Heizungsreparatur Eigenheim Jobcenter zahlt nicht

3 Antworten

Eigenheimbesitzer erhalten die Kosten der Unterkunft erstattet soweit das Eigenheim "angemessen" ist. Dazu gehören alle üblichen Kosten, außer den Tilgungs- und Rücklageraten. Aus dieser Rücklage müssten Reparaturen getätigt werden. Man hat dir ja folgerichtig für diese Reparatur ein Darlehen angeboten. Dies ist in der Regel zinslos und du kannst es mit 10 % der laufenden Leistung tilgen.

Normalerweise hätte man dich auf deine Bank verwiesen um das Darlehen zu beantragen. Man weiß aber, dass eine Bank einem Leistungsempfänger eben kein Darlehen einräumt.

Andere Leute müssen auch irgendwie das Geld zusammenkratzen und es selbst bezahlen, das vorneweg.

Aber ich will nicht so sein und wenn es sogar der Anwalt sagt, dass deine Chancen vor Gericht schlecht sind wegen dem höheren KdU, dann musst du eben ein Darlehen aufnehmen oder schnellstmöglich Arbeit finden.

Ansonsten rate ich evtl. das Haus zu verkaufen und euch was kleineres zu suchen, was kostengünstiger ist. Vielleicht könnt ihr eure Verwandten fragen, ob sie euch aushelfen können. Immerhin bist du seit 2010 ohne Arbeit und das ist schon eine lange Zeit.

Vielleicht erwartet man von Ihnen, dass Sie den Vermögenswert "Haus" liquidieren und Ihren Unterhalt sowie sonstige Kosten vornehmlich aus dem Liquidationserlös bestreiten, bevor der Steuerzahler für Sie eintritt!?! So ganz von der Hand weisen kann man diesen Gedanken nicht.

DerHans  19.03.2013, 18:06

Ein Leistungsempfänger darf durchaus ein "angemessenes" EFH besitzen und wird NICHT genötigt, dieses Vermögenswert zu realisieren.

Jorgfried  19.03.2013, 20:57
@DerHans

Wenn die Kosten aber zu hoch werden, muss er umziehen - genau wie ein Wohnungsmieter.

schelm1  20.03.2013, 15:28
@DerHans

Er darf es auch verhökern, wenn er daraus seine finazielle Not lindern kann. Insoweit kann ihn niemand zwingen, das angemessene Haus, dessen Unterhaltung er nicht mehr aufzubrignen vermag, zu behalten! Sol der "arme Teufel" warten bis alles zusammenfällt oder die Kiste ihm unter dem Hintern zwangsversteigert wird, weil er z.B. die Kommunalabgaben nicht mehr aufbrignen kann?