E-Geräte von "geliehener" Küche zahlen?

3 Antworten

Deswegen sollte man den Vertrag LESEN (und sich ggf. auch erklären lassen), bevor man unterschreibt...

Meistens sind solche Wohnungen aber auch günstiger sind als welche mit "mitvermieteter" Küche. Damit du das gesparte Geld für solche "Notfälle" zur Seite legen kannst.

Nur am Rande: wenn du dir einen Luxusherd kaufst, musst du den beim Auszug ja nicht drin lassen. Nimm ihn mit/ verkauf ihn und hol einen günstigen gebrauchten für die Wohnung - bei Ebay Kleinanzeigen werden Herde regelmäßig verschenkt! Der Vermieter darf nicht verlangen, dass du seine "Leihgabe" aus eigener Tasche "verbesserst".

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 11.11.2016, 06:54

Ich habe den Vertrag zwar unterschrieben, aber nicht abgegeben. Somit ist das noch nicht meine Wohnung, deswegen frage ich. Mir geht es auch nicht um einen Luxusherd, sondern um einen funktionstüchtigen, der nicht nach einer Woche kaputt geht.

DODOsBACK  11.11.2016, 07:09
@Buntestreusel

Sorry, ich dachte immer, man unterschreibt den Vertrag, bevor man rumposaunt, dass man dort einzieht...

Wenn dir die Lösung nicht gefällt, such dir eine andere Wohnung...

Oder "überrede" den Vermieter, die Küche in den Vertrag aufzunehmen - natürlich gegen eine entsprechend höhere Miete...

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 11.11.2016, 09:25
@DODOsBACK

Alles gut! Habs ja nicht erwähnt. Das Problem ist, das der Mietvertrag noch nicht komplett ist, also fehlerhaft. Da steht was von einem Balkon, da ist aber keiner. Dann steht da, dass wir den Flur putzen müssen, es gibt aber eine Putzkraft, weil da ein Büro ist und die das übernehmen gegen Geld, das wir schon an den Vermieter zahlen. Da steht sogar drin, dass wir bei einem Einbruch für die Eingangstür haften. Damit haben wir zum Beispiel ja überhaupt nichts zu tun.

Heute sollen wir hin, Fragen klären, aber da die nichts, wirklich nichts wissen, bringt das eigentlich nichts. Wir wissen mehr als die Verwaltung. 

ChristianLE  11.11.2016, 10:18
@Buntestreusel

Unter diesen Umständen wollt Ihr da tatsächlich einziehen? Da ist der Ärger doch schon vorprogrammiert.

Da steht sogar drin, dass wir bei einem Einbruch für die Eingangstür haften.

 

Kann durchaus so sein, zumindest übernehmen Hausratversicherungen derartige Schäden

Sollt ihr eine Leihgebühr zahlen bzw. eine Nutzungsgebühr? Was steht diesbezüglich im Mietvertrag?

Sie gehört zur Mietsache nicht dazu, ist aber vorhande. Die Einbauküche ist ca. 3 Jahre alt. Im Vertrag steht, dass wir defekte Elektrogeräte selbst reparieren müssen

 

Das finde ich widersprüchlich. Einerseits ist die Küche nicht Teil des Vertrags, andererseits steht dort aber geschrieben, dass Ihr Reparaturen daran selbst tragen müsst?

Wie ist der genaue Wortlaut im Mietvertrag?

Wenn diese nicht Teil des Mietvertrags ist, kann man hier ggfs. von einer Leihe nach § 598 BGB ausgehen.

Im Vertrag steht, dass wir defekte Elektrogeräte selbst reparieren müssen bzw. auch neue Elektrogeräte kaufen müssen, wenn diese kaputt sind.

 

Auch bei einer Leihe stimmt das so nicht. im Unterschied zu einer Anmietung könnt Ihr vom Vermieter aber nicht verlangen, dass er für eine Reparatur im Sinne des § 535 BGB aufkommt.

Vielmehr könnt Ihr hier das defekte Gerät an den Vermieter zurückgeben und einen eigenen Herd/Kühlschrank/Backofen kaufen, der dann auch Euer Eigentum ist.

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 11.11.2016, 09:28

Den genauen Wortlaut habe ich gerade nicht, werde ich aber raussuchen. Bedeutet das dann aber, dass ich bei einem erneuten Umzug meine gekauften Geräte mitnehmen kann? Also ich kaufe einen Backofen, gebe den defekten Backofen dem Vermieter und behalte meinen Eigenen? Das wäre dann ja was anderes, weil der Vormieter hat "seinen" Kühlschrank wohl drin gelassen, zumindest müssen wir keinen kaufen.

ChristianLE  11.11.2016, 10:17
@Buntestreusel

Es kommt hier schlicht und einfach auf die Vertragsgestaltung an, wobei es hier 3 Optionen gibt:

  1. Die Küche wurde gemietet
  2. Die Küche wurde geliehen
  3. Die Küche wurde vom Vormieter übernommen