Kann man einen Mietvertrag rechtlich nach 24 Stunden wieder Kündigen?

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Hier liegt ein MV mit gegenseitigem Kündigungsverzicht für 4 Jahre vor. Das bedeutet, dass dieser Vertrag rechtswirksam ist. Nun kommt es drauf an, wie exakt der Wortlaut des Kündigungsverzichtes lautet. Sollte er so sein, dass erst nach Ablauf der 4 Jahre gekündigt werden darf, wäre die allgemein zulässige Zeitspanne von 4 Jahren überschritten. Dadurch wird die Verzichtserklärung unwirksam und der Vertrag wäre ein Vertrag der von Beginn an (ab Unterzeichnung) mit Dreimonatsfrist gekündigt werden darf. Lies also genau nach und prüfe, möglicherweise ist das das Mauseloch, durch welches deine Schwester aus dem Vertrag raus könnte. Es wäre dann allerdings für die Zeit der Kündigungsfrist die volle Bruttomiete zu zahlen wie auch die evtl. vereinbarte Kaution.

Meine Schwester (63 Jahre) hat gestern einen Mietvertrag mit gegenseitigen Ausschluss einer Kündigung für vier Jahre abgeschlossen.

Was GENAU steht denn dazu im Mietvertrag?

Gibt es rechtliche Möglichkeiten einen Mietvertrag wieder innerhalb einer bestimmten Frist zu kündigen - wenn "nur" oben angeführte Bedenken der Auslöser sind ??

Wenn man die Kündigung für 4 Jahre ausgeschlossen hat, kann man logischerweise den Vertrag weder nach 24 Stunden noch in den nächsten 4 Jahren kündigen...

Also da ist man doch auch selbst schuld. Wenn der Vermieter sie noch extra gewarnt hat. Denn euer Vermieter ist der Dumme und muss einen neuen Mieter finden wenn sie den Vertrag kündigt.

Widerrufsrecht gibt es nur in folgenden Fällen.

Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag, Teilzeit-Wohnrechtevertrag (Ferienhäuser und sowas, Darlehen, Ratenlieferungm Fernunterricht und Versicherungvertrag

Vertrag ist Vertrag, sie soll das Angebot annehmen.

Verträge sind dazu da, eingehalten zu werden, selbstverständlich von beiden Seiten. Ein gegeseitiger Kündigungsausschluss für 4 Jahre ist rechtens. Hier kann sie nur auf das Entgegenkommen des Vermieters hoffen. Ein Rücktrittsrecht gibt es im Mietrecht nicht. Der Vermieter kommt ihr schon sehr entgegen. Wenn sie aus dem Vertrag wieder raus will, dann sollte sie schleunigst das Angebot des VM annehmen.

Der Vermieter würde vielleicht gegen einen "Abstand" für entstandene Kosten und späterer Vermietungschancen (Monatsende) für 3 Monatsmieten zu einer Vertragsauflösung bereit sein.

Nur so kommt sie aus dem Vertrag raus.

Wenn der Vermieter das macht ist er sehr kulant.