Hartz 4, Zahlt Arge nur einmalig für 6 Monate die Miete?
Hallo! Ich bin erwerbstätig, bekomme jedoch für meinen Sohn keinen Unterhalt. Er ist 15. Nun habe ich heute beim Jobcenter zusätzlich Hartz 4 beantragt. Vor 3 Jahren war ich schon mal für ca. 6 Monate im Bezug, bekam da also auch die Miete bezahlt. Nun kam heute die Frage auf, ob das Jobcenter mir nochmal für 6 Monate die Miete zahlt. Meine Wohnung ist zu groß und zu teuer nach deren Berechnungen. Ich bekäme nur dann anteilig ein wenig Geld von denen, wenn mir wie gesagt nochmal die Miete komplett angerechnet wird. Ansonsten nichts....auch kein Wohngeld. Kennt sich da jemand aus?? Bekommt man nur einmalig für 6 Monate die Miete bezahlt oder verwirkt sich das nach einer bestimmten Zeit?
Danke für die Antworten
4 Antworten
Die werden dir erklären das du in eine andere Wohnung umziehen mußt die angemessen ist.
Das heißt zusammen mit deinem Sohn stehen euch 60 qm zu. Kaltmiete und Heizung.
Für dich bekommst du 364,- € und für deinen Sohn 287,- € (bis zum 18. Lebensjahr).
Einkommen wird angerechnet. Vom Einkommen werden 100,- € anrechnungsfrei abgezogen. Von der verbleibenden Restsumme noch einmal 20 %.
z.B. bei 500,- € Einkommen: 500,- - 100,- = 400,- - 20% (80,-)= 180,- € Anrechnungsfrei. Und 320,- € werden angerechnet.
Die angemessene Miete für deinen Ort kann dir nur das Jobcenter deines Ortes sagen. Da die Miethöhe von Ort zu Ort unterschiedlich ist.
was angemessen ist steht mögicherweise auch hier, http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
In vielen Kommunen spielt es keine Rolle wie klein oder groß die Wohnung ist, sondern dort sind max. Kostengrenzen der KdU Übernahme festgelegt.
Vor 3 Jahren war es vill noch möglich ... > Meine Wohnung ist zu groß und zu teuer nach deren Berechnungen. Ich bekäme nur dann anteilig ein wenig Geld von denen, wenn mir wie gesagt nochmal die Miete komplett angerechnet wird. Ansonsten nichts....auch kein Wohngeld
Schon da haste deine Antwort
Grundsätzlich stehen Dir nach Hartz IV 60 qm Wohnfläche zu. Was Für eine grössere Wohnung bezahlt werden muss, muss aus eigener Tasche erbracht werden. Für 6 Monate kann das "Amt" die volle Miete für eine grössere Wohnung übernommen werden. Das ist dann aber mit einer Aufforderung verbunden, sich eine passende zu suchen. In dem Fall können auch die Umzugskosten übernommen werden.
Im vorliegen Fall, unterstellt Du wohnst noch in der Wohnung wie vor 3 Jahren, werden Mehrkosten nicht übernommen. Alternativ kann versucht werden Wohngeld zu bekommen.