Wo kann ich mich über Betreuungsgesetze im Hort informieren(BAYERN)?
Hallo!
Ich möchte gerne wissen, mit wieviel Hortkindern(6-10 Jahern) eine Erzieherin Alleine betreuen darf und ob es rechtlich vorgeschrieben ist? Der Hort(SCHULE) gehört zur KITA ist aber in getrennten Gebäuden untergebracht. Von 15-16 Uhr ist nur noch das Büro besetzt (KITA) und meine Kollegin im Hort Alleine, wenn ich früher gehe oder krank bin. Bitte helft mir. Wer Kennt sich mit Gesetzen aus und kann mir evtl. anlaufstellen nennen. Wenns möglich aus den Näheren umkreis von Mindelheim, Landkreis Augsburg und Günzburg.
4 Antworten
Hallo und guten Abend
Ich arbeite in einem kleinen eingruppigen Hort in Nordbayern. Ähnlich wie du sind wir im Schulhaus untergebracht, die Kita ist einige Straßen weiter, ab 15 Uhr ist in der Schule auch nur noch ein Hausmeister oder eine Putzfrau unterwegs.
Laut Fachberatung und Richtlinien von Ämterseite gibt es nur eine Empfehlung eines Betreuungsverhältnisses von 2 Erz auf 25 Kindern für die Tagesbetreuung für Schulkinder - vobei nach eigenem Ermessen auch jederzeit eine Erzieherin alleine sein darf. Wir machen das aber nur wenn wir (aus Erfahrungswerten und vorraussichtlicher Wochenplanung) wissen, dass weniger als 10 Kinder zu einer Zeit da sind - d.h. z.B. in der Ankunfts oder Abholzeit. Die Kita weiß immer bescheid wenn ungeplant einer alleine ist und sind auf Abruf bereit - allerdings sind die in diesem Jahr auch wg. Super-Praktikannten echt gut besetzt!
Unser größter Vorteil bei alledem ist einfach, dass wir die Kiddis schon vom Kiga kennen und meine Kollegin weiterhin in der Vorschularbeit dabei ist um die nächsten Jahrgänge schon gut zu kennen bevor sie kommen. Es ist selten, dass uns noch einer auf der Nase rumtanzt - das muß in anderen Horten wohl anders zugehn!
So, ich wünsch dir jetzt alles Gute und mehr Ruhe in eurem Alltag! Bianca
Hallo Bianca Danke für die Antwort.An den Kindern liegt es nicht. Es geht mehr darum, dass wenn sich ein Kind verletzt und die Erzieherin alleine ist,sie nicht das Kind versorgen kann und gleichzeitig die anderen im Auge hat.Ich bin letzes Jahr auf den Spielplatz in der nähe der Kita umgeknickt und die 3 Kids(7-9 Jahre) waren erst mal geschockt bis sie nach gut 10 min. mal gesagt haben, ich hol etwas zum kühlen. Als das passiert ist, war meine Kollegin noch da und ist sofort in die Kita gerannt. Die 3 Kids haben das garnicht mitbekommen das sie Weg ist. Aber is ja noch mal gut gegangen. Jetzt heißt es noch die Chefin zu überzeugen.
Liebe Finna, erst einmal ein Link, durch den du Dich selbst durchkämpfen musst, denn ich komme aus Niedersachsen und da ist das anders:
http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/baykibig/index.htm
Die ganze Geschichte mit der Aufsichtspflicht ist nicht länderabhängig sondern gesamtdeutsches Recht. Ich nenne Dir dazu gleich Literatur.
Was die Gruppenbetreuung betrifft, nehme ich an, dass 2 ErzieherInnen für 20 Kinder vorgeschrieben sind? Daher ist davon auszugehen, dass 1 Erzieherin 10 Kinder betreuen darf (das ist aber nirgends festgeschrieben).Andererseits darf eigentlich nie nur eine Erzieherin in der Einrichtung sein, falls ein Unfall geschieht. Denn wenn sie das verunfallte Kind versorgt, sind die anderen nicht beaufsichtigt. Wenn Du aber die anderen beaufsichtigst, kannst du das verunfallte Kind nicht versorgen. Es müssen also 2 Erzieher bis zum Schluss bleiben, alles andere ist unfachlich.
Da scheint bei Euch ja einiges im Argen zu sein. Habt ihr eine Fachberatung, an die Du Dich wenden kannst? Hier in Niedersachsen ist das Kultusministerium für Kitabelange zuständig, aber ich weiss wie gesagt nicht, wie das in Bayern geregelt ist. Hier nun die versprochene Literatur, die wird dir helfen:
Preissing, C./Prott, R.: Rechtshandbuch für Erzieherinnen. Berlin: FIPP-Verlag, 2. Aufl. 1993
Hundmeyer, S.: Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen. Rechtlich begründete Antworten auf Fragen der Praxis zur Aufsichtspflicht, Haftung und zum Versicherungsschutz. Kronach: Carl Link, 3. Aufl. 1995 a
Sahliger, U.: Aufsichtspflicht im Kindergarten. Münster: Votum 1994
Was Dein Chef da macht ist fahrlässig und den Beweis hast Du ja am eigenen Leibe erfahren.
Ihr habt eine Betriebserlaubnis und aus der müsste eigentlich hervorgehen, dass nicht nur eine Erzieherin bis zum Schluss bleiben kann.
Kannst Du vielleicht noch die Eltern für Dich gewinnen? Habt ihr einen Elternbeirat, der Dich unterstützen würde? Eltern haben manchmal einen großen Einfluss.
Ich finde es gut und auch fachlich sehr kompetent, dass Du Dich wehrst. Ich wünsche Dir viel Glück und such Dir notfalls einen anderen Arbeitsplatz
danke für den tip mit dem Kultusministerium. werd da mal nach fragen.
Es wird auch in Bayern ein Kindertagesstättengesetz geben. Forsch mal im Internet nach. Auch die Gemeinden machen ihren Kindertagesstätten Vorschriften.
Danke für die Antwort.
Vor Ort. Die müssen die offen legen.
Wenn das so einfach wäre würde ich das tun. Jedes mal wenn ich meinen Chef anspreche, sagt er, er sei ja immer auf Handy ereichbar.
Mir geht es auch darum das, dass ich vor den Kindern umgeknickt bin und mir einen Bänderriss zugezogen habe und die Kinder erst nach ca. 10 min. gefragt haben ob sie ein kühlakku holen sollen.( kollegin war schon unterweg)Ich war noch ansprechbar aber wenn mal etwas passiert bei dem meine Kollegin aus irgendeinem Grund mal bewusstlos wird oder sich anstößt und Blut fließt. Weiß ich nicht, ob die Kinder daran denken, erst den Krankenwagen und dann meinen Chef anzurufen. Zumal unsere Kinder ihn nicht leiden können.Wir sagen es den Kindern Immer und die wissen auch wo die Nummer vom ganzen Team hängen. Aber in der Notsituation werden ja auch Erwachsene machmal nervös und verlieren die nerven, wie soll dann ein Kind einen kühlen Kopf bewaren. danke noch mal für deine Antwort.