Eigenen Efeu entfernt. Darf der Nachbar Ersatz fordern?
Ich habe im Sommer ein Reihenmittelhaus gemietet. Der Garten zum Nachbarn ist offen - soll heißen, es gibt keinen Zaun o.ä. Direkt am Haus existiert eine Wand aus Glasbausteinen - ca 2,50 hoch und 2m lang. In dem angrenzenden Beet wurde vor ca 20 Jahren Efeu eingepflanzt. Dieser ist die Glasbausteine auf beiden Seiten hochgerankt. Ich wollte den Efeu gerne auf meiner Seite vollständig entfernen und die Glasbausteine von ihm befreien. Nach Rücksprache mit meinem Vermieter, drufte ich dies auch tun. Der Efeu sei von ihm damals gesetzt worden. Um dem Efeu Herr zu werden, musste ich einiges zurückschneiden und bin dabei bis an die Ursprungspflanze gegangen, die ich beschnitten habe. Im Herbst fragte mich der betroffene Nachbar, ob der Efeu auf seiner Seite bleiben wird. Er will die Glasbausteine bewachsen lassen, da der Anblick auf die kahlen Steine hä´ßlich ist. Ich habe wahrheitsgemäß geantwortet, dass ich ihn einzig auf meiner Seite abnehme und die eigentliche Pflanze nicht ausgraben werden. Nun, kurz nach Neujahr, hat mich dieser Nachbar verbal angegirffen, dass der Efeu auf seiner Seite abstirbt und es eine Frechheit seie, dass ich den Efeu so stark beschnitten und herausgerissen habe. Er fordere Ersatz bzw. dass ich für die Bepflanzung seiner Glasbausteine aufkomme. Laut meiner Kenntnis, wohnt auch dieser Nachbar nur zur Miete im dem Haus; seit ca 3 Jahren. Ich habe nun die Befürchtung, dass der Nachbar Erstatz fordert... Hat jemand ähnliche Erfahrungne gemacht und weiß Rat?
4 Antworten
Klar das die Pflanzenteile beim Nachbarn absterben, wenn du auf deinem Bereich die Pflanze zurück schneidest.
Wenn die Pflanze auf deinem Grundstück ist, ist es auch dein gutes Recht, diese zurückzuschneiden. Der Efeu wird wieder austreiben.
Und wenn der Nachbar eine grüne Wand auf seiner Seite will, steht es ihm frei diese ebenfalls mit einem Efeu zu begrünen.
Der Efeu wird so oder so wieder austreiben und alles überwuchern. Der Nachbar möge sich keine Sorgen machen. Efeu ist nicht totzukriegen - jedenfalls nicht durch Schneiden.
In meinen Augen wäre da grundsätzlich die Frage zu klären, zu welchem Grundstück die Glausbausteine und der zugehörige Bewuchs gehören. Und dieser Besitzer hat dann auch das alleinige Entscheidungsrecht.
der Efeu ist auf seine Seite gewachsen; das ist nicht dein Problem. Wenn ihm seine Wand nicht gefällt, so soll er gefälligst dort eigene pflanzen.
Ersatz, Lachhaft