Muss der Vermieter den Parkettboden aufbereiten?

13 Antworten

Du hast die Wohnung so gemietet, wie sie jetzt ist, sonst hättest Du diesbezüglich was in den MV schreiben lassen müssen.

Natürlich kannst Du immer noch mit dem Vermieter reden, ob er bereit wäre, da was zu tun.

Wenn nicht, ist die Frage, welche schadhaften Stellen werden sowieso durch Deine Einrichtung überdeckt und wo könnte man bspw. mit einem Teppich dafür sorgen, dass die Schäden nicht so ins Auge springen.

Ansonsten ist ein (noch) unbehandeltes gebrauchtes, nicht mehr ganz so tolles Parkett auch nicht so schlecht, denn jeder weitere kleine Kratzer und womöglich auch größere Schäden führen nicht mehr zu einem Schadensersatzanspruch durch den Vermieter. Würde er mal einen solchen Schadensersatz geltend machen, würde die Versicherung danach fragen, wie alt der Boden schon ist und vermutlich ist er schon so alt, dass es dann nichts mehr gibt.

Tipp: Falls noch nicht vorhanden, unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abschließen! Nicht nur wegen des Fußbodens.

Und schließlich:

Falls der Boden so unansehnlich ist, dass man ihn eigentlich gar nicht mehr haben will, kann man immer noch den Vermieter fragen, ob er einverstanden wäre, diesen auf Deine Kosten auszutauschen oder einen anderen Fußboden drüber zu legen in der Weise, dass das darunterliegende Parkett nicht beschädigt wird. (Laminat, Vinyl käme da in Frage). Wichtig dabei ist, ob noch Platz an der Tür ist (Schwelle) und ob die Tür ggf. abgeschnitten werden müßte oder ob es z. B. ausreicht diese mit Hilfe von Fitchenringen etwas höher zu hängen. Das kann man alles mit dem Vermieter besprechen.

Die Kosten für einen neuen Fußboden würden Dich wohl auch nicht umbringen.

Ghostlight1981 
Beitragsersteller
 28.08.2017, 10:24

Vielen Dank für Deine aufschlussreiche Antwort. 

Ich habe schlechte Augen und sehe Details daher nicht so gut und natürlich habe ich dummerweise bei der ersten Besichtigung "vergessen" mir den Boden genauer anzuschauen. Hätte vielleicht mal lieber meine Brille mitgenommen. Das war blauäugig. Erst ein Freund, der für mich die Wohnung ausgemessen hat (habe zwei linke Hände), hat die Mängel am Parkett festgestellt.  Klar, dann sind sie mir auch ins Auge gestochen. So schlecht sehe ich dann doch nicht 😉

Nun bin ich tatsächlich in der Defensive, da ich den Mietvertrag bereits unterschrieben habe, also muss ich kleine Brötchen backen. 

Bis jetzt war der Vermieter sehr kooperativ und freundlich. Mal sehen, ich will mich ja nicht direkt unbeliebt machen. Vielleicht finde ich mit Ihm eine Einigung. 

Ich würde sagen, der Vermieter MUSS es NICHT machen lassen, du hast die Wohnung besichtigt, hättest genau hinsehen und auf die Mängel hinweisen, bzw. auf deren Beseitigung bestehen können, du hast es nicht getan, stattdessen "blind" unterschrieben, somit den Zustand akzeptiert - Pech!

Wenn es zum Mietobjekt gehört, muss er es auch in einem Zustand halten, dass es nicht stört.

- habt ihr schon eine Übergabe/Übernahme gemacht?

- steht dir der Wohnraum schon zur Verfügung?

Auf alle Fälle gut mit Fotos (Nahaufnamen und im Gesamtbild, bestenfalls irendwelche "Markierungen" aufstellen, so dass man sich am Gesamtbild orientieren kann, von wo die Nahaufnahmen gemacht wurden) dokumentieren und dem Vermieter samt schriftlichem Reklamationstext in zumindest ansatzweise nachweisbarer Form zukommen lassen.

Ghostlight1981 
Beitragsersteller
 28.08.2017, 08:24

Klar würde mich der gegenwärtige Zustand des Bodens stören. Der Parkett steht ausdrücklich im Mietvertrag drin. Leider habe ich schlechte Augen und erst ein Freund von mir hat mich bei einer weiteren Begehung auf den Zustand des Parketts aufmerksam gemacht. Natürlich war es dumm von mir, nicht genau hingeschaut zu haben und stehe da natürlich jetzt in der Defensive, und muss dementsprechend kleine Brötchen backen, da der Mietvertrag bereits unterschrieben ist. 

