Muss der Vermieter den Ausstausch von veralteten und stomfressenden Elektrogeräten genehmigen?
Hallo,
im Aug.vergangenen Jahres, zogen wir in diese Whg.hier, die zwar generell nicht schlecht, wenn mit ihre Grösse und Lage schon überteuert ist. Leider konten wir darauf aber keine Rücksicht nehmen, denn der Wohnungsmarkt bietet hier nur selten normale Mietpreise, die dann auch noch zu einer vernünftigen und dementsprechend geräumigen Whg.passen. Wir brauchten aber, aus beruflichen Gründen meines Mannes, unbedingt eine Bleibe im hiesigen Gebiet!
Die Küche, inkl.elektrischer Geräte, wurde von unseren Vormietern verschlampt, d.h.kaum bis gar nicht geputzt, was vorallem an den Elektrogeräten, wie Herd und Kühlschrank, sehr zum Tragen kommt :( Zudem sind die Geräte veraltet und Stromfresser, denn der Kühlschrank läuft sich schwindlich!
Unsere Vermieterin wohnt in Österreich und hält sich, auf Grund ihres Studiums, für etwas besseres. Bereits bei unserer erbetenen Reparatur der dauertropfenden Wasserhähne im Bad, machte sie Theater. Deswegen frage ich hier nun, ob sie einem austausch der stromfressenden Elektrogeräte in der Küche zustimmen muss? Wir würden die Geräte allerdings gebraucht kaufen, in sofern sich was finden lässt!
11 Antworten
Es ist immer eine Frage wem die Geräte gehören. Das müßte im Mietvertrag festgehalten sein. Den Austausch von mobilen Geräten muß der Vermieter nicht zustimmen. Wenn die Geräte dem Vermieter gehören dann lagere sie ein bzw. einige Dich mit dem Vermieter auf eine Form der Entsorgung.
Es ist immer eine Frage wem die Geräte gehören. Das müßte im Mietvertrag festgehalten sein.
Das ist nicht richtig.
Wenn Geräte bei Einzug in der Wohnung sind, gelten sie als mit ermietet und brauchen daher auch nicht im Vertrag stehen.
Mache es dir doch leicht: Wenn der Keller groß genug ist, so kauf einfach neue Geräte und stelle die alten im Keller. Beim Auszug stellt du wieder die alten Geräte hin.
Oder du fragst einfach, ob ihr die alten Geräte wegwerfen dürft. Auch wenn die Vermieterin arrogant sein mag, fragen kann man sie.
Das geht leider nicht, denn der halbe Keller ist zugemüllt vom Zeug der Vermieterin! Sie ging einfach und liess alles hier. Vermietete dann einfach und gut! Den restlichen verbleibenden Platz da unten brauchten wir.
So lange die E-Geräte funktionieren muß sie die VMn nicht ersetzen.
Ihr könnt diese auf eigene Kosten austauschen. Die der VMn aber einlagern und bei Auszug wieder "installieren".
Bezüglich des dauertropfenden Wasserhahnes empfiehlt sich ein Blick in den Mietvertrag ob und was dort zu Kleinreparaturen steht.
Aber selbst wenn dort nichts steht, würde ich den selbst reparieren. Eine Dichtung kostest nicht die Welt, einige m³ Wasser dagegen können teuer werden.
Ihr habt die Küche mit gemietet, wie sie ist. Ein Recht auf den Austausch eines Gerätes habt ihr nur, wenn dieses defekt (also gebrauchsunfähig) ist. Wann der Eigentümer, die Geräte austauscht ist alleine seine Angelegenheit.
Wenn ihr das auf eigene Kosten tun wollt, steht euch das frei. Dann müsst ihr die jetzigen Geräte für den späteren Rückbau eben sicher einlagern.
Und gebrauchte stromsparende Geräte bekommt ihr sowieso nicht. Die werden ja gerade aus dem gleichen Grund ausrangiert.
vereinbart mit ihr dass ihr die Geräte gegen Neue ersetzt und falls ihr auszieht wieder die Alten einbaut. Dann wird sie hellhörig und fragen ob ihr sie nicht gleich dann drinnen lässt. Dann könnt ihr sagen, nur bei Kostenteilung...