Gehört der Kühlschrank zur Wohnung oder nicht?
Wir wohnen in einer Mietwohnung wo die Küche seit 15 Jahren so steht wie sie steht. Nun ist der Kühlschrank kaputt und man kann heut zu Tage diese Art von Kühlschrank nicht mehr nachkaufen. Der Kühlschrank ist in der kleinen Küche mit eingebaut.
Im Mietvertrag steht das die Elektro Geräte nicht mit vermietet werden. Aber im Abnahme/Übergabeprotokoll steht der Kühlschrank mit aufgeführt? Warum er scheint er dort, wen er angeblich nicht zur Wohnung gehört?
Falls wir jetzt einen neuen kaufen wie sieht das dann aus beim Auszug? Für uns heißt es das wir keinen stellen müssen, da er ja nicht zur Wohnung gehört? Oder wie ???
Ich hoffe ihr könnt vielleicht Licht ins Dunkel bringen.
6 Antworten
Nach meinem Verständnis dürft ihr den Kühlschrank nutzen, aber ihr habt keinen Anspruch auf einen Ersatz, da die Elektrogeräte ausdrücklich nicht mit vermietet sind.
Aber ich bin kein Anwalt, mag sein, dass es hier ein rechtliches Schlupfloch gibt.
Wenn ihr einen Kühlschrank kauft, ist es eurer.
Normalerweise ist es so geregelt, dass eine Nutzungspauschale vereinbart wird. Bei einer Wohnung mit Einbauküche je nach Wertigkeit ( Neuanschaffungspreis und Alter ), können z.B. 20 - 30 € pro Monat veranschlagt werden. Demzufolge hat der VM bei defekten Einbaugeräten für Reparatur oder Neuanschaffung zu sorgen. Seht mal genau im Mietvertrag nach.
Ich habe das mit einem meiner Mieter so geregelt : Eine über 35 Jahre alte " Alno - Einbauküche " komplett mit E - Geräten gratis vermietet. Ich hätte die Küche auch entfernen können, dann hätten sich die Mieter eine neue kaufen müssen. Da das Geld auch nicht üppig war, waren die Mieter dankbar. Es wurde aber vereinbart, gehen Geräte kaputt, hat sich der Mieter bei Bedarf auf eigene Kosten neue anzuschaffen und darf bei Auszug diese selbstverständlich mitnehmen. Denke es ist eine faire Lösung.
Letztlich sehe ich es wie Du. Wenn der Kühlschrank der Ursprungskonfiguration jetzt rum zickt, baue ihn aus, lagere ihn sicher und trocken und hole Dir ein neues Gerät.
Solltest Du bald mal ausziehen wollen, baust Du die alte Gurke wieder ein und nimmst Dein selbst angeschafftes Gerät ersatzlos mit. ( VM hat seine alte Gurke ja noch )
Wenn beim Einzug die Küche bereits vorhanden war, ihr mit dem Vormieter NICHTS besprochen/vereinbart habt, dann gehört die Küche mit zur Wohnung und der Vermieter ist zuständig!
Da kann im Vertrag stehen was will, unwirksam!
Erst recht, wenn im Übergabeprotokoll die Küche mit aufgeführt wurde.
Meldet den Mangel der Verwaltung/dem Vermieter!
Wie ist das in den anderen Wohnungen??
Möglicherweise hast du juristisch Recht. Aber ich würde wegen dem nicht so einen Aufstand machen, von wegen : ist unwirksam oder so. Ich kann als Vermieter sehr wohl mit den Mietern vereinbaren, ob die Küche drinnen bleiben soll oder nicht und ich kann auch als Vermieter die Elektrogeräte rausnehmen. Mich irritiert eher die Diskrepanz zwischen Übernahmeprotokoll und das im Vertrag steht, dass die Elektrogeräte nicht mitvermietet werden, sondern nur genutzt werden dürfen. In dem Sinne. Aber das ließe sich doch sicher klären. Es gibt auf dem Gebrauchtmarkt günstige Kühlschränke, ich würde lieber friedlich in der Wohnung bleiben wollen. Allerdings würde ich tatsächlich ----siehe andere Antwort.
Diesen Mietvertrag solltest du vom Mieterverein einmal überprüfen lassen. Entweder ist die Küche so wie du sie übernommen hast, Mietsache und die Geräte müssen auch funktionieren, oder die Küche gehört NICHT in die Mietsache. Zwischenlösungen gibt es dazu nicht.