Wurde die Küche mitverkauft oder nicht? Wurde sie mit oder ohne E-Geräte verkauft?

5 Antworten

es geht also um 700 Euro Nebenkosten ? 

Am besten ist es sich in einem Gespraech zu einigen. Sobald ein Anwalt dazu kommt wird es teuer. 

Schenk ihm doch alles was drin ist. Dafuer soll er dann diese 700 Euro bezahlen. 

Aber ... klar ... fuer 700 Euro kauft der sich alles neu. 

DasProblem was ich sehe ist, dass es zwei voneinander unabhaengige Forderungen sind. Das sind ZWEI Verfahren vor Gericht. Das kann ja teuer werden. 

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 20:30

Nicht der Mieter kauft die Wohnung.

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 20:29

Nicht der Mieter kauft die Wohnung.

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 11:11

Nein, es geht nicht um die NK. Der Erwerber hat die Wohnung gekauft und ich möchte wissen ob mir die Küche noch gehört. Bitte Frage genau lesen.

Dann wurde der Satz: "Mitverkauft ist Insbesondere die Einbaukücke ohne Elektrogeräte und die Dunstabzugshaube." gestrichen. Dies wollte der Banker so. 

Was hat der Banker denn zu melden, ist er der Käufer?

Wenn er nicht der Käufer ist, hat er nix zu melden.

Dann sagte der Notar, dass er dann ja die Küche garnicht hat. Wer hat jetzt Recht und wie ist das jetzt? 

Wenn der Satz gestrichen wurde, dann sind Küche und Geräte nicht mitverkauft.

Da ich vom jetzigen Mieter keine Sicherheiten mehr habe, muss ich die E-Geräte zurückbehalten, da er mir 700Euro NK schuldet.

Da wird sich doch wohl einen Einigung finden, wenn er die Wohnung kaufen kann, dann hat er doch bestimmt auch noch 700 Euro.

Und jetzt habe ich diesen Notarvertrag unterschrieben. Was ist jetzt richtig hat er die Küche jetzt oder nicht und hat er diese mit oder ohne E-Geräte??

Er hat die Wohnung ohne Einbauküche und ohne Geräte.

Ich habe ungefähr 100 mal gesagt, dass ich nur die Küche mitverkaufe ohne E-Geräte. Es wurde extra ein Entwurf gemacht der wurde dann abgeändert. Und dann bin ich mit diesem Vertrag wo explizit drin steht, dass die Küche ohne E-Geräte verkauft ist, zum Notariat und da hat der banker das dann wieder geändert und ich habe das nochmals 100mal gesagt mit den E-Geräten, trotzdem wurde es geändert und ich habe mir dann die 15 Seiten nicht mehr durchgelesen. Irgendwann muss ja mal gut sein.

Dein Vertragspartner ist der Käufer und nicht die Bank, die geht es nichts an was Du vereinbarst.

Es gilt, was notariell unterschrieben wurde, wenn Du die Sachen nicht richtig durchgelesen hast und dadurch Nachteile hast ist das Dein Pech.

MfG

Johnny

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 21:50

Und was wurde jetzt vereinbart, was bedeutet untenstehender Absatz??

"Mitverkauft ist das gesetzliche Zubehör, soweit es sich im Eigentum des Veräusserers befindet. Über das mitverkaufte Zubehör sind sich die Beteiligten einig. Auf eine weitere Einzelaufstellung von Zubehörstücken wird verzichtet."

Ist die Küche mit E-Geräte verkauft? Den Satz: "Mitverkauft ist Insbesondere die Einbaukücke ohne Elektrogeräte und die Dunstabzugshaube." gibt es nicht mehr und wurde entfernt. Was bedeutet gesetzliches Zubehör??

johnnymcmuff  22.03.2015, 21:58
@lachs4709

"Mitverkauft ist das gesetzliche Zubehör, soweit es sich im Eigentum des Veräusserers befindet. Über das mitverkaufte Zubehör sind sich die Beteiligten einig. Auf eine weitere Einzelaufstellung von Zubehörstücken wird verzichtet."

Was gesetzliches Zubehör ist wird z.B. hier erklärt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Hauskauf-mit-notariellem-Vertrag-Was-gehoert-zum-Haus---f120149.html

Ist die Küche mit E-Geräte verkauft? Den Satz: "Mitverkauft ist Insbesondere die Einbaukücke ohne Elektrogeräte und die Dunstabzugshaube." gibt es nicht mehr und wurde entfernt. 

Wenn die Sachen gestrichen sind und dann vom Notar beglaubigt wurden, dann ist die Küche nicht mitvermietet und die Geräte auch nicht.

