In welchen Zeitabständen muss ein Parkettboden neu versiegelt werden?
Hallo,
ich bewohne seit 2006 eine Mietwohnung, die teilweise mit Parkettboden ausgestattet ist. Dieser Boden wies bereits bei Einzug erhebliche Mängel auf, die auch in der Wohnungsübergabe protokolliert wurden. Nach meinem Mietvertrag ist der Oberboden Bestandteil der Wohnung, der Vermieter ist also selbst für das Abschleifen und Versiegeln des Bodens zuständig. Nur tut sich leider nichts. Ich habe den Vermieter mittlerweile des Öfteren angesprochen, er kommt jedoch mit Ausreden wie "Ich habe in anderen Wohnungen den Boden instand setzen lassen, der sieht wieder genau so aus wie vorher, weil die Mieter nicht sachgemäß damit umgehen". Oder "Was verlangen Sie, das ist ein Sozialbau".
Nun meine Fragen: In welchen Zeitabständen muss ein Parkettboden neu versiegelt werden? Kann ich meine Miete kürzen? Man muss sich ja schämen, überhaupt Besuch zu empfangen? In welcher Höhe kann ich die Miete kürzen?
Ich habe übrigens Mietrechtschutz, möchte hier aber in Ruhe wohnen und lieber ohne Anwalt mit dem Vermieter einig werden.
Gruß, Rainer
4 Antworten
Angenommen wird in aller Regel, dass ein Parkettboden nach ca. 10 Jahren sowieso abgeschliffen und versiegelt werden muss. Das würde bedeuten, dass für einen 10 Jahre alten Parkettboden für diese Maßnahme nichts vom Mieter zu zahlen wäre.
Die Gesamtlebensdauer von Parkett wird allgemein mit 30 jahren angegeben.
§ 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels. (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
Ich würde den Vermieter schriftlich auffordern, seiner Instandhaltungspflicht nach § 536 BGB nachzukommen mit einer Fristsetzung von 4 Wochen.
Ist er damit im Verzug, hat man 2 Optionen: - Mietminderung. Halte ich hier für überzogen, denn die Wohnung ist zwar unschön, aber voll nutzbar. - Die Parkettversiegelung selber vornehmen/vornehmen lassen (Kosten ab 18€/m²!) und die Kosten vom Vermieter zurückfordern.
In dem Schreiben an den Vermieter würde ich die zweite Option ankündigen!
"Sozialwohnung" als Grund fürNicht-Instandhaltung? Interessant! Übrigens kann der Vermieter diese Instanthaltungskosten steuerlich absetzen, also hat er unterm Strich keinen verlust dadurch!
Wie immer in solchen Fällen: VORHER durch den Mieterschutzbund beraten lassen!
Hallo Rainer, wenn Du einen Mietrechtsschutz hast, dann frag doch einen Anwalt oder den Mieterverein, was da zu tun ist. Oder schlage dem Vermieter vor, dass Du den Boden "renovierst" und er Dir dann mit der Miete ein wenig entgegen kommt oder Dir die Kosten ersetzt. Denn nur ein verkratztes Parkett, das bei Übernahme der Wohnung bekannt war, rechtfertigt keine mietminderung, soweit ich weiss. Denn Du hast es ja gesehen, also kein versteckter MAngel wie eine nasse Wand oder Geräusche in der Heizung.
Ein "Sozialbau" mit Parkett, alleine das ist schon lustig. Aber, gut im Übergabeprotokoll wurde der Zustand des Bodens festgehalten, nur nichts darüber wie damt umzugehen ist. Leider, ich als VM würde sagen, lieber Mieter, wenn Du es schöner haben willst, ich werde Dich an solchen Handlungen nicht behindern.
Schade Herr Mieter.
Hallo Leute,
danke für Eure Antworten. Besonders hilfreich waren die entsprechenden §§. Mein Vermieter kommt nun endlich "aus dem Quark". Ging auch ohne Anwalt...
@ Jockl: ach nee, ich halt mich lieber geschlossen, hab gelesen, wo Du her kommst...