Müssen Möbel und Regale in Kitas an der Wand verankert sein?

7 Antworten

Ich denke mal, dass es durchaus auch Aufgabe der Eltern sein sollte, ihren Kindern beizubringen, dass Möbel keine Klettergestelle sind.

Auch in dieser Zusammenfassung von Vorschriften findet sich kein Hinweis auf Verankerungen von Möbeln, nur der Verweis auf Kippsicherheit, womit jedoch keine Festmontage gemeint ist.

http://www.sichere-kita.de/_docs/allgemeine_anforderungen.pdf

Pananabik  26.01.2017, 19:31

jedoch verweisen mittlerweile alle Hersteller auf eine Wandverankerung um eine Kippsicherheit zu gewähleisten !

OnkelSchorsch  26.01.2017, 19:41
@Pananabik

Aha. "Alle Hersteller". Ja nee, is klar.
Aber schön, dass du auch was geschrieben hast.

§ 6
Räume und Ausstattung der Kindertagesstätten

(1) Die Räume und die Ausstattung von Kindertagesstätten müssen kindgemäß, dem Alter der betreuten Kinder entsprechend sicher und im Übrigen so gestaltet sein, dass eine angemessene Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit geleistet werden kann.

Das heißt das bei U3 Kindern die Ausstattung sehrwohl Kippsicher sein muss. Ein Kind hat nicht die Gefahreneinschätzung ob ein Regal umfallen kann, hier wirde die Aufsichtspflicht verletzt und ich würde das nicht einfach so hinnehmen! Da müssen Konsequenzen erfolgen im entsprechenden maße natürlich.

Pananabik  26.01.2017, 21:49

Sie Seniler alte Sack, Konsequenzen im entsprechenden Maße, deine fiktive Pseudoanalyse im übertriebenem maße kannst du gerne für dich behalten. Ich habe meine Meinung geäußert welche zu Grunde legt das Kinder besonderem Schutze unterstehen. Dazu gehört meines Erachtens eine Sichere Einrichtung in einer KITA. Ihre Bestätigung in aufgeblasenen Kommentaren zu befriedigen welche völlig unangebracht sind, also bitte! Wenn ein Regal mangels befestigung ein Kind unter sich begräbt und dieses blessuren erleidet wie im Beispiel der Frage, dann ist hier eindeutig das Kindeswohl gefährdet. Ich sage nicht man solle sein Kind in Luftpolsterfolie einwickeln, jedoch sollte ein Kind bestmöglich vor Gefahren geschützt werden. Ob sie meine Antwort ankotzt...gerne können sie wieder ein herablassendes, wertendes und völlig arrogantes Kommentar hinterlassen. 👏👍

OnkelSchorsch  26.01.2017, 19:44

Ja, genau, Konsequenzen. Am besten den Laden dichtmachen, ist ja total schlimm und geht ja mal gar nicht. Und alle Mitarbeiter entlassen. Und sowieso alle Kitas zumachen, bei denen nicht sämtliche beweglichen Teile schaumstoffumwickelt und mit ungefährlichen  Ketten an den Wänden befestigt sind. Kinder am besten nur noch angeleint in derart gesicherte Kitas schicken. Alle anderen zumachen, weil, es gibt ja ohnehin viel zu viele Kitas.

Mann, mann, mann, wie mich solche "Ratschläge" wie die obige Antwort aufregen!

In der Regel ja ..Aller Wahrscheinlichkeit fordert das schon allein deren Versicherungsbedingungen .. 

Meist ist es aber auch so, dass Eltern im eigenen Haus genau sowas selbst vernachlässigen...Wenn aber Versicherungstechnisch bei einem Unfall was rauszuholen ist, dann wird nach dem passenden Gesetz gesucht. Ein Kind sollte im Elternhaus auf selbiges befestigen, ein Recht haben sollte..

nein müssen sie nicht. Die Aufseher haben bloß ihre Aufsichtspflicht verletzt

OnkelSchorsch  26.01.2017, 19:26

Die Aufseher haben bloß ihre Aufsichtspflicht verletzt

Ach? Sie haben den Vorfall als Augenzeuge beobachtet und ganz genau zugesehen, wie da etwas passiert ist?

Nicht?

Dann können Sie dazu auch nichts sagen.

Übrigens gibt es in Kindertagesstätten keine "Aufseher".