Wie schnell muss die Versicherung an das Hotel zahlen

Badezimmer...ehemaliges... - (Versicherung, Wasserschaden) Auch Bad, Küche sieht genauso nackt und kaputt aus - (Versicherung, Wasserschaden)

4 Antworten

Da ihr eine Kostenübernahmeerklärung des Versicherers habt, könnt ihr mit diesem Schreiben auch einen kurzfristigen Überziehungskredit bei eurer Bank bekommen. Die fälligen Zinsen gehen dann ebenfalls zu Lasten des Schadens.

Der Hotelier hat ja ebenfalls eine Kostenzusagen. Dem könnt ihr ruhig zu verstehen geben, dass ihr auch wo anders unterkommen könnt. Die Gebäudeversicherung zahlt dafür bis zu 120 € pro Tag.

Heikemama 
Beitragsersteller
 05.02.2014, 22:35

Lieben Dank für den Tip, das wusste ich gar nicht. Aber die Postbank wird da nicht gleich einen Kredit gewähren....ich denke sowas dauert auch ähnlich lange .....

Und: wir dürfen keine Kredite aufnehmen, die uns der Versicherer wieder aufs Konto zurücküberweist, denn: Wir sind , trotz Berufstätigkeit bzw Strampelei, Hartz4-Aufstocker. Alles, was auf unser Konto eingezahlt wird , zieht man uns ab und wir müssen es zurückerstreiten. Das sind alltägliche weitbekannte Jobcentergschichten, die ich nicht mehr ertrage. Es bleibt nur die Abhandlung zwischen Versicherer und Hotel...das dürfte doch dem Versicherer nicht sooooo schwer fallen endlich mal zu zahlen. Wie lange dürfen die sich denn Zeit lassen? Bis zu unserem Auszug? Lg

Hallo,

vielleicht hilft das bei der Argumentation mit der Versicherung:

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__14.html

Vielleicht kann der Hotelbesitzer für eine Woche bereits jetzt eine Rechnung an die Versicherung schicken. Wenn man selber auf der Rechnung unterschreibt, dass die Kosten direkt an das Hotel erstattet werden sollen, kann das zur Beschleunigung beitragen.

Gruß

RHW

Ich möchte dir hier keine Angst machen, aber das kann evtl. noch eine Weile dauern.

Du schreibst, dass der Wasserschaden nicht durch euer Verschulden entstanden ist. Es handelt sich hier um eine Mietwohnung. Grundsätzlich habt ihr einen Mietvertrag mit dem Vermieter. Wenn ihr an dem Wasserschaden nicht schuld seid, liegt die Verantwortung für den Wasserschaden und alle damit verbundenen Folgeschäden an eurem Eigentum und der weiteren Unterbringung im Verantwortungsbereich des Vermieters. Die Hausratversicherung wird Hotelkosten nicht übernehmen.

Versicherungen sind eine prima Sache, solange sie die Prämien einstreichen können. Müssen sie jedoch zahlen, werden die oft ungemütlich. Dann wird verzögert, verschleiert und verweigert, oftmals bis vor Gericht. Ein solches Vorgehen würde mich in diesem Fall nicht wundern.

Generell kann ich dir sagen, dass der Vermieter für alle Schäden, die euch entstanden sind und noch entstehen werden, haftbar ist. Dazu gehören auch eure Möbel, die zwischenzeitliche Unterbringung, die Instandsetzung des Wohnraumes sowie Aus- und Wiedereinzug. Ihr habt einen gültigen Mietvertrag und die Hauptvertragspflicht des Vermieters ist die Zurverfügungstellung des vertraglich vereinbarten Wohnraumes. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass die Hausratversicherung die Zahlung verweigern oder zumindest verzögern wird.

Euer eigentlicher Ansprechpartner sollte daher der Vermieter und nicht die Hausratversicherung sein. Die Hausratversicherung kommt allenfalls zum Zug, um die Neuanschaffung von Möbeln etc. zu bezahlen, für die Hotelkosten werden die sicherlich keinen Cent rausrücken, da diese nicht im Versicherungsumfang enthalten sind.

