in meinem mietvertrag steht die wohnung muss tapezierfähig übergeben werden. was heisst das?
Ich bin gerade ausgezogen. Im Mietvertrag steht dass die Wohnung tapezierfähig übergeben werden muss. Was heisst das genau? Der Vermieter hat mich gebeten in 3 Zimmern die Tapete runter zu reissen. Dies haben wir auch getan. Der Putz kam uns an gewissen Stellen entgegen. Jet. zt sagt er das neu verputzt werden muss. Er hätte da jemanden der das macht aber ich muss dafür aufkommen, stimmt das? Desweiteren haben wir uns gerade gestriiten weil er der Meinung ist ich hätte die Wohnung nicht sauber hinterlasse. Wie sauber muss sie denn sein? Tapetenreste sind weg, Fenster geputzt, Boden gewischt, Heizungen so weit es geht sauber. Er sagt jetzt er habe 2 Tage lang geputzt um sie sauber zu kriegen. Wobei ich betonen will dass die wohnung noch renoviert wird. NOchmals die FRage, wie sauber muss die Bude verlassen werden? Danke
9 Antworten
Ihr hättet die Tapete nicht abreißen müssen! Solche Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Die Wohnung muss in einem ordentlichen bewohnbaren sauberen Zustand übergeben werden.
Alles unbedingt weiß streichen, wie beim Einzug oder tepeten wieder entfernen ist nicht notwendig und kann kein Vermieter verlangen!
@KlausNeumann - Dein Spam geht mir echt auf den Wecker. Junge lass es doch einfach mal sein auch wenn Du so ein unschuldiges Foto mit Kind genommen hast.
Und so spammt die Person hinter KlausNeumann und Josyna um die Domains wohnungsmarkt24.de und wohnung.com nach vorne zu bringen. Ich habe jetzt mal nur die letzten vier Wochen genommen - jeden Tag zwei Spams!!:
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Besenrein muss eine Wohnung hinterlassen werden und "tapezierfertig" heisst "nackte Wände". Wenn beim Tapete abreissen Putz "mitkommt" muss der Vermieter erst einmal Euch die Möglichkeit geben, den "Schaden" zu beheben. Erst wenn Ihr es nicht erledigt, kann er kostenpflichtig "jemanden" beauftragen.
Besenrein! Fenster müssen nicht geputzt werden und der Fußboden schon gar nicht. Wände verputzen kann man selbst!
besenrein ist obligatorisch. dafür habt ihr fotos und zeugen...oder?
schade daß ihr nicht angefragt habt bevor ihr die tapete heruntergerissen habt. wahrscheinlich wärt ihr dazu nicht verpflichtet gewesen. da ihr jetzt bei diesen arbeiten schäden verursacht habt, seid ihr zunächst schadensersatzpflichtig. dem vermieter verschulden oder mitverschulden anzulasten, weil der putz nichts taugt wird schwer fallen.
nach dem stand der dinge solltet ihr in diesen sauren apfel beissen..
nach meinem verständnis ist nichts andres gemeint, als dass du die tapeten bei aus-zug entfernen sollst. das brauchst du aber nicht. der bgh (VIII ZR 109/05) hat ent-schieden, dass diese klausel in formularmietverträgen wegen unangemessener be-nachteiligung unwirksam ist. du hast es nun im guten glauben auf die rechtmäßigkeit der forderung trotzdem gemacht. das ist nun das risiko des vermieters, dass dabei der putz schaden genommen hat, sicher kannte er den untergrund. du hättest sogar anspruch auf ersatz deiner aufwendungen.