Boden in der neuen Mietwohnung hat Wellen, kann ich verlangen das dieser begradigt wird?
Hallo,
ich beziehe zum 01.10. eine neue Mietwohnung mit meiner Freundin. Heute ist mir aufgefallen das der Wohnzimmerboden (Laminat) an mehreren stellen total uneben ist. Unter dem Boden sind anscheint Fließen verlegt und das Laminat wurde einfach drüber verlegt ohne den Boden auszugleichen.
Habe ich Chancen das der Vermieter sich darum kümmert und es begradigen lässt? Wenn ich einen Tisch aufstelle oder andere Möbel wackelt sonst alles.
Außerdem sind im Schlafzimmer und im Arbeitszimmer jeweils 1 bzw 1,5 Wände nicht verputzt also Rauputz. Das hat man vorher nicht wahrgenommen, da die Tapeten ziemlich ähnlch ausgesehen haben. Ich habe gehört das der Vermieter das verputzen lassen muss, stimmt das?
Ich bin über alle Ratschläge sehr dankbar.
Ergänzung:
Die Wohnung wurde in schlecht renoviertem Zustand hinterlassen und ich musste alle Tapeten runter reißen da zum teil Dübel über der Tapete mit Spachtelmasse versiegelt wurden. Ich beschwere mich nicht darüber das ich neu tapezieren muss, allerdings war mir nicht klar das ich 2,5 Wände auf 2 Räume verteilt gar nicht tapezieren kann da sie nicht verputzt sind. Das mit dem Boden ist mir jetzt erst nach mehrmaligen auf und ab laufen durch das Wohnzimmer richtig aufgefallen.
Zu erwähnen ist, das alles über einen Makler läuft und der Vermieter weiter weg wohnt und vermutlich garnicht richtig weis in welchem Zustand seine Immobilie ist, bzw das bei einigen arbeiten vermutlich gepfuscht wurde.
Außerdem ist das Übergabeprotokoll noch nicht gemacht worden, das wird erst morgen gemacht, obwohl ich die Schlüssel seit Samstag habe. Die Maklerin hatte vorher keine Zeit
5 Antworten
Heute ist mir aufgefallen das der Wohnzimmerboden (Laminat) an mehreren stellen total uneben ist.
Das mit dem Boden ist mir jetzt erst nach mehrmaligen auf und ab laufen durch das Wohnzimmer richtig aufgefallen.
Es ist Dir nicht bei der Besichtigung aufgefallen. Ok, wenn die Wohnung noch eingerichtet war. Es ist Dir erst nach mehrmaligem auf und ab laufen aufgefallen? Dann kann es wohl nicht so schlimm sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man wackelige Möbel ausgleicht. Möbelmonteure haben ständig Material dafür dabei und bei Einbauküchen bspw. gehören verstellbare Füße zum Standard. Das zeigt, dass gewisse Unebenheiten hinzunehmen sind, wenn sie nicht gerade eine Stolperfalle sind.
nicht verputzt also Rauputz.
Rauputz ist auch ein Putz. Als Du die Wohnung besichtigt hast, war der Rauputz schon dran. Du kannst jetzt nicht verlangen, dass die Wände geglättet werden. Du kannst allenfalls danach fragen, ob Du sie noch glätten kannst oder eine Malerfirma das machen darf. Rechnung ginge auf Dich.
Der Rest ist Verhandlungssache. Vielleicht ist Dein Vermieter froh, wenn Du einen neuen Boden rein machst oder das Laminat vorsichtig rausmachst, den Boden darunter glättest und es dann wieder verlegst. Gleiches gilt für den Putz. Gut möglich, dass er sich bereit erklärt, wenigstens einen Teil der Kosten zu übernehmen.
Unter Laminat muss eine Trittschaldämmung da in Wohnungen ein Max. Geräuschepegel erlaubt ist und der Untermieter nicht durch lautes Getrampel gestört werden darf. Wenn keine Trittschalldämmung drunter ist, ist der Vermieter in der Pflicht.
bin da aber nicht sicher. Zur Not mal zum örtlichen Mieterverein gehen und nachfragen
du hast die Wohnung in dem Zustand besichtigt und dann den Mietvertrag unterschrieben?
warum sollte dein Vermieter nachträglich was ändern
weil nicht fachgerechte arbeit auch nach einer besichtigung nicht hinzunehmen ist. es ist ja auch eine frage der gewährleistung für den eigentümer
Der Vermieter muß gar nichts mehr machen, wenn Du die Wohnung bei Mietabschluß so übernommen und akzeptiert hast.
