Boden in der neuen Mietwohnung hat Wellen, kann ich verlangen das dieser begradigt wird?



Ergänzung:

Die Wohnung wurde in schlecht renoviertem Zustand hinterlassen und ich musste alle Tapeten runter reißen da zum teil Dübel über der Tapete mit Spachtelmasse versiegelt wurden. Ich beschwere mich nicht darüber das ich neu tapezieren muss, allerdings war mir nicht klar das ich 2,5 Wände auf 2 Räume verteilt gar nicht tapezieren kann da sie nicht verputzt sind. Das mit dem Boden ist mir jetzt erst nach mehrmaligen auf und ab laufen durch das Wohnzimmer richtig aufgefallen. 

Zu erwähnen ist, das alles über einen Makler läuft und der Vermieter weiter weg wohnt und vermutlich garnicht richtig weis in welchem Zustand seine Immobilie ist, bzw das bei einigen arbeiten vermutlich gepfuscht wurde.

Außerdem ist das Übergabeprotokoll noch nicht gemacht worden, das wird erst morgen gemacht, obwohl ich die Schlüssel seit Samstag habe. Die Maklerin hatte vorher keine Zeit

5 Antworten

Heute ist mir aufgefallen das der Wohnzimmerboden (Laminat) an mehreren stellen total uneben ist.
Das mit dem Boden ist mir jetzt erst nach mehrmaligen auf und ab laufen durch das Wohnzimmer richtig aufgefallen. 

Es ist Dir nicht bei der Besichtigung aufgefallen. Ok, wenn die Wohnung noch eingerichtet war. Es ist Dir erst nach mehrmaligem auf und ab laufen aufgefallen? Dann kann es wohl nicht so schlimm sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man wackelige Möbel ausgleicht. Möbelmonteure haben ständig Material dafür dabei und bei Einbauküchen bspw. gehören verstellbare Füße zum Standard. Das zeigt, dass gewisse Unebenheiten hinzunehmen sind, wenn sie nicht gerade eine Stolperfalle sind.

nicht verputzt also Rauputz.

Rauputz ist auch ein Putz. Als Du die Wohnung besichtigt hast, war der Rauputz schon dran. Du kannst jetzt nicht verlangen, dass die Wände geglättet werden. Du kannst allenfalls danach fragen, ob Du sie noch glätten kannst oder eine Malerfirma das machen darf. Rechnung ginge auf Dich.

Der Rest ist Verhandlungssache. Vielleicht ist Dein Vermieter froh, wenn Du einen neuen Boden rein machst oder das Laminat vorsichtig rausmachst, den Boden darunter glättest und es dann wieder verlegst. Gleiches gilt für den Putz. Gut möglich, dass er sich bereit erklärt, wenigstens einen Teil der Kosten zu übernehmen.

Unter Laminat muss eine Trittschaldämmung da in Wohnungen ein Max. Geräuschepegel erlaubt ist und der Untermieter nicht durch lautes Getrampel gestört werden darf. Wenn keine Trittschalldämmung drunter ist, ist der Vermieter in der Pflicht.

bin da aber nicht sicher. Zur Not mal zum örtlichen Mieterverein gehen und nachfragen

du hast die Wohnung in dem Zustand besichtigt und dann den Mietvertrag unterschrieben?

warum sollte dein Vermieter nachträglich was ändern

Der Vermieter muß gar nichts mehr machen, wenn Du die Wohnung bei Mietabschluß so übernommen und akzeptiert hast.

Du kannst das alles auf eigene Kosten beheben.

Du willst bestimmt nicht wissen wie damals die Wohnung ausgesehen hat die ich zur Miete übernommen habe. Da war einiges zu tun und das mußte ich alles selbst bezahlen. Habe nur einen neuen Teppichboden bekommen sonst nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

du kannst das alles verlangen ja. da die gebrauchstauglichkeit nicht gewährleistet ist. außerdem sind rohe wände nichts was in einer bezugsfertigen wohnung zu suchen hat.