Darf ich die mitgemietet EBK durch eine neue eigene ersetzen?
Die alte Einbauküche ist inzwischen über 15 Jahre alt, der damaliger Wert betrug 599 Euro. Die alten Elektrogeräte mußte ich inzwischen auch selber ersetzen, da diese defekt waren bzw. mir der Stromverbrauch dieser Gerät zu hoch war. Ich kann diese alte billig Küche, die mir inzwischen auch vom Platzangebot (2,8 Meter) gar nicht mehr reicht, einfach nicht mehr sehen. Nun möchte ich mir auf eigene Kosten eine hochwertige Küche kaufen. Die alte könnte ich im Keller einlagern. Der Vermieter will das allerdings nicht. Die Küche soll bis zum Sankt Nimmerleinstag drin bleiben. Muß ich das hinnehmen ?
4 Antworten
Wie sieht den der Keller in Bezug Feuchtigkeit aus? In einem trockenen Keller kannst du die alte Küche natürlich jahrelang lagern.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du weiterhin den Schrott des Vermieters verwenden mußt. Persönlich würde ich mir also die neue Küche kaufen und die alten Teile "fachgerecht" einlagern.
1. Die alte Küche ist Eigentum des Vermieters. 2. Der Vermieter muss dir eine funktionsfähige Küche zur Verfügung stellen (Defekte Teile reparieren oder austauschen) 3. Leg ihm ein Schreiben vor, das dich ermächtigt, die kompkette EBK zu entsorgen. Wenn er nicht unterschreibt, bleibt dir bloss Punkt 2.
Ob das dem Vermieter passt oder nicht, es ist dein Recht so zu verfahren wie von dir hier dargelegt. Es ist schließlich deine Wohnung, du bist deren Besitzer. Allein du entscheidest über die Möblierung bzw. Ausstattung. Lediglich beim Auszug müsstest du den Zustand bei Mietbeginn wieder herstellen. Fragen musst du nicht und brauchst keine Erlaubnis.
Wenn du die Einbaukücher ohne Rücksprache austauschst, geht sie in das Eigentum des Vermieters über und du zahlst diese selbst angeschaffte Küche über die Miete weiter.
So nicht, wenn die alte EBK bei Auszug wieder reingestellt wird, und das genau hat die Mieterin vor.