Verletzung der Aufsichtspflicht (Kita)?

5 Antworten

Bei einem 6jährigen Kind muss kein Erzieher minütlich dabei sein.

Es kann nun mal passieren, dass Kinder sich schubsen, das ist aber keine Aufsichtspflichtverletzung. Das Kind hätte ja auch geschubst wenn die Erzieherin dabei gewesen wäre. Hier hätte die Aufsicht keinen Unfall verhindert, deshalb ist das keine Aufsichtspflichtverletzung.

Da passiert - nichts.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Sechsjährige dürfen mMn unbeaufsichtigt in den Garten. Bei Vierjährigen schwierig - vermutlich eher Ermessenssache, wird von verschiedenen Kitas vermutlich verschieden gehandhabt.

Könnte Verletzung der Aufsichtspflicht sein, könnte auch nicht - je nachdem, wie gut sein Anwalt ist, wenn du wirklich diesen Weg gehen willst.
Stellt sich mit nur die Frage: soll dein Kind weiterhin in diese Kita gehen?

Es wird sehr schwer sein, hier eine aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen.
Rechtens ist es, dass man Kinder alleine in den Garten lässt.
Als Erzieher darf man, nach eigenem Ermessen eine gewisse Anzahl an Kindern für eine gewisse Zeit alleine lassen. Auch in den Garten. Weder das Alter der Kinder, noch die Anzahl oder die Dauer sind festgelegte Parameter. Die Erzieher können die Kinder einschätzen und dann abwägen ob es möglich ist, sie alleine raus zu lassen. Wischtuch ist hier, dass auch regeln besprochen wurden.
Im Grunde muss es schriftlich festgehalten sein, dass regeln regelmäßig besprochen wurden, denn auch das gehört zur Aufsichtspflicht.
Was natürlich die unterschiedlichen Aussagen angeht, ist es schwierig. Ich würde mit allen zusammen noch mal an einen Tisch und dann das besprechen.
Mit einer Anzeige wirst du wohl nicht gut durchkommen. Je nach Träger haben die 1. top Anwälte 2. Erfahrungen mit Eltern die Verfahren anzetteln 3. mehr Geld und den längeren Atem so ein Verfahren durch zu bringen.
Ich würde davon abraten.

Oh, schwierig.

In einer Kita hätte zumindest ein Erzieher da sein müssen.

Offensichtlich wollen die es vertuschen und du musst es nachweisen. Du brauchst die Aussagen der Kinder, evtl. mit Kinder-Psychologen, was auch das Einverständnis der anderen Eltern voraus setzt. Die sollten auch ein Interesse daran haben, da es das nächste Mal ihre Kinder sein könnten.

Die RAs können halt auch nur mit qualifizierten Aussagen was machen. Ich würde mich an die anderen Eltern wenden.

Mad

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