Wer bezahlt die Geräte in einer Einbauküche, wenn sie nach Jahren ersetzt werden müssen, der Mieter oder der Vermieter?
Der Mietvertrag eine Hauses betitelt nur die Ausstattung der Küche, mit Kühlschrank, Geschirrspüler und Elektroherd. Eine weitere Erwähnung erfolgt nicht.
8 Antworten
Wenn du für die Einbauküche Miete zahlst, sind Reparaturen durch den Eigentümer (Vermieter) durch zu führen.
Es reicht, wenn die Küche als Inventar im Mietvertrag steht. Der Vermieter will ja auch beim Auszug wieder eine funktionsfähige Küche vorfinden.
Welches Gerät willst du denn austauschen? Die Mikrowelle?
Kühlschrank, Geschirrspüler und Elektroherd hast du ja nur gemietet. Gehört deinem Vermieter und dieser ist für den Ersatz oder die Reparatur zuständig.
Mikrowelle gehört dir, also kauf dir eine neue.
Wenn du mal ausziehst, nimmst du sie mit.
Alle Geräte und Einrichtungen des Hauses bzw. der Wohnung die sich bei Mietbeginn darin befinden / befanden, gelten automatisch als mitvermietet, es sei denn im Mietvertrag steht /stünde, dass das ausdrücklich nicht der Fall ist, so das BGB).
Sind also diese Geräte mitvermietet, sind sie bei Versagen entweder zu reparieren oder (zumindest) gleichwertig zu ersetzen und das zu Lasten des Vermieters.
Er ist schließlich gemäß BGB dazu verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (Hauptpflicht).
... und auch von mir: Vermieter, soweit es sich um normalen Verschleiß handelt.
wenn du für die Miete der Küche bezahlen mußt, muß Vermieter alle Geräte auf seine Kosten erneuern lassen.
So wie es sich anhört ist die Küche in der Grundmiete mit dabei. Somit muß Vermieter zahlen.
Wenn die Küche nach 10 Jahren nicht mehr zeitgemäß ist, muß Vermieter die komplette Küche erneuern lassen
Das mit den 10 Jahren kostet dir 5 Punkte, weil es Mumpitz ist.
;-)
Wenn die Küche nach 10 Jahren nicht mehr zeitgemäß ist, muß Vermieter die komplette Küche erneuern lassen
Wie kommst du nur auf diese falsche Antwort? Die Küche kann dreißig Jahre alt sein, sie muss nur funktionieren. Wenn das so ist, muss sie keineswegs modernisiert werden. Das könnte zwar vereinbart werden, machen muss der Vermieter das aber nicht.
Bei mitvermieteten Gegenständen, selbst simplen Vorhängen gilt:
Der Mieter kann später, wenn die, beispielhaft genannten Vorhänge verschlissen sind, eine teure Neuanfertigung oder Austausch von Ihnen verlangen. Oft wird nicht erkannt, dass die „Überlassung“ eine Vermietung ist – mit allen Pflichten für Sie als Vermieter. Denn: Sie dürfen diese Gegenstände auch später nicht einfach gegen den Willen Ihres Mieters wieder entfernen, da er sie ja mitgemietet hat.
Dasselbe gilt auch für die mitvermietete Einbauküche. Hätte der Mieter die mitvermieteten Gegenstände jedoch durch unsachgemäßen Gebrauch zerstört, dann ist das kein normaler Verschleiß und Sie müssten nicht leisten. Im Rahmen des normalen Verschleißes bleiben die Kosten allerdings beim Vermieter hängen.
wenn dem Vermieter die Tips von Hr. Trepnau speziell beim Thema Küche bekannt werden würde er die Küche kostenlos aus dem Mietvertrag raus nehmen bzw nur erwähnen dass diese kostenlos überlassen wird. Schäden müssen selbst repariert werden.
Letzendlich würde dieser dann langfristig besser weg kommen
Da ist nichts extra aufgefuehrt, das fuer die Geraete Miete bezahlt werden muessen.
In einem anderen Urteil wurde gesagt, der Mieter konnte zwar diese Geraete benutzen, allerdings der Vermieter brauchte diese nicht neu ersetzen.