MfG

Johnny

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 20:27

Nicht der Mieter kauft die Wohnung, sondern einer der nicht in der Wohnung wohnt. Das heisst, dass die Küche zuerst an mich übergeht, aber was passiert dann.

johnnymcmuff  22.03.2015, 21:27
@lachs4709

Auch dann hat die Bank sich nicht einzumischen.

Es gilt das was jetzt beim Notar vereinbart wurde.

Das hatten wir doch schon wegen der 700,-€ vom Mieter ?

Und jetzt Bank vs Makler ?

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 11:08

Mir geht es nicht um den Mieter, sondern um den Erwerber der Wohnung und wem die Küche gehört.

Claudius1704  22.03.2015, 11:10
@lachs4709

lass ihm doch die olle Kueche. Schau dass die Sache abgeschlossen wird. Sonst wird das ein monatelanger Streit mit nem dicken Ordner ,,,,

Kuestenflieger  22.03.2015, 11:14
@lachs4709

Was geht das den Geldartisten an ? Sie und der Notar machten einen Kaufvertrag mit einem Erwerber. Wenn sie den Strich im Dokument ( Eigentlich NIE üblich - da wird dann neu geschrieben !)akzeptiert haben , sollten sie die EBK entfernen lassen.

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 20:44
@Kuestenflieger

Natürlich würde das nicht durchgestrichen, sonder entfernt und neu ausgedruckt.

Es gilt das, was du im Notarvertrag unterschrieben hast! Man sollte solche Unklarheiten immer klären, bevor man etwas unterschreibt! Hinterher ist es meist zu spät

SaVer79  22.03.2015, 12:07

Es ist immens hilfreich, wenn wichtige Details im x. Beitrag erst genannt werden! Da alles andere ja schon beantwortet wurde, bin ich dann mal weg.....

SaVer79  22.03.2015, 11:33

Wieso sollten die e-Geräte in dein Eigentum übergehen? Hat der Mieter sie dir geschenkt oder verkauft?

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 12:02
@SaVer79

Wenn der Mieter mir die zurücklässt, weil er mir noch 700Euro NK schuldet. Was er mich auch schon angefragt hat.

SaVer79  22.03.2015, 11:31

Ja und? Die Konditionen bestimmt ja nunmal nicht alleine der Käufer!

SaVer79  22.03.2015, 11:22

Die Geräte wären doch auch mit der ursprünglichen Formulierung nicht mitverkauft worden.....außerdem: was hat irgendein Banker mit dem Kaufvertrag zu tun, den du mit dem Verkäufer abschließt? Und da ich ja inzwischen gelesen habe, dass die E-Geräte dir gar nicht gehören, kannst du diese ohnehin nicht mitverkaufen

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 11:26
@SaVer79

Der Banker war der Schwiegervater vom Käufer und hat Konditionen mit seiner Bank ausgehandelt.

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 11:32
@SaVer79

Die ursprüngliche Formulierung wäre besser gewesen mit den E-Geräten. Da hier steht: "Mitverkauft ist das gesetzliche Zubehör, soweit es sich im Eigentum des Veräusserers befindet." Wenn nämlich der Mieter seine E-Geräte zurücklässt dann gehen sie in mein Eigentum über und dann würden sie ja sofort dem Erwerber gehören. Dann hätte ich von den E-Geräten ja nichts mehr.

Deshalb verstehe ich das nicht.

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 20:42
@SaVer79

Aber wenn der Mieter die mir für die nichtbezahlte Nebenkosten schenkt, was dann. Kann ich mit ihm auch aushandeln, was dann. Der Mieter ist schließlich nicht der Käufer.

SaVer79  22.03.2015, 11:14

Wenn der Notar schon sagt, dass dann die Küche nicht mitverkauft ist, dann würde ich mich dem mal so anschließen! Aber warum hast du das nicht vorher geklärt?

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 11:19
@SaVer79

Ich habe ungefähr 100 mal gesagt, dass ich nur die Küche mitverkaufe ohne E-Geräte. Es wurde extra ein Entwurf gemacht der wurde dann abgeändert. Und dann bin ich mit diesem Vertrag wo explizit drin steht, dass die Küche ohne E-Geräte verkauft ist, zum Notariat und da hat der banker das dann wieder geändert und ich habe das nochmals 100mal gesagt mit den E-Geräten, trotzdem wurde es geändert und ich habe mir dann die 15 Seiten nicht mehr durchgelesen. Irgendwann muss ja mal gut sein.

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 11:12

Und wie ist das jetzt?????????????? Wem gehört die Küche jetzt????

Wenn du den Vertrag unterschrieben hast, nachdem der Teil gestrichen wurde, ist die Küche wohl nicht deine. Wie kann es aber sein, dass eine Banker dir in dem Vertrag quatscht?! Das geht ja garnicht. Ich hoffe, du hast dafür wenigstens ordentliche Konditionen bekommen.

