Jobcenter Betrug melden?

9 Antworten

Rein Rechtlich gesehen, wirst du da wohl nichts machen können. Ihr Partner ist nicht bei ihr gemeldet, und sind somit auch keine Bedarfsgemeinschaft. Das heisst, er muss sogar "Offieziell Unterhalt an ihr, für ihr gemeinsames Kind zahlen.

Sternenlos 
Beitragsersteller
 13.11.2012, 15:25

Ja das ist schlimm - da sie damit ja das Amt betrügen!

Menuett  13.11.2012, 16:58
@Sternenlos

Nein, das machen sie nicht. Er wohnt dort nicht und besuchen ist nicht verboten.

Die Kinder sind ja trotzdem von ihm und er zahlt den Unterhalt nicht für ihre Klamotten usw.

Evtl. mal so sehen: Der Vater zahlt Unterhalt, damit die Mutter den Kindern Lebensmittel, Klamotten, Schulsachen, Strom, Heizung Telefon etc. bieten kann (alles zusammen echt viel teurer als der Unterhalt es hergibt) - der Lebenspartner der Mutter zahlt ihr vielleicht die Klamotten/den Lebensstil für sich selbst.

Möglicher Weise gibt die Mutter das Geld vom Unterhalt aus - dann sollten sich die Kinder darüber mal beschweren. Es wird wenig bringen, sich irgendwo zu beschweren, da man nichts beweisen kann.

Sternenlos 
Beitragsersteller
 13.11.2012, 15:20

Sie betrügt ja alle Ämter - und könnte locker den Unterhalt bezahlen,wenn sie als Bedarfsgemeinschaft eingetragen wären,dass sie ja sind, da sie ein gemeinsames Kind groß ziehen. Sie versuchen halt nur an allen Stellen Geld zu bekommen und sich alles leisten zu können....

Wir sind auch interessiert daran das es den Kindern gut geht. Wir selber haben immer zurück gesteckt und den Kindern alles gegeben. Die Mutter hat nur immer mit Geld nun alles versucht auszuspielen etc (so das die Große nun wieder zu ihr wollte, weil sie da länger raus darf, mehr bekommt (wir hatten ja kein Geld für die Große - auch keinen VOrschuss, da sie schon über 12 ist), nicht lernen muss etc)

AndyundManu  13.11.2012, 15:25
@Sternenlos

Nur weil sie ein gemeinsames Kind haben, sind sie nicht "Automatisch" eine Bedarfsgemeinschaft.

Sternenlos 
Beitragsersteller
 13.11.2012, 15:31
@AndyundManu

Eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II besteht aus einer (trotz des Wortbestandteils -gemeinschaft) oder mehreren Personen. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören nach § 7 Absatz 3 SGB II

erwerbsfähige Leistungsberechtigte
die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (= U25) und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils
als Partner der hilfebedürftigen Person
    der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
   ** der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner**
    **eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen** (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft),
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder von den in den Nummern 1. bis 3. genannten Personen, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.

Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen

**länger als ein Jahr zusammenleben,**

** mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,** Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

biggi77  13.11.2012, 15:40
@Sternenlos

STOPP!!! Es ist völlig egal, ob sie eine Lebensgemeinschaft sind oder nicht. Selbst wenn er an sein Kind Unterhalt zahlt wäre es wurscht, weil sie sich ja das Geld bestimmt sowieso teilen. Was ändert es denn? Dein Partner muss trotzdem Unterhalt zahlen und ihr hättet trotzdem nicht mehr!

Sternenlos 
Beitragsersteller
 13.11.2012, 15:43
@biggi77

Doch hätten wir. Weil wir für das Kind von ihr was bei uns lebt auch Unterhalt bekommen würden! Ganz davon abgesehen, hat sie da schon über die Zeit einiges angesammelt.

biggi77  13.11.2012, 15:52
@Sternenlos

Habt ihr da mal das Jugendamt gefragt? Wie sind da die Regelungen. Theoretisch könnte man ja sagen, man zahlt nur für das 1 Kind, weil die 2 anderen sich gegenseitig aufheben... Ist denn die Kindesmutter bestimmt durch das Montagegehalt des neuen Partners nicht mehr auf Hartz IV angewiesen? Muss der neue Partner für den Unterhalt aufkommen weil er in einer Bedarfsgemeinschaft bzw. in einer Partnerschaft lebt oder erst bei Heirat? Wenn Du da überall schon Antworten drauf hast - geh doch hin zum Amt und zeig sie an!

Sternenlos 
Beitragsersteller
 13.11.2012, 16:43
@biggi77

Ich weiß da einiges...und wollte mich hier nur erkundigen wo man sowas am besten meldet.

  • sie sind in einer Bedarfsgemeinschaft, auch ohne verheiratet sein dadurch
  • und durch sein Gehalt würden sich ihre Leistungen schmälern oder wegfallen und er wäre mit verpflichetet unterhalt zu zahlen
  • das Amt macht das nicht das sie sich aufheben,da sie von ausgehen,dass sie net zahlen kann, da arbeitslos - und sie das dadurch nicht will (haben wir gefragt)
  • für sie bleiben die Schulden - sobald sie Arbeit wieder hätte müsste sie eh alles rückwirkend zurückzahlen!

