Verletzung der Aufsichtspflicht (Kita)?
Sorry, ich versuche es kurz zu halten. Anzeige? Ja oder nein?
6 jähriges kind hat sich den Oberarm in der Kita gebrochen.
erste Info an die Eltern: Kind ist von der Schaukel gefallen!
(so weit so gut, keine Panik, kann passieren)
kind in Klinik wird vom Arzt gefragt was passiert ist. Aussage: er wurde von einem 4 jährigen von der Schaukel geschubst!
Verwirrung , ganz klar!
Dann Anruf in der Kita: diente lediglich der Information, dass das Kind operiert wird... kam folgende Aussage:
- es tut mir leid, kein Erzieher war zu der Zeit im Garten, als wir ihn weinen hörten, sind wir sofort zu ihm
- Wir dachten, wir können einen 6 jährigen kurz alleine in den Garten schicken, hat bisher immer geklappt
- Ich hätte im Garten sein müssen (Azubi 1.Lehrjahr)
- die Kinder die im Garten waren haben es gesehen das er von der Schaukel geschubst wurde
- kind hat zugegeben, geschubst zu haben weil er auch schaukeln wollte
- namen darf ich leider nicht nennen zwecks Datenschutz
ufffff.... platt
zwei Tage später Gespräch mit Kitaleitung (Telefon): alles war rechtmäßig, alle Erzieher im Garten, keiner Schuld, Kind ist von Schaukel gesprungen, normaler Unfall
erneut 1 Tag später Gespräch mit der Azubine (am Telefon) : sie hat nie was gesagt, keiner ist schuld, außer das Kind selbst.
habe 2 Anwälte befragt, 2 antworten bekommen.
was kann man machen? Wie kann man dagegen vorgehen?
5 Antworten
Bei einem 6jährigen Kind muss kein Erzieher minütlich dabei sein.
Es kann nun mal passieren, dass Kinder sich schubsen, das ist aber keine Aufsichtspflichtverletzung. Das Kind hätte ja auch geschubst wenn die Erzieherin dabei gewesen wäre. Hier hätte die Aufsicht keinen Unfall verhindert, deshalb ist das keine Aufsichtspflichtverletzung.
Da passiert - nichts.
Sechsjährige dürfen mMn unbeaufsichtigt in den Garten. Bei Vierjährigen schwierig - vermutlich eher Ermessenssache, wird von verschiedenen Kitas vermutlich verschieden gehandhabt.
Könnte Verletzung der Aufsichtspflicht sein, könnte auch nicht - je nachdem, wie gut sein Anwalt ist, wenn du wirklich diesen Weg gehen willst.
Stellt sich mit nur die Frage: soll dein Kind weiterhin in diese Kita gehen?
Es wird sehr schwer sein, hier eine aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen.
Rechtens ist es, dass man Kinder alleine in den Garten lässt.
Als Erzieher darf man, nach eigenem Ermessen eine gewisse Anzahl an Kindern für eine gewisse Zeit alleine lassen. Auch in den Garten. Weder das Alter der Kinder, noch die Anzahl oder die Dauer sind festgelegte Parameter. Die Erzieher können die Kinder einschätzen und dann abwägen ob es möglich ist, sie alleine raus zu lassen. Wischtuch ist hier, dass auch regeln besprochen wurden.
Im Grunde muss es schriftlich festgehalten sein, dass regeln regelmäßig besprochen wurden, denn auch das gehört zur Aufsichtspflicht.
Was natürlich die unterschiedlichen Aussagen angeht, ist es schwierig. Ich würde mit allen zusammen noch mal an einen Tisch und dann das besprechen.
Mit einer Anzeige wirst du wohl nicht gut durchkommen. Je nach Träger haben die 1. top Anwälte 2. Erfahrungen mit Eltern die Verfahren anzetteln 3. mehr Geld und den längeren Atem so ein Verfahren durch zu bringen.
Ich würde davon abraten.
Oh, schwierig.
In einer Kita hätte zumindest ein Erzieher da sein müssen.
Offensichtlich wollen die es vertuschen und du musst es nachweisen. Du brauchst die Aussagen der Kinder, evtl. mit Kinder-Psychologen, was auch das Einverständnis der anderen Eltern voraus setzt. Die sollten auch ein Interesse daran haben, da es das nächste Mal ihre Kinder sein könnten.
Die RAs können halt auch nur mit qualifizierten Aussagen was machen. Ich würde mich an die anderen Eltern wenden.
Mad
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