SaVer79  23.03.2015, 07:50

Und da liegt dein rechtsverständnis auch ganz richtig! Rein rechtlich verliert man sein Eigentum nicht, wenn man die Sachen irgendwo zurücklässt, um sie z.B. Später abzuholen!

Lord2k14  22.03.2015, 22:37

Fu bist wegen nem Schreibtisch und net Lampe vor Gericht? Aber naja. Krass hätte ich nach meinem Rechtsverständnis nicht gedacht.

Lord2k14  22.03.2015, 13:01

@ Lachs. Woher hast du die Info? Welche rechtl. Grundlage? Ich denke nicht, dass dies so ist!

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 21:56
@Lord2k14

Die rechtl. Grundlage habe ich persönlich erfahren, da ich selbst in Miete gewohnt habe, ausziehen musste und mein Auto bis oben hin voll war und den Schlüssel schon übergeben hatte und am nächsten Tag nicht mehr in die Wohnung durfte und Lampe und Schreibtisch holen konnte. In mein Auto passte leider nicht mehr rein. Im Gerichtsurteil hieß es, "Dann hätte der Kläger seine pers. Dinge vor der Schlüsselübergabe mitnehmen müssen." Ich muss hier noch dazu sagen, dass ich meine Schlüssel schon am 30. mai übergeben hatte. Eigentlich hätte ich sogar bis 31.5. noch wohnen können. Da war es sogar noch ein ganz anderer Fall als jetzt wenn jemand zum 31.3. auszieht und hat z.B. am 2.4. sein Zeug noch nicht geholt.

Lord2k14  22.03.2015, 11:53

So ist es. Sprich doch mit dem Mieter!

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 12:20
@Lord2k14

Wenn der Mieter mir die schenkt und vielleicht statt 700Euro nur noch 200Euro NK bezahlt und wir werden uns einig. Wem gehören die E-Geräte dann? Dem Erwerber/Käufer der Wohnung oder mir? Das ist meine Frage.

weil es hier heisst: "Mitverkauft ist das Zubehör, soweit es sich im Eigentum des Veräusserers befindet." Gleichzeitig wurde aber der Satz gestrichen: "Mitverkauft ist insbesondere die Einbauküche ohne Elektrogeräte und die Dunstabzugshaube". Dann werde ich aber sofort Eigentümer wenn ich die E-Geräte abkaufe und mir wird überhaupt nichts mehr gehören, da es sich dann in meinem Eigentum befindet. Ich verstehe die Formulierung nicht.

SaVer79  22.03.2015, 11:41

Das ist nicht Fakt sondern falsch! Es sei denn, der Mieter gibt damit willentlich sein Eigentum auf! Ansonsten müsstest du ihn zur vollständigen Räumung (inkl. Der e-Geräte) auffordern und diese u.u. sogar auf Kosten des Mieters einlagern!

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 12:12
@SaVer79

Das ist total falsch. Da ich selbst auch Mieter bin und auch schon Dinge hinterlassen habe, wie Schreibtisch wurde mir gesagt, dass mit der Schlüsselübergabe die Dinge automatisch an den Erwerber übergehen. Sobald ein Mieter die Schlüssel übergibt, hat er alle Gegenstände aufgegeben. Im Prinzip bruachst Du hier auch nicht rumzureiten, da meine Frage ausdrücklich so gestellt ist, wenn der Mieter diese E-Geräte mir schenkt, verkauft wie auch immer wem diese E-Geräte dann gehören. Dem Erwerber oder mir. Das ist die Frage. Das andere interessiert mich nicht.

SaVer79  22.03.2015, 11:23

Die Tatsache, dass der Mieter die Geräte in der Wohnung lässt, macht weder dich noch den Erwerber zum Eigentümer!

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 11:36
@SaVer79

Fakt ist, wenn der Mieter die Geräte zurücklässt, ist er definitiv nicht mehr Eigentümer. Spätestens wenn er mir die Schlüssel übergeben hat ist er kein Eigentümer mehr. Die Frage ist, wer ist dann Eigentümer. Ich oder der Erwerber?

Lord2k14  22.03.2015, 11:11

Jetzt sehe ich das erst. Du wolltest die Küche mit verkaufen. Sorry! Im Grunde ist jetzt nix vereinbart.

lachs4709 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 11:15
@Lord2k14

Und wem gehört die Küche jetzt, bzw. die E-Geräte. Ursprünglich war es meine Küche und ist bis jetzt noch meine Küche und die E-Geräte gehören dem Mieter. Was ist wenn der Mieter die E-Geräte nicht mitnimmt. Gehören sie dann dem Erwerber oder mir?