fordern zu müssen.
In deinem Fall bestehen ja erhebliche Zweifel, ob die Versicherung überhaupt eintreten muss. Du bist mit abgefahrenen Reifen gefahren, die der Polizist fotografiert hat.
Es ist ja gar nicht Dein Fahrzeug, somit wirst Du auch kein Geld bekommen. Das bekommt doch der Eigentümer, wenn die Sachlage klar ist.
Du bekommst lediglich (meist in den ersten drei Jahren) ein neues Fahrzeug auf den Hof gestellt, wenn Du den diesbezüglichen Baustein abgeschlossen hast.
Ich hoffe, Du hast auf den nicht freiwillig verzichtet.
Viel Glück.
Wenn es Zweifel am Schadenhergang gibt, wirst du wohl noch so lange warten müssen.
...und im Gutachten steht was mit Wiederbeschaffungsdauer 8 Tage.
Hat mit der Auszahlung nichts zu tun, sondern du erhälst 8 Tage erstattet für die Wiederbeschaffung eines Ersatzautos...
Reicht das Gutachten von der Versicherubg eigentlich nicht für die Auszahlung. Für was ist die Akte überhaupt da?