Vermieter will dass ich für Schimmel am Rollladen hafte?
Hallo,
Bin vor kurzem aus der Wohnung ausgezogen. An einem Rolladen gab es Schimmel, was ich nicht wusste da ich den Rolladen nie runter gemacht habe. Aber sowas kann man einfach mit Reinigungsmitteln entfernen. Mein Vermieter möchte nun nochmal Geld von mir haben. Außerdem hätte ich die Fensterrahmen (Holz) streichen müssen. Allerdings habe ich gelesen dass sowas der Vermieter machen muss, da es ja auf der Außenseite der Fenster ist. Im Mietvertrag steht das auch nicht drin. Zudem soll ich das Versiegeln des Parkettbodens bezahlen, obwohl der Boden uralt ist und normale Abnutzungs Spuren hat. Es gibt keine richtigen Kratzer. Was kann ich nun machen? Soll ich das einfach bezahlen? Er möchte 800 Euro von mir haben!
6 Antworten
Die Forderung des Vermieters ist zwar lächerlich, weil eigentlich unwirksam, aber ich empfehle dennoch diesen Fall deiner Haftpflichtversicherung zu melden. Die bearbeitet den Schadensfall und erklärt dem Vermieter, was hier Sache ist.
Falls der Vermieter nun deine Kaution angreifen will, solltest du gleich das schwere Geschütz in Stellung bringen > deine Rechtschutzversicherung. Frage für den Fall einer Klage an, ob die RSV die Sache übernimmt. Teile dem Vermieter vorsorglich deine Absicht mit. Der Vermieter wird den Prozess verlieren und nach Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichtes zahlt er auch deine SB von 300€ an dich zurück. Das Vorgehen kannst du dem Vermieter sehr freundlich schriftlich erläutern.
Danke für diese hilfreiche Antwort!
Schimmel am Rolladen kommt wenn der Kasten schlecht isoliert ist,das ist nicht Dein Verschulden.
Der Aussenanstrich der Fenster ist grundsätzlich Vermietersache.
Normale Gebrauchsspuren am Boden muss auch der Vermieter auf seine Kosten beseitigen,alle Forderungen entbehren jeder rechtlichen Grundlage,da solltest Du gar nichts bezahlen.
Der Vermieter muss dir die Möglichkeit geben, den Schaden selbst zu beheben.
Weise diese Forderung insgesamt mangels Rechtsgrundlage zurück
Für den Anstrich von Fenstern außen ist der Vermieter verantwortlich - selbiges gilt für die Rolläden.
Zudem soll ich das Versiegeln des Parkettbodens bezahlen, obwohl der Boden uralt ist und normale Abnutzungs Spuren hat.
Auch eine neue Versiegelung des Parketts geht regelmäßig zu Lasten des Vermieters.