Schadensersatz durch Vermieter bei Schaden an Matratze bzw. Möbel?

4 Antworten

Es gibt im Gebäudebestand alte und neue Häuser, welche mit guten und welche mit schlechten Wänden, welche mit solchem Mauerwerk und welche mit anderem.

Es ist völlig unmöglich, einen einheitlichen Standard sicher zu stellen und man könnte unmöglich sagen, diese oder jene Wohnung kann nicht mehr bewohnt werden, weil u. U. Schimmelgefahr besteht. Da müßte man einen großen Teil der Bestandswohnungen entmieten, abreissen und neu bauen. Niemand hat die Kohle dafür und überdies gäbe es überhaupt keine günstigen Wohnungen mehr.

Grundsätzlich gilt, je älter das Haus, umso gefährlicher ist es mit Schimmel. Was bei Dir zu vermuten ist, ist ein Zustand des Hauses, der es nicht zuläßt, dass man Möbel direkt an eine Außenwand stellt. Egal ob Schrank, Bett Kommode, Eckbank oder was auch immer. Alles, was dafür sorgt, dass zu wenig warme Raumluft an die Außenwand kommt, trägt dazu bei, dass sich ausgerechnet an diesen versteckten Stellen die Feuchtigkeit niederschlägt und auch durch Lüften kaum ausreichend weg zu bekommen ist. Was die Folge sein kann, siehst Du bei Dir exemplarisch.

Bett an der Wand ist noch gefährlicher, denn gerade beim Schlafen gibt man besonders viel Feuchtigkeit ab, die üblicherweise auch von der Matratze aufgenommen wird und sich dann eben (s. o.) an den kältesten Stellen niederschlägt.

Der Vermieter ist nicht schuld, außer dass er vielleicht darauf hinweisen hätte können, als Du eingezogen bist, sofern er davon wußte, dass Du da vorübergehend einziehst und er überhaupt die Möglichkeit gehabt hätte, Dich zu beraten bzw. zu informieren.

Davon ist nicht auszugehen. Ein Rat kann generell gelten: Bett oder andere Möbel nur dann an die Außenwand, wenn man sicher sein kann, dass es keine Probleme geben kann oder z. B. der Vermieter ausdrücklich sagt, dass es kein Problem damit geben wird. Sobald man das nicht weiß, Einrichtung von Außenwänden möglichst fern halten. In Schlafzimmern gilt das ganz besonders.

Janni2713 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 18:55

Naja, das Bett steht ja nicht DIREKT an der Wand, da ist schon so ca. 40-50 cm Abstand.

und ich glaube auch nicht, dass die Feuchtigkeit teilweise vom Bett ausgeht, da die Wand mittlerweile so feucht ist, das die Tapete sich stellenweise löst..

Mir ist klar, dass der Vermieter nicht schuld ist, er stand ja jetzt nicht mit einem Gartenschlauch vor der Wand oder Ähnliches, aber ich muss doch irgendwelche Rechte haben, bis der Schaden/ mangel behoben ist?

bwhoch2  12.11.2015, 19:15
@Janni2713

Es ist Sache des Vermieters, festzustellen, woher die Nässe kommt. Kommt sie wirklich von aussen, ist es ein Baumangel, den er zu vertreten hat.  Kommt sie aber von innen, sieht es mit Deinen Rechten eher schlecht aus. Das kann dann sogar soweit gehen, dass es Deine Pflicht ist, den Schaden am Gebäude zu ersetzen. Also für die Schimmelsanierung aufzukommen.

So eindeutig, wie Du Dir die Sache vorstellst, ist es nicht.

Dass das Beett so ca. 40 - 50 cm Abstand zur Wand hat, ist eigentlich in Ordnung. Da kommt dann eigentlich genug Luft hin.

Da ist dann noch die Frage, wie lüftest Du?

Fenster gekippt oder richtig auf und wie lange und auch ob Du z. B. quer lüftest, also durch andere Räume und Flur durch zu einem anderen offenen Fenstern.