GoldKaufmann  06.02.2014, 14:04

Warum sollte eine Hausratversicherung nicht die Hotelkosten nach einem versicherten Schaden bezahlen? Machen Sie sich doch bitte erstmal schlau, was in solchen Verträgen alles mitversichert ist, bevor Sie solch Antworten von sich geben.

In diesem konkreten Fall kommt es nur auf das Bedingungswerk der Fragestellerin an. Prinzipiell bietet aber mittlerweile fast jede Versicherungsgesellschaft Hausratversicherungstarife an, in welchen diese Hotelkosten mitversichert sind.

Wie nun die Haftung ggü. dem Vermieter aussieht ist ja noch eine andere Frage...

Interesierter  06.02.2014, 22:32
@GoldKaufmann

Eben hier steckt der Teufel im Detail. Die Zahlungspflicht der Versicherung kann nicht unabhängig von der Haftung des Vermieters betrachtet werden. Die Versicherung kann sich auf die Haftung des Vermieters berufen und die Zahlung verweigern.

GoldKaufmann  07.02.2014, 10:55
@Interesierter

Natürlich nicht! Die Hausratversicherung leistet in dem Umfang, welcher im Bedingungswerk hinterlegt ist. Wenn sich nun eine Haftung einer Dritten Person ergibt, dann wird der Hausratversicherer dort in Regress gehen und sich die bereits ausbezahlten Gelder wieder holen.

Was wäre wenn der Vermieter mittellos ist und den Schaden der Fragestellerin nicht begelichen kann (zumindest nicht sofort, da die vermietet Immobilie nicht gleich zu Geld gemacht werden kann)? Dann würde die Fragestellerin ja leer ausgehen und die Versicherung hätte sich das Geld gespart. Der Leistungsanspruch geht ja nicht durch eine Fremdhaftung verloren...

Interesierter  08.02.2014, 00:22
@GoldKaufmann

Aber selbstverständlich! Die eigene Versicherung leistet nur für Schäden, die durch Dritte entstanden sind, wenn diese beim Ausgleich des Schadenersatzes ausfallen.

Deine Vollkasko vom Auto zahlt ja auch nicht, wenn dir ein Anderer reinfährt, dieser zu 100% schuldig ist und holt sich das Geld dann vom Unfallgegner zurück. In diesem Fall ist die Versicherung von der Zahlung befreit, sofern ein Dritter für den Schaden aufkommt. Das ist im fiktiven Fall der Autoversicherung die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Ebenso hier. Die Hausratversicherung hat die Schäden nur dann zu bezahlen, wenn der Schadenverursacher ausfällt, nicht ermittelt werden kann oder es keinen Dritten als Verursacher gibt, denn solange der Vermieter oder dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt, entsteht dem Versicherungsnehmer kein Schaden, den die Versicherung regulieren müsste. Eine Regressforderung der Hausratversicherung gegenüber dem Vermieter ist schon daher abwegig, da eine entsprechende Vertragsgrundlage zwischen Vermieter und Versicherung nicht gegeben ist.

Hier gilt ganz klar, dass der Vermieter für Schäden, die durch undichte Rohre in seinem Haus verursacht werden, ungeachtet des Verschuldens, haftet. Dieses Risiko kann er entweder selbst tragen oder eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschliessen.

Interesierter  08.02.2014, 11:03
@Interesierter

Nochmals zur Erläuterung:

Schäden am Eigentum des Mieters muss der Vermieter nur bei Verschulden begleichen.

Davon abzugrenzen sind jedoch die entstehenden Unterbringungskosten wegen Unbewohnbarkeit der Wohnung. Hier muss der Vermieter verschuldensunabhängig haften. Diese Haftung liegt in der Hauptleistungsverpflichtung des Vermieters begründet. Die Hauptleistungspflicht des Vermieters ist die Zurverfügungstellung des vertraglich vereinbarten Mietraumes. Kommt der Vermieter dieser Vertragspflicht nicht nach, was bei unbewohnbarer Wohnung durch Wasserschaden zweifellos der Fall ist, so muss der Vermieter für alle Schäden, die dem Mieter durch die Vertragsverletzung entstehen, aufzukommen.

