Arbeitssituation schwanger als Inklusionshelferin?
Ich arbeite als Inklusionshelferin für ein 4 jähriges Mädchen in einer Kita. Ich werde im Prinzip vom Jugendamt bezahlt und kriege auch jedes halbe Jahre eine Vertragsverlängerung, da mein Anstellungsverhältnis mit diesem Kind nur dann weitergeht, wenn das Jugendamt eine Integrationshilfe für nötig hält. Also bin ich im Prinzip immer in einem auf ein halbes Jahr befristeten Arbeitsverhältnis.
Mein Freund und ich möchten bald schwanger werden und ich frage mich, wie meine Situation dann aussehen wird. Ich weiß dass, wenn die Befristung ausläuft, mein Arbeitgeber nicht mehr für mich zahlen muss, auch während Schwangerschaft, und dann der Staat erstmal mit der Lohnfortzahlung einspringt.
Der Punkt der mir wichtig ist ist aber: ich werde mit großer Wahrscheinlichkeit in ein Beschäftigungsverbot kommen (habe eine chronische Krankheit und bin deswegen dann risikoschwanger, außerdem komme ich bei meiner Arbeit auch mit den Fäkalien des Kindes in Berührung, ist in der SS ja nicht erlaubt). Das Kind kann ja aber nicht ohne Betreuerin in die Kita gehen und ich werde während dieser Zeit wahrscheinlich vertreten. Aber zahlt das Jugendamt mir in dieser Zeit trotzdem noch mein Gehalt bis meine Befristung ausläuft? Denn sie müssen dann ja im Prinzip zwei Inklusionshelfer bezahlen, mich und meine Vertretung.
Vielleicht kennt hier jemand die Situation und kann mir mehr dazu sagen. Meinen direkten Arbeitgeber (die Vermittlungsstelle, die die Helfer an die Kitas vermitteln) möchte ich ungern fragen, muss ja nicht jeder über den Kinderwunsch Bescheid wissen.
2 Antworten
Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, muss der Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsvertrages auch dein Gehalt weiterzahlen.
Eine Befristung OHNE Sachgrund darf maximal drei mal verlängert werden und maximal insgesamt 2 Jahre dauern.
Die Abhängigkeit von der Fortsetzung einer Förderung ist KEIN Sachgrund laut Rechtssprechung! Der Paragraph im Gesetz, der von "Haushaltsmitteln" spricht, bezieht sich rein auf den öffentlichen Dienst und die dort direkt Beschäftigten. Hab ich mich neulich erst im Rahmen meines Jobs mit befasst (sozialer Bereich, per öffentlicher Förderung finanzierte Stellen, aber eben bei einem freien Träger, nicht in staatlicher Hand).
Von daher müsstest du einfach nur die zwei Jahre "voll" machen, hättest dann einen unbefristeten Vertrag (oder könntest auf einen ebensolchen klagen) und musst dir dann auch keine Gedanken mehr wegen eines Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft machen :).