Falls Du das Fenster nur kippst, wäre das kein Lüften, sondern kühlen. Dadurch kühlen dann nur Wände aus, während kaum ein Luftaustausch statt findet.

Und die Frage, wie heizt Du? Heizung aus, um Heizkosten zu sparen oder schon immer gut temperiert, damit die Außenwände nicht auskühlen. Auch das kann erheblich zu einem solchen Schaden beitragen.

Janni2713 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 19:38
@bwhoch2

Ich mache eher so stoßlüften, heißt ich mache morgens nach dem Aufstehen für ca. 20 min solange ich im Bad bin das Fenster ganz auf.

Das mit dem Heizen verstehe ich nicht ganz?

bwhoch2  12.11.2015, 22:45
@Janni2713

Stoßlüften ist gut, aber 20 Minuten ist zu lang. 5 bis 10 Minuten wären gut.

Heizen sorgt dafür, dass sich auch die Wandoberflächen erwärmen. Die Wandoberflächentemperatur muss über dem sogenannten Taupunkt liegen. Dieser wird bei ca. 17°C angesetzt. Beträgt die Raumtemperatur in einem schlecht gedämmten Haus z. B. nur 18°C, wird die Wandoberflächentemperatur kaum 17°C betragen. Also schlägt sich dort, wo es kälter ist, zu hohe Raumfeuchtigkeit nieder. Eine schon durchfeuchtete Wand wird auch bei 20°C kaum über 17°C kommen. Es wird also dann immer schwieriger, Schimmel zu vermeiden.

20 Minuten Lüften kühlt den Raum womöglich zu stark aus. Wenn danach die Heizung aus ist, werden die Wände von außen her erst recht kalt. Eine relativ kurze Phase des Aufheizens abends reicht dann wiederum nicht aus.

Das sind jetzt keine Unterstellungen, sondern kann erklären, weshalb es dazu komen kann.

Der Vermieter muss von derartigen Schäden Kenntnis erhalten.

Wassndasfürnebudeüberhaupt?

Üblicherweise entstehen derlei Wasserschäden durch einen Wasserrohrbruch in der darüber liegenden Etage oder eine undichte Stelle im Dach. Ein Fall für die Hausrat- bzw. Haftpflichtversicherung des Mieters über Dir. Die erstattet auch die Schäden an Deinem Hausrat. 

Ggf. klingeln, fragen, ob über Dir Bad bzw. Küche liegt.

Vor Schimmel brauchst Du kurzfristig keine Angst zu haben.

Für Mietkürzungen muss die Problematik erst mal geklärt werden.

Janni2713 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 18:52

Die "Bude" ist eigentlich echt schön :P

Und am Dach oder Mieter über uns kann es m.M.n. eigentlich auch nicht liegen, da es ja die Außenwand ist und NUR diese eine in meinem Zimmer..?

Nein. Du kannst Ansprüche - sofern sie gerechtfertigt wären - nur gegenüber deinem Vertragspartner stellen und das ist nicht der Vermieter, sondern deine Untervermieterin! Es kann viele verschiedene Ursachen für die Feuchtigkeit geben. Entweder Baumangel oder Lüftungsmangel. In meiner täglichen Praxis ist es zu 90% Letzteres.

Lüften alleine genügt nicht. Heizen gehört immer dazu, da nur warme Luft in der Lage ist, genügend Feuchtigkeit aufzunehmen. Mal ehrlich, wie warm (oder kalt) ist es in der Wohnung, wenn ihr nicht da seid?

UPDATE!!!
Meine Mtbewohnerin hat mir soeben mitgeteilt, dass es vor ca. einem 3/4 Jahr im Bad (das liegt direkt neben meinem Zimmer) geschimmelt hat und der Kommentar des Vermieter dazu war damals "Entweder Sie leben damit oder Sie ziehen eben aus!"