GoldKaufmann  12.02.2014, 16:06
@Interesierter

Sie können hier ja nicht die Kfz-Versicherung als Beispiel bringen, da dies eine Pflichtversicherung in Deutschland ist und jedes Auto solch einen Schutz hat.

Wenn Sie in der Hausratversicherung einen versicherten Schaden haben, muss Ihre Versicherungsgesellschaft diesen auch bezahlen da Sie einen gültigen Versicherungsvertrag mit dieser haben. Ich kenne kein Versicherungsbedingungswerk oder gesetzliche Vorschrift, die mich zwingt, obwohl ich einen vertraglichen Anspruch darauf habe, den Verursacher in Haftung zu nehmen.

Durch die Leistung der Versicherungsgesellschaft, wird meine Forderung an einen Verursacher an die Versicherungsgesellschaft abgetreten und diese kann sich dann um Regress bemühen. Ich selber darf den Schaden dann sowieso nicht mehr vom Verursacher eintreiben, da es ein Bereicherungsverbot in der Sachversicherung gibt und ich somit den Schaden sonst zwei mal erstattet bekommen hätte (1x Versicherung, 1x Verursacher).

Und das Argument dass der Verursacher und meine Versicherungsgesellschaft gar keine Vertragsgrundlage haben ist unsinnig, da es eine Haftung geben muss und keinen Vertrag.

Oder haben Sie einen Vertrag mit dem Unfallverursacher eines Kfz-Schadens? Nein! Hier gibt es eine Haftungsgrundlage nach den deutschen Gesetzen. Sie erhalten einen Schadensausgleich weil der Andere haftet und nicht weil Sie einen Vertrag mit dem Verursacher geschlossen haben!

Interesierter  09.03.2014, 22:27
@GoldKaufmann

Lieber GoldKaufmann,

ich hatte von der "Vollkasko-Versicherung" gesprochen. Diese ist keine Pflichtversicherung. Sie haben das offensichtlich mit der "Haftpflicht-Versicherung" verwechselt.

Sie übersehen weiter eine Kleinigkeit: Wenn der Vermieter für den Schaden haftbar ist und diesen auch bezahlen würde, würde dem Mieter gar kein Schaden entstehen. Wenn dem Mieter kein Schaden entsteht, muss die Hausratversicherung nichts regulieren.

Der Mieter ist langfristig in einer bequemen Situation, leider kurzfristig in der Misere. Der Mieter hat Ansprüche gegen seinen Vermieter und falls dieser ausfällt (z.B. durch Insolvenz) kann er sich an seiner Hausratversicherung schadlos halten.

Allerdings ist der Vermieter die erste Ansprechperson. Die Hausratversicherung wird hier aller Wahrscheinlichkeit nach keine Vorauszahlung leisten. Warum sollte sie?

Heikemama 
Beitragsersteller
 05.02.2014, 22:43

Danke lieber user,

die Versicherung hat mir bereits bestätigt 198 Euro am Tag für höchstens 100 tage zu zahlen.....damit , dachte ich, wär der Hotelbesitzer erstmal beruhigt. Dass sie zahlen werden, ist bereits geklärt, das beruhigt mich . Aber wenn die erst in drei Monaten zahlen stehen wir sicher auf der Strasse... Also geh ich morgen zur Stadt und habe auch einen Termin für eine Wohnungsbesichtigung......die Dame wär, oh Wunder, mit 4 Ki ndern einverstanden. ...Daumen drücken, bitte...

Ja, das kann er. Und für euch wäre es gut, wenn ihr euch umgehend wohnungslos melden würdet, um einer drohenden Obdachlosigkeit zu entgehen,

Also morgen schon zum Amt für Familienhilfe gehen, bitte.

Heikemama 
Beitragsersteller
 05.02.2014, 22:37

Oh Danke, diese Möglichkeit war mir nicht bekannt!!!