Muss der Vermieter etwas gegen vermutlich efeuinduzierte Feuchtigkeit in der Wohnung unternehmen?
Hallo ihr Lieben,
neulich durfte ich feststellen, dass sich meine Tapete im Schlafzimmer, welches zwei Außenwände besitzt, die allesamt von Efeu überwuchert sind, wellt und leicht bräunliche Verfärbungen aufzuweisen beginnt, was meines Wissens mit Feuchtigkeit in der Fassade zusammenhängt?! Daraufhin schrieb ich meinen Vermieter an, der ungesehener Dinge meinte, die Feuchtigkeit wäre durch falsche Belüftung entstanden und dass es ihm herzlich schnuppe wäre, ob ich etwas dagegen unternehme oder nicht, aber dass ich, im Falle eines Auszuges, freilich für die Kosten der Trockenlegung und eventueller Schimmelbeseitigung aufkommen muss. Besagter Efeu überwucherte bereits alles fröhlich, als ich in die Wohnung einzog, und obgleich die Wände Sommer wie Winter freilich immer kalt waren, wäre mir zumindest nicht aufgefallen, dass sich die Tapete zu diesem Zeitpunkt gewellt hätte – so wirklich darauf geachtet hatte ich wiederum auch nicht. Nun hatte ich eigentlich nicht geplant, mich wie Spiderman am Haus entlang zu hangeln, um den Efeu zu entfernen, und das Gebäude damit vielleicht auch noch zum Einsturz zu bringen, denn die Problematik von Efeuwurzeln in Hauswänden ist mir durchaus bewusst.
Meine Frage ist nun: Muss tatsächlich ich oder doch der Vermieter dafür aufkommen? Und ist der Vermieter womöglich sogar verpflichtet, etwas gegen die (vermutliche) Feuchtigkeit zu unternehmen?
Danke für eure Antworten.
4 Antworten
Der Vermieter ist gefordert und muss etwas unternehmen!
was meines Wissens mit Feuchtigkeit in der Fassade zusammenhängt?!
Das ist Dein Wissen, aber ist es auch Gewissheit? Gewissheit kann nur durch eine Messung durch einen Spezialisten hergestellt werden. Die Wandfeuchte muss gemessen werden und zwar durch den ganzen Querschnitt. Stellt sich dabei heraus, dass die Wände innen nass, aber außen eher trocken sind, hast Du ein Problem, bzw. dieses Problem selbst verursacht.
Sind die Außenwände aber von innen nach außen gleich nass oder weiter außen sogar noch nässer, stimmt Dein Wissen mit der Realität überein.
Bevor das nicht festgestellt ist, kommst Du mit Deinem Wissen nicht weiter.
Sorge dafür, dass der Vermieter das ermitteln lässt. Du kannst das über ein entsprechendes Schreiben mit Mängelanzeige einleiten, mit dem Du gleichzeitig eine Mietminderung ankündigst.
Falls sich dann jedoch heraus stellt, dass Du das Problem selbst verursacht hast, könnte es auch für Dich teuer werden.
Efeu schützt in der Regel die Fassade vor direkter Beregnung und wirkt daher wandtrocknend.
Das Zimmer hat zwei Aussenwände und vermutlich nur einen Heizkörper unter dem Fenster. Da das Zimmer wegen der Aussenwandfläche einen erhöhten Wärmebedarf hat, wurde vermutlich der Heizkörper Typ 33 (drei Heizplatten, drei Konvektionsbleche) gewählt. Dieser Typ bringt zu 80% Warmluft in den Raum und nur zu 20% Wärmestrahlung (der Typ 22 ist mit 75% zu 25% auch nicht viel besser).
Der Warmluftanteil der Heizungswärme steigt zur Decke und kühlt sich dort an der Aussenwand ab. Da sich abkühlende Luft schwerer wird, sinkt diese vor der Aussenwandoberfläche neben der Heizung und an der Wand ohne Heizung nach unten. Kühlt Luft aus, so steigt in ihr aber die relative Luftfeuchte an.
