Wer muss die Türzarge bezahlen? Der Vermieter oder ich als Mieter?
Guten Abend liebe Community,
und zwar wohne ich seit über 20 Jahren in unserer Wohnung. Die Türzarge im Badezimmer ist defekt, der untere Bereich weist Ausbrüche auf. Ich habe den Vermieter darüber informiert und er sagte mir ich müsste die Kosten dafür tragen. Meine Frage an euch, ist das rechtens oder muss der Vermieter für den Schaden aufkommen?
Der Vermieter hat dies in seinem Schreiben so formuliert:
Die defekte Türzarge Badezimmer, die an den unteren Bereich Ausbrüche aufweist, ist klar zu erkennen, dass im Laufe der Nutzung durch Sie, der Boden zu nass gereinigt worden ist und somit die Türzage Feuchtigkeit gezogen hat. Wir werden einen Schreiner beauftragen, der die Türzarge austauscht. Die hier entstandenen Kosten gehen zu Ihren Lasten.
8 Antworten
Für Reparaturen ist generell der Vermieter zuständig. Es sei denn, denn der Vermieter hat einen Schaden verursacht.
Nach diesem Bild ist die Zarge aus Holz (wie alt?) mit einem Anstrich/Lasur. Ob der Anstrich für einen Feuchtraum geeignet ist, ergibt sich aus dem Bild nicht. Wer den Anstrich/Lasur ausgeführt hat, ist dafür auch verantwortlich (Mieter oder Vermieter). So wie es aussieht, hat die Zarge keinen dichten Abschluss zum Boden, z.B. Silikonfuge, so dass Wasser zwangsläufig eindringen kann. Auch dafür wäre der Vermieter zuständig, es sei denn, ihr hättet die Silikonfuge beseitigt
...dannn gilt das oben gesagte!
Ich fürchte mal, das dein Vermieter Recht hat.
Aber du brauchst keine neue Türzarge. Ein guter Schreiner setzt dir unten eine Stück Holz oder etwas anderes ein, um die Tür zu reparieren. Der defekte Teil des Holzes muss sauber entfernt werden und dann dann neue Stück einsetzen.
Das kann auch ein geschickter Heimwerker - vielleicht aus deinem Bekanntenkreis.
Danke für deine Antwort!
Versuch , dass die Tür repariert wird. Eine Zarge zu entfernen macht viel Dreck und das ganze Spaß ist nicht billig. Wir haben das vor einiger Zeit mal gemacht.
Wie hoch sind die Kosten dafür wenn sich ein Schreiner um die Angelegenheit kümmert?
Für die Reparatur schätze ich 100 bis 150 EUR. Neue Zarge evtl. plus Tür mindestens 300 EUR
Können Sie mit dem Zustand weiter leben oder würde Ihnen eine neue moderne Wohnung besser gefallen?
Dann sollten Sie kündigen und sich was neues suchen.
Was man da sieht, läßt auf den übrigen Wohnungszustand und das Gebäudealter rückschließen.
Abnutzung, die zahlt der Mieter.
Nein. Die hat er bereits mit der Miete bezahlt.
Da hat der Vermieter auch Recht.
Das sind eindeutige Schäden durch Feuchtigkeit.
Allerdings sehe ich auch dort keinerlei Versiegelung der Zarge, so dass evtl eine Kostenteilung in Betracht kommt.
Die Holz Zarge im Badezimmer ist seit dem Einzug da, wir wohnen hier schon seit ca 22 Jahren.