Fliesen gerissen / gesprungen (Mietwohnung), wer zahlt?
Hallo,
im Laufe meines Mietverhältnisses sind im Badezimmer (Kellergeschoss) Risse in einigen Bodenfliesen an bestimmten Stellen entstanden. Diese sind komplett ohne mein Verschulden einfach von allein entstanden (kann ich natürlich nicht beweisen). Nehme an, der Boden "quillt auf" o.ä. (auch an anderen Stellen im Keller sind z.T. deutliche Unebenheiten im Boden (z.B. unterm Teppich in einem anderen Raum)).
Wie sind die Chancen, daß ich die Kosten nicht tragen muss? (Versicherungen habe ich nicht)
9 Antworten
Die Chancen stehen gut, Pfusch geht zu Lasten des Auftraggebers.
wenn du nicht der verursacher bist, kannst du auch nicht belangt werden
Das musst Du nicht bezahlen.
Fliesen gehören zum Haus und sind Vermietersache.
Gerade im Tiefgeschoss deutet das darauf hin, dass der Untergrund nicht fachmännisch aufgebaut ist. Das ist Sache des Vermieters.
Alle an der Mietwohnung während der Mietdauer auftretenden Mängel sind sofort dem Vermieter anzuzeigen (möglichst schriftlich und mit Zugangsnachweis, E-Mail ist Zugang = veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Hamburg Az.: 312 O 142/09). Ihre Abstellung ist Angelegenheit des Vermieters (letztlich des Eigentümers der vermieteten Wohnung), der nach § 535 ff. BGB für den anhaltend mangelfreie Zustand der Wohnung einzustehen hat. Instandhaltung bzw. Instandsetzung bei Reparaturbedarf ist also Sache des Vermieters, es sei denn, bei der Ausstattung handelt es sich um vom Mieter eingebrachte Einrichtungen. Selbst die ggf. im Mietvertrag möglicherweise mit vermerkte so genannte Kleinreparaturklausel, derzufolge der Mieter kleine Reparaturen bis ... EUR im Jahr selbst zu übernehmen sich bereit erklärt, dürfte hier nicht greifen. Denn es geht glasklar um Instandhaltung und eben keine Kleinreparatur (eines Lichrschalters zum Beispiel oder dergleichen).
Also: dem Vermieter mitteilen wie gerade geschildert und wenn er dann nicht reagieren sollte, nach angemessener Frist selbst eine Firma beauftragen und den Rechnungsbetrag mit den weiteren Mietzahlungen aufrechnen; d.h. Miete kürzen bzw. aussetzen, bis der Gesamtbetrag ausgeglichen ist. Das steht auch so im Gestz an benannter Stelle. Ist also ganz legitim, aber eben weniger bekannt und von daher seltener so in der Ordnung auch umgesetzt.