Es handelt sich bei der Ex und ihrem neuen Partner nicht um eine BG. Wenn du die Ex anschmierdt, dann sind die kinder die Leidtragenden, denn sie müssen die Streitigkeiten aushalten. Es obliegt deinem Partner, nicht dir, etwas zu unternehmen. Denk an die Kinder!!! Neid und Ärger sind nämlich sehr schlechte Ratgeber.

Sternenlos 
Beitragsersteller
 13.11.2012, 15:21

Ich habe das nur für meinen Partner hier geschrieben. Er will was dagegen tun, nur weiß nicht wie am besten.

Wir denken viel an die Kinder und tuen was für können für sie!

Wie kann man nun melden, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommt? (Ebenfalls den vollen Unterhalt etc)? Wo meldet man das? Sie kommt dem nicht nach weil sie nicht arbeiten geht! Daher Harzt 4!

Solange ihr jüngstes Kind unter 3 Jahre alt UND noch nicht geregelt fremdbetreut wird, solange muss die Mutter weder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen noch für irgendwelche Maßnahmen vom Jobcenter. Sie gilt während dieser Betreuungszeit auch nicht als "arbeitslos".

hat nun seit nem halben Jahr nen kleines Kind mit neuen Partner.Er arbeitet auf Montage und ist bei seinen Eltern gemeldet, lebt aber am Wochenende (meist Do-So) bei ihr

Er ist gegenüber ihrem gemeinsamen Kind unterhaltspflichtig und ggf. auch gegenüber der Mutter mit Betreuungsunterhalt - und du darfst davon ausgehen, dass das Jobcenter diese Ansprüche auch überprüft und die Mutter aufgefordert hat, sie geltend zu machen (bzw. dass das Jobcenter da bereits selber aktiv geworden ist). Hat er seinen Lebensmittelpunkt in ihrer Wohnung , wäre das unter Umständen eine meldegesetzliche Geschichte - und dann käme u.U. auch das Thema Zusammenleben als Bedarfsgemeinschaft ins Spiel. Seine "Aufenthalte" dort kann man natürlich "melden" - ob dabei letztlich viel bei herumkäme , ist eine andere Frage (er hat das Umgangsrecht mit ihrem gemeinsamen Kind, und es ist auch nicht verboten, dass er dabei über Nacht bleibt. )

und er müsste mit für den Unterhalt aufkommen den auch sie zahlen muss.

Ganz so, wie du es dir anscheinend vorstellst, ist es nicht. In einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebend würden die Bedarfe aller Mitglieder (=er,sie,ihr gemeinsames Kind und die beiden Töchter aus ihrer vorherigen Beziehung) jeweils einzeln berechnet, und bei jedem Mitglied wird sein Einkommen auf seinen eigenen Bedarf angerechnet. Er und die Mutter müssten mit ihren Einkommen auch für die Bedarfe der drei Kinder im Haushalt aufkommen, wenn deren eigenes Einkommen (z.B. aus Kindergeld und Unterhalt vom leiblichen Vater) nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht (die Kinder sind gegenüber den anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft nicht unterhaltspflichtig). Das heisst, das "mitberücksichtigte" anrechenbare Einkommen ihres Partners hätte bei einer BG wegen der Ersparnis durch die gemeinsame Haushaltsführung zwar möglicherweise durchaus Einfluss auf ihren Selbstbehalt und damit auf ihre Unterhaltszahlungsfähigkeit - aber es nicht so, dass dein Partner ihrem neuen Freund nun den Unterhaltstitel für das bei ihm lebende dritte Kind unter die Nase halten und sagen könnte: "Jetzt musst du diesen Betrag voll zahlen". Ganz so läuft das nicht ;)

Das kommt doch auf das Scheidungsurteil an, was der leibliche Vater, Ex-Ehemann zahlen muß, oder? Das ist doch abgeklärt, was sie dann noch vom Amt bekommt. Wieso kommt sie ihren Verpflichtungen nicht nach? Wenn ihr Freund am Wochenende bei ihr ist, hat das nichts mit dem Unterhalt für ihre Kinder zu tun - oder? Bist du neidisch? - Und jemanden anschwärzen, das find ich in keinem Fall gut, ob berechtigt oder nicht. Und in deinem Fall - ist es da berechtigt?

Sternenlos 
Beitragsersteller
 13.11.2012, 15:24

Sie kommt dem nicht nach weil sie nicht arbeiten geht! Daher Harzt 4! Und doch wenn ihr Partner bei ihr lebt - alle Sachen bei ihr hat und nur nicht immer bei ihr ist,weil er auf Montage arbeitet dann sind sie eine Bedarfsgemeinschaft und er müsste mit für den Unterhalt aufkommen den auch sie zahlen muss.

Ich bin nicht neidisch! Ich kümmer mich um unsere Kleine (sie ist für mich wie ein eigenes Kind) - aber sie muss drunter leiden - wir können uns nichts leisten, da wir den Unterhalt immer zahlen für die anderen beiden und da nicht viel übrig bleibt. Und für die Kleine kommt nichts. Da wird nicht aufgerechnet oder so! Und das finde ich sehr ungerecht!

AndyundManu  13.11.2012, 15:26
@Sternenlos

Wenn er nicht bei ihr gemeldet ist, sind sie auch keine Bedarfsgemeinschaft.

Sternenlos 
Beitragsersteller
 13.11.2012, 15:32
@AndyundManu

Darum gehts ja, das soll ja geändert werden. Das ist der Betrug an der Sache!