Gehört die Wohnungseingangstür zum Gemeinschaftseigentum?

5 Antworten

Hallo, meine Wohnungseingangstür ist kaputt.

Pech.

Ich dachte, sie ist Gemeinschaftseigentum und wird somit von der Eigentümergemeinschaft bezahlt.

So ist es auch, es sei denn, die TE regelt dies ausdrücklich abweichend.

"b) die Innentüren der im Sondereigentum gehörenden Räume"

Wer hat das denn wieder formuliert? Offenbar aus zwei nicht ganz kompatiblen Textstellen per Copy&Paste zusammengeschustert.

Sehe ich das richtig dass der Hausverwalter unrecht hat und meine Wohnungstür als Gemeinschaftseigentum gilt?

Ja, denn der Passus bezieht sich expressis verbis ausschließlich auf Innentüren -  was bei der Eingangstüre nun gerade nicht der Fall ist. Üblicherweise zählt die Innenseite der Wohnungseingangstüre zum Sondereigentum, aber die Türe selbst zum Gemeinschaftseigentum. So wie das hier formuliert wurde, tippe ich mal darauf, dass das urprünglich auch so gemeint war, aber beim Zusammenkopieren verhackstückelt wurde. Das sollte die WEG tunlichst ändern, geht aber nur WIMRE einstimmig.

Fakt ist jedenfalls, dass die HV falsch liegt. Laut TE ist die Wohnungseingangstüre Gemeinschaftseigentum, und demzufolge durch die WEG zu reparieren/ersetzen.

Für die Tür ist der Eigentümer verantwortlich. Die Eigentümergemeinschaft kann (!) Auflagen beschließen (Farbe, Form z. B.) an die man sich zu halten hat, zahlen darf man sie selbst.

FordPrefect  13.04.2015, 11:09

Vollig falsch.

Du liegst wohl Falsch

b) die Innentüren der im Sondereigentum gehörenden Räume

Dein Flur ist doch solch ein Sondereigentum, was nicht durch die anderen Mietparteien genutzt werden darf.

somop  13.04.2015, 08:47

Nein aber das Treppenhaus wie auch alle anderen Flure in den zur Wohnung führen

somop  13.04.2015, 01:26

Ein Flur oder Treppenhaus ist Gemeinschaftseigentum und kein Sondereigentum.

Rockuser  13.04.2015, 01:30
@somop

So, dein Innenflur der Wohnung soll Gemeinschaftseigentum sein?????  Das ist nicht dein Ernst @somop

FordPrefect  13.04.2015, 11:11
@Rockuser

Der Innenflur der Wohnung ist Sondereigentum. Die Wohnungseingangstüre ist aber gerade keine Innentüre, sondern eine Außentüre.

FordPrefect  13.04.2015, 17:45
@Rockuser

Du irrst. Das zitierte Urteil des BGH definiert im Gegenteil gerade, dass Wohnungseingangstüren zwingend Gemeinschaftseigentum darstellen, da sie die Grenze zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum überhaupt erst definieren. Allerdings sagt der BGH auch, dass die WEG abweichende *Kosten*regelungen für die Wohnungseingangstüren treffen kann. Siehe 

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-wohnungseingangstueren-sind-zwingend-gemeinschaftseigentum_258_205076.html

Und: Die Eingangstüren waren nie "im Normalfall" Sondereigentum. Au contraire!

Die Wohnungseingangstür ist immer Sache der dahinter wohnt.

Ohne diese könntest du deine Wohnung nicht verschließen.

FordPrefect  13.04.2015, 11:10

Falsch.