Kann man einen Mietvertrag rechtlich nach 24 Stunden wieder Kündigen?
Meine Schwester (63 Jahre) hat gestern einen Mietvertrag mit gegenseitigen Ausschluss einer Kündigung für vier Jahre abgeschlossen. Sie hat sich die Wohnung innerhalb von 3 Tagen zweimal angesehen und nach stundenlangen Gesprächen mit demvermieter diesen dann gebeten, Ihr die Wohnung zu geben. Somit bestand keinerlei Druck hinsichtlich des Vertragsabschlusses seitens des Vermieters. Im Gegenteil: Dieser hat meine Schwester gewarnt und aufmerksam gemacht, dass die Miete im Verhältnis zum Einkommen eigentlich zu hoch für sie sei (eine 4 ZKDB-Wohnung von 117 qm) - dennoch hat meine Schwester sämtliche Bedenken des Vermieters mit dem Hinweis zerstreut, dass sie ein Haus verkauft habe und soviel Geld angelegt habe, dass die von ihr neben der Rente benötigten monatlichen Zuzahlungen locker über 30 Jahre vom angelegten Kapital und den monatlichen Zinsen tätigen könne. Mit diesen Aussagen hat sie den Vermieter überzeugt ihr die Wohnung zu geben. Nunmehr (über Nacht) hat sie Bedenken, dass auch aufgrund der Syrienkrise und den Aktienverlusten der letzten Tage ihr Kapital schneller aufgebraucht sein könnte als angenommen und möchte den vor 24 Stunden geschlossenen Mietvertrag wieder kündigen. Hierüber hat sich der Vermieter in einem ersten Telefonat wenig erfreut gezeigt. FRAGE: Gibt es rechtliche Möglichkeiten einen Mietvertrag wieder innerhalb einer bestimmten Frist zu kündigen - wenn "nur" oben angeführte Bedenken der Auslöser sind ?? Der Vermieter würde vielleicht gegen einen "Abstand" für entstandene Kosten und späterer Vermietungschancen (Monatsende) für 3 Monatsmieten zu einer Vertragsauflösung bereit sein. Soll meine Schwester hierauf eingehen ?? Für kompetente und zeitnahe Ratschläge (bitte keine Häme oder wenig hilfreiche Tipps) bin ich sehr dankbar.
14 Antworten
Hier liegt ein MV mit gegenseitigem Kündigungsverzicht für 4 Jahre vor. Das bedeutet, dass dieser Vertrag rechtswirksam ist. Nun kommt es drauf an, wie exakt der Wortlaut des Kündigungsverzichtes lautet. Sollte er so sein, dass erst nach Ablauf der 4 Jahre gekündigt werden darf, wäre die allgemein zulässige Zeitspanne von 4 Jahren überschritten. Dadurch wird die Verzichtserklärung unwirksam und der Vertrag wäre ein Vertrag der von Beginn an (ab Unterzeichnung) mit Dreimonatsfrist gekündigt werden darf. Lies also genau nach und prüfe, möglicherweise ist das das Mauseloch, durch welches deine Schwester aus dem Vertrag raus könnte. Es wäre dann allerdings für die Zeit der Kündigungsfrist die volle Bruttomiete zu zahlen wie auch die evtl. vereinbarte Kaution.
Meine Schwester (63 Jahre) hat gestern einen Mietvertrag mit gegenseitigen Ausschluss einer Kündigung für vier Jahre abgeschlossen.
Was GENAU steht denn dazu im Mietvertrag?
Gibt es rechtliche Möglichkeiten einen Mietvertrag wieder innerhalb einer bestimmten Frist zu kündigen - wenn "nur" oben angeführte Bedenken der Auslöser sind ??
Wenn man die Kündigung für 4 Jahre ausgeschlossen hat, kann man logischerweise den Vertrag weder nach 24 Stunden noch in den nächsten 4 Jahren kündigen...
Also da ist man doch auch selbst schuld. Wenn der Vermieter sie noch extra gewarnt hat. Denn euer Vermieter ist der Dumme und muss einen neuen Mieter finden wenn sie den Vertrag kündigt.
Widerrufsrecht gibt es nur in folgenden Fällen.
Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag, Teilzeit-Wohnrechtevertrag (Ferienhäuser und sowas, Darlehen, Ratenlieferungm Fernunterricht und Versicherungvertrag
Vertrag ist Vertrag, sie soll das Angebot annehmen.
Verträge sind dazu da, eingehalten zu werden, selbstverständlich von beiden Seiten. Ein gegeseitiger Kündigungsausschluss für 4 Jahre ist rechtens. Hier kann sie nur auf das Entgegenkommen des Vermieters hoffen. Ein Rücktrittsrecht gibt es im Mietrecht nicht. Der Vermieter kommt ihr schon sehr entgegen. Wenn sie aus dem Vertrag wieder raus will, dann sollte sie schleunigst das Angebot des VM annehmen.
Der Vermieter würde vielleicht gegen einen "Abstand" für entstandene Kosten und späterer Vermietungschancen (Monatsende) für 3 Monatsmieten zu einer Vertragsauflösung bereit sein.
Nur so kommt sie aus dem Vertrag raus.
Wenn der Vermieter das macht ist er sehr kulant.