Es hat aber noch keine Übergabe statt gefunden. Ich komme bisher nur nach Absprache im Beisein des Vermieters in die Wohnung.  

schleudermaxe  28.08.2017, 07:59

... wo steht das, das mit dem nicht stören und warum kennen die Gerichte hier bei uns solche Vorgaben nicht?

Ifm001  30.08.2017, 10:05
@schleudermaxe

Die Gerichte kennen das. Du solltest nicht deine Definition von "stören" anlegen.

die Wohnung hast du besichtigt, und ein Parkettboden der nicht neuwertig ist, ist ja kein Mangel wie ein Wasserhahn, der tropft, oder ein Fenster dass sich nicht mehr öffnen lässt, oder eine Steckdose die keinen Strom hat. Neubau Erstbezug ist ja was anderes als eine ältere Wohnung, und kein Grund alle paar Jahre eine Luxussanierung durchzuführen.

Was Schönheitsreparturen angeht, kann man im Mietvertrag individuell regeln, manche Verträge sagen, dass man bei Auszug die Wände streichen muss, manche gehen dazu über, die Wohnung unrenoviert zu übergeben.

Immer ist der Mieter aber verantwortlich, die Wohnung im Zustand zu erhalten, also sich um Schönheitsreparaturen selber zu kümmern.

Bei Thema Parkett habe ich meine eigenen Erfahrungen: wir haben eine Wohnung seit 25 Jahren vermietet, komplette mit Parkett ausgestattet, und bewohnen einen ähnlich ausgestattete Eigentumswohnung. Bei der vermieteten Wohnung schreiben wir in den Vertrag, dass das Parkett min 1x im Jahr mit Parkettpflegemittel behandelt werden muss. Wir machen das, ich glaube nicht dass einer der Mieter sich je daran gehalten hat, nur beim Mieterwechsel bin ich es, der über den Boden robbt. Und so sehen die Böden auch aus: bei uns zwar nicht neuwertig, aber ausser ein paar Kratzern noch top, währende der Boden in der anderen Wohnung recht matt und verkratzt ist .. Glaubt jemand da sind wir motiviert ein paar 1000 Euro zu investieren, damit der nächste es wieder schnell verkommen lässt. 

Abgesehen davon: nach Behandlung mit dem Poliermittel siehts auch nach der langen Zeit noch recht ansehnlich aus: keine losen Planken, kein knarzen .. so what ? Pflege es selber vernünftig, leg einen Teppich auf die am meisten frequentierten Stellen .. und schreib die Schäden ins Übergabeprotokoll, damit der Vermieter beim Auszug keinen Ärger machen kann.

Havenari  28.08.2017, 15:52

Immer ist der Mieter aber verantwortlich, die Wohnung im Zustand zu erhalten, also sich um Schönheitsreparaturen selber zu kümmern.

Äääh - nein. Grundsätzlich ist genau das nicht der Fall, sondern der *Vermieter* hat sich um alles zu kümmern. Er kann aber (und tut das in der Regel) die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzen.

Ghostlight1981 
Beitragsersteller
 28.08.2017, 08:00

Danke für deine ausführliche Antwort.  Klar werde ich jetzt nicht versuchen mit der Brechstange an die Sache heranzugehen. Da ich anfangs nicht richtig geschaut habe, bin ich ja nun etwas in der Defensive.

Ist schon verständlich, dass der Vermieter sich da schwer tut. Selbst die Aufbereitung von 32 qm wird sicherlich um die 1000 Euro kosten wenn ich das richtig recherchiert habe. 

Mal sehen wie ich mich mit ihm einigen kann. Er war ja bisher sehr freundlich und kooperativ. 

Du kannst da wig. nicht mehr viel machen ausser aben fesrgalten u d auch vom Vermieter bestätigen lassen dass der Boden zerkratzt ist. Aber vl kannst du ja den Vormieter kontaktieren wenn du weißt wer das ist und nachfragen ob er für die Reparatur des Bodens aufkommen musste. Falls ja lässt sich da gemeinsam sicher etwas über einen Anwalt regeln, ist aber recht viel Aufwand.

bwhoch2  28.08.2017, 09:36

Gleich zu Mietbeginn schaltet man einen Anwalt ein! Super Start! Ich liebe es!

TrudiMeier  28.08.2017, 11:01
@bwhoch2

Ich auch. Da bin ich doch glücklich, dass ich nur ein 2-Familienhaus hab - kommt mir einer wegen so einem Kram gleich mit dem Anwalt, gibts kurzerhand die Kündigung. :-)