Kaputes Garagentor bei Auszug?
Guten Tag, von unserer Mietwohnung ist das 35 Jahre alte Garagentor kaputt gegangen, unsere eigene Schuld. Jetzt ziehen wir aus, müssen wir den Zeitwert erstatten oder ein komplette neues?
Vielen Dank
5 Antworten
Schadensersatz geht grundsätzlich "alt gegen neu" also Zeitwertersatz. Wenn die Garage Teil des Mietvertrages ist, greift auch die private Haftpflicht mit Mietsachschäden.
Dieser Umstand war auch schon Thema des Torverbandes in Deutschland. Es ist Zeitwert. Schwierig kann die Berechnung des Zeitwertes sein. Ein 35 Jahre altes Garagentor hat in jedem Null Restwert, auch wenn es noch funktionierte. Das träfe schon bei 20 Jahren zu. Heißt nicht, dass man nun keine Kosten hat, weil es nun endlich defekt ist. Bricht bei Bedienung die Feder ist das kein Nutzerfehler.
Jeder Nutzer wird irgendwann die allerletzte Bewegung damit machen, nur der letzte Bediener ist nicht ein Verursacher des Schaden. Anders ist das wenn man mit dem Auto drauf gefahren wäre...
Es wäre spannend was defekt ist. Es findet sich immer einer der etwas repariert. Auch kosten Garagentore nicht die Welt. Ein einfaches Schwingtor ist für unter € 400,- zu haben in 2,5m x 2,1m Größe
Versicherungen gehen von einem Zeitwert aus, dort den Schaden melden
Ist das nach 35 Jahren nicht ganz normale Abnutzung?
Würde Zeitwert sagen, bin aber ein Laie
Wie schaut es aus mit einer Haftpflicht??