Besteht an einer Wandoberfläche Kontakt zu einer feuchteren Luftschicht, so übernimmt die Wand die Feuchtigkeit der anliegenden Luftschicht. Dadurch wird die Wand befeuchtet. Ab einer Oberflächenfeuchte von 0,7 (entspricht 70% rel. Luftfeuchte der an der Wand anliegenden stehenden Luftschicht) besteht Schimelgefahr, ab einer Oberflächenfeuchte von 0,8 ist Schimmelwuchs sehr wahrscheinlich.
Daher sollte bei dem Schimmelproblem auch die Raumluftauskühlung vor kühler Wandoberfläche in Betracht gezogen werden. Um hier zu einer Einschätzung zu kommen, braucht man die allgemeine Raumluftfeuchte und die allgemeine Raumlufttemperatur. Beides in der Raummitte gemessen. Mittels der nun noch mit dem IR-Termometer gemessenen Oberflächentemperatur kann man im Mollier-h-x-Diagramm die Feuchte im Wandoberflächenkontakt ermitteln.
Ist dieser Wert entsprechend hoch (über 70% rF, bzw. 0,7aw), so liegt die Ursache für den Schimmelwuchs in der Luftauskühlung vor kühlerer Wandoberfläche.
Natürlich sollte die allgemeine Raumluftfeuchte grundsätzlich nicht über 70% liegen. Luftfeuchtewerte unter diesem Wert wirken der Schimmelbildung entgegen, je geringer die Luftfeuchte, um so besser, da dann die Temperaturspreizung zwischen der Raumlufttemperatur und der Wandoberflächentemperatur größer sein kann, ohne dass die Luftfeuchte im Wandoberflächenkontakt in den schimmelgefährdeten Feuchtebereich steigt.
Um der Schimmelbildung entgegen zu wirken sollte also die Raumluftfeuchte möglichst gering sein. Hier gibt es aber physikalische Grenzen, denn Luft enthält immer Feuchte und diese ist auch sehr stark von der Witterung abhängig.
Daher ist der sicherere Weg, die Schimmelbildung dauerhaft zu unterbinden, die Hebung der inneren Oberflächentemperatur der Wandoberfläche der Aussenwände. Dann kann durch Luftauskühlung die rel. Luftfeuchte im Wandoberflächenkontakt nicht mehr so stark ansteigen, bzw. bei einer Wandoberflächentemperatur über der Raumlufttemperatur sinkt die rel. Luftfeuchte sogar im Wandoberflächenkontakt ab, was zur Wandtrocknung beiträgt, denn die Wand übernimmt immer den Feuchtewert der direkt an ihr anliegenden Luftschicht.
Wird nun die Heizungswärme von unten vor der gesamten Aussenwandoberfläche gelegt, so erfolgt an der Wandoberfläche keine Raumluftauskühlung mehr. Die Heizungsluft kühlt an der Wand ab, wobei die Wand eine höhere Oberflächentemperatur bekommt, etwas höher als der Rest der Raumes. Von diesen wärmeren Bereichen der Wand geht nun Wärmestrahlung in den Raum aus. Dieses Prinzip der Raumheizung wird mit der Heizleiste umgesetzt. Dadurch wird Schimmelbildung aus der Raumluftfeuchte vermieden.
Die Heizleiste erzeugt über den Umweg der Wandoberflächenerwärmung durch die erwärmte Luft (Prozeßluft genannt) sehr viel Wärmestrahlung für den Raum. Die Raumluft selbst wird dadurch beruhigt und Pollen, Staub und Dreck setzen sich auf den Boden ab. Dadurch wird die Raumluft gesünder für den Menschen.
Im Normalfall muss sich der Vermieter darum kümmern. Wenn jedoch im Mietvertrag steht, dass er für nichts Verantwortung stellen muss, gehts nicht. Schau mal auf deinen Mietvertrag.
Dann muss sich der Vermieter darum kümmern!
Ich hatte bereits in meinem Mietvertrag gestöbert, aber keine derartige Klausel gefunden, weder dass ich dafür aufkommen muss noch dass der Vermieter verpflichtet wäre.