Muss der Vermieter nach Wohnungübergabe mir ein Übergabeprotokoll aushändigen?

5 Antworten

Ja, eigentlich hättest du auf ein Übergabeprotokoll bestehen können/müssen. Jetzt im nachhinein die Mängel zu wiederlegen dürfte schwer sein, da du selber nichts in der Hand hast. War bei der Wohnungsübergabe eventuell jemand dabei der bezeugen kann, das die Übergabe ordnungsgemäß und ohne Mängel erfolgt ist oder gibt es eventuell Fotos? Auf jedenfall erstmal Widerspruch gegen die Mängel einlegen (Frist beachten) und den Ablauf der Übergabe erklären. Wurde überhaupt ein Protokoll geschrieben und ist dieses von dir unterschrieben? Dann müßte dieses ja beim Vermieter vorliegen und du könntest auf eine Kopie bestehen. Wurde kein Protokoll geschrieben, dann steht Aussage gegen Aussage.

Ich selber bin 3x umgezogen und hatte sowohl bei Wohnungsübernahme als auch Übergabe je ein Protokoll. Hier war auch der Vermieter selber daran interesiert. Auch wurden immer Fotos vom Zustand der Wohnung gemacht.

Alleine wird es sicherlich schwierig hier eine Lösung zu finden. Gibt es in der Nähe einen Mieterverein? Eventuell wäre auch ein Anwalt für Mietrecht hilfreich. Bei geringem Einkommen könntest du dir dafür einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen.

nastiinka 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 11:07

ja wir haben das gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben...

Ohne ein entsprechendes Übergabeprotokoll hat es der Vermieter natürlich schwer, die Mängel Dir gegenüber geltend zu machen.

Er muss nachweisen, dass die Mängel von Dir verursacht worden sind.

Was wurde denn bei der Übergabe der Wohnung besprochen? Hat er dort bereits Mängel geltend gemacht? Warst Du allein bei der Übergabe oder mit einem Zeugen?

nastiinka 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 11:20

wir haben ein Übergabeprotokoll angefertigt.. da waren ein paar Sachen aufgeschrieben und das wars und nein leider nicht... ich war da alleine...

Was heißt aushändigen/geben? Wurde eins erstellt und Du hast kein Exemplar bekommen oder wurde gar keins erstellt?

Es gibt keine Bestimmung oder Vorschrift wonach ein Ü-Prptokoll zu erstellen ist.

Als pfiffiger Mieter bringt man sicherheitshalber eins zur Wohnungsübergabe selbst mit.

nastiinka 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 11:10

es wurde eins erstellt ich habe blos keins gekriegt... das heißt doch jetzt er kann im nachhinein noch seine Mängel raufkritzeln

das hättet ihr zusammen ausfüllen sollen, am Tag der Übergabe. Beide unterschreiben.

Jetzt ist mal wieder das Kind in den berühmten Brunnen gefallen.

was tun? nicht viel. Mängel beseitigen, noch mal den Mietvertrag durchlesen was getan werden muss und was nicht. Zum Miterschutzbund gehen.

Wenn eines angefertigt wurde selbstverständlich. Wenn nicht, stünde Aussage gegen Aussage, im Zweifel für den Angeklagten, sprich Mieter. Deshalb immer einen Zeugen dabei haben. Fordere zunächst den Vermieter zur Aushändigung auf . Was wird denn jetzt bemängelt? Willst du wegen Auszug die Wohnung zurückgeben?