Heizungsreparatur Eigenheim Jobcenter zahlt nicht
Hallo, zur Erklärung: Meine Frau und ich sind beide arbeitssuchend.(HartzIV) Meine Heizung gab mitten in der Kälte den Geist auf, der Heizkessel für eine Gasheizung war kaputt. Ich habe vor der Reparatur 3 vom Jobcenter angeforderte Kostenvoranschläge beschafft und Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Die Heizung wurde repariert (ist immerhin Winter), der Antrag wurde abgelehnt. Mein Widerspruch stopfte ich mit Paragraphen und Gerichtsbeschlüssen in denen die Kosten erstattet wurden voll. Nach satten 3 Monaten kam der Ablehnungsbescheid mit Begründung das solche Kosten schon in den KdU mitberechnet sind. Statt dessen kann ich ein Darlehen aufnehmen und weiss ehrlich gesagt nicht, ob ich diese monatlich zusätzlichen Kosten tragen kann. Wir bekommen monatlich knapp 1000€ ohne weitere Einnahmequellen. Der Heizungsmonteur wartet übrigens immer noch auf sein Geld (1000€). Jetzt habe ich einen Anwalt für Sozialrecht konsultiert, der meinte die Kosten der Unterkunft (KdU) sind sowieso schon höher als nötig und ich hätte keine Chance vor Gericht. Das kann ich nicht glauben, immerhin haben einige Leute noch viel höhere Rechnungen bezahlt bekommen. (Internetrecherche) Ich bin gespannt auf Eure Meinungen und Antworten. Danke.
3 Antworten
Eigenheimbesitzer erhalten die Kosten der Unterkunft erstattet soweit das Eigenheim "angemessen" ist. Dazu gehören alle üblichen Kosten, außer den Tilgungs- und Rücklageraten. Aus dieser Rücklage müssten Reparaturen getätigt werden. Man hat dir ja folgerichtig für diese Reparatur ein Darlehen angeboten. Dies ist in der Regel zinslos und du kannst es mit 10 % der laufenden Leistung tilgen.
Normalerweise hätte man dich auf deine Bank verwiesen um das Darlehen zu beantragen. Man weiß aber, dass eine Bank einem Leistungsempfänger eben kein Darlehen einräumt.
Andere Leute müssen auch irgendwie das Geld zusammenkratzen und es selbst bezahlen, das vorneweg.
Aber ich will nicht so sein und wenn es sogar der Anwalt sagt, dass deine Chancen vor Gericht schlecht sind wegen dem höheren KdU, dann musst du eben ein Darlehen aufnehmen oder schnellstmöglich Arbeit finden.
Ansonsten rate ich evtl. das Haus zu verkaufen und euch was kleineres zu suchen, was kostengünstiger ist. Vielleicht könnt ihr eure Verwandten fragen, ob sie euch aushelfen können. Immerhin bist du seit 2010 ohne Arbeit und das ist schon eine lange Zeit.
Vielleicht erwartet man von Ihnen, dass Sie den Vermögenswert "Haus" liquidieren und Ihren Unterhalt sowie sonstige Kosten vornehmlich aus dem Liquidationserlös bestreiten, bevor der Steuerzahler für Sie eintritt!?! So ganz von der Hand weisen kann man diesen Gedanken nicht.
Wenn die Kosten aber zu hoch werden, muss er umziehen - genau wie ein Wohnungsmieter.
Er darf es auch verhökern, wenn er daraus seine finazielle Not lindern kann. Insoweit kann ihn niemand zwingen, das angemessene Haus, dessen Unterhaltung er nicht mehr aufzubrignen vermag, zu behalten! Sol der "arme Teufel" warten bis alles zusammenfällt oder die Kiste ihm unter dem Hintern zwangsversteigert wird, weil er z.B. die Kommunalabgaben nicht mehr aufbrignen kann?
Ein Leistungsempfänger darf durchaus ein "angemessenes" EFH besitzen und wird NICHT genötigt, dieses Vermögenswert zu realisieren.