Du kannst das alles auf eigene Kosten beheben.
Du willst bestimmt nicht wissen wie damals die Wohnung ausgesehen hat die ich zur Miete übernommen habe. Da war einiges zu tun und das mußte ich alles selbst bezahlen. Habe nur einen neuen Teppichboden bekommen sonst nichts.
du kannst das alles verlangen ja. da die gebrauchstauglichkeit nicht gewährleistet ist. außerdem sind rohe wände nichts was in einer bezugsfertigen wohnung zu suchen hat.
- wenn dieses laminat nach einzug des vormieters immernoch in der wohnung ist, dann ist der neue eigentümer der vermieter. es wurde ja stillschweigend als geschenk hinterlassen. wenn dann der vermieter vor einem einzug eines neuen mieters den boden mit mängeln lässt, dann ist er erstmal in der "haftung". ob dieser sich dann mit dem vormieter in verbindung setzt oder es selbst macht ist dem aktuellen Mieter total egal. hier gehts um die Parteien die einen vertrag abgeschlossen haben.
- Dein Beispiel zeigt das du das Wort Gebrauchstauglichkeit leider nicht verstehst.
ad 1. Das gilt eben nur, wenn bei der Besichtigung nicht anders dargestellt. Und Geschenke an die Nachmieter, die der VM akzeptiert und die Rückbaupflicht auf sie übergeht sind viel häufiger als an die Vermieter, weil die weder Entfernung, Entsorgung noch Ersatzpflicht tragen wollen.
ad 2. Die Tauglichkeit zum vertrgsgemäßen Gebrauch der Mietsache ist in § 536 BGB geregelt und subsumiert keinesfalls Laminatböden, die nicht plan aufliegen.
Okey, also die Wohnung wurde in schlecht renoviertem Zustand hinterlassen und ich musste alle Tapeten runter reißen da zum teil Dübel über der Tapete mit Spachtelmasse versiegelt wurden. Ich beschwere mich nicht darüber das ich neu tapezieren muss, allerdings war mir nicht klar das ich 2,5 Wände auf 2 Räume verteilt gar nicht tapezieren kann da sie nicht verputzt sind. Das mit dem Boden ist mir jetzt erst nach mehrmaligen auf und ab laufen durch das Wohnzimmer richtig aufgefallen.
Zu erwähnen ist, das alles über einen Makler läuft und der Vermieter weiter weg wohnt und vermutlich garnicht richtig weis in welchem Zustand seine Immobilie ist, bzw das bei einigen arbeiten vermutlich gepfuscht wurde.
Außerdem ist das Übergabeprotokoll noch nicht gemacht worden, das wird erst morgen gemacht, obwohl ich die Schlüssel seit Samstag habe. Die Maklerin hatte vorher keine Zeit.
Ich werde das in meinem Text oben ergänzen.
...man kann auch eine Wohnung unrenoviert übergeben.
selbstverständlich. aber das muss ja auch so festgehalten werden. natürlich sind die infos dürftig aber ich würde jetzt meinen die wohnung ist bezugsfertig und damit renoviert.
eine wand verputzen und ein nicht fachgerechten boden ausbessern geht ja über das herkömmliche schönheitsrenovieren hinaus.
Festhalten bedeutet nicht, daß der Vermieter das noch machen muß. Dann wird es nur dokumentiert und das wars dann auch.
du kannst das alles verlangen ja. da die gebrauchstauglichkeit nicht gewährleistet ist.
Unsinn. Erstens ist fraglich, ob das Laminat nicht vielmehr vom Vormieter schlampig verlegt wurde und garnicht dem Vermieter gehört und zweitens hat eine welliger Belag nicht mit Taugliuchkeit der Mietwohnung zu tun: Trotz Bodenwellen auf der Autobahn komme ich ans Ziel und meine Maut nicht wieder, oder?