Tapetenreste an der Decke?
Vor dem Auszug verlangte der Vermieter, dass die Styroporplatten - sind schon vor über 30 Jahren von meinen Eltern angebracht worden - entfernt werden müssen. Ist inzwischen erledigt. Darunter befanden sich allerdings mindestens 3 Schichten Tapete. Diese ist jetzt natürlich bei der Entfernung der Platten beschädigt worden und sieht sehr unansehnlich aus. Müssen wir diese jetzt auch noch entfernen? Lt. Mietvertrag muss die Wohnung nur besenrein übergeben werden.
5 Antworten
Da die Platten runter müssen gehe ich davon aus, dass der Vermieter die Wohnung im Urzustand haben will. Beschädigt ihr die Tapete, dann müsst ihr wieder neu tapezieren...
hat er ja nix von gesagt, er hat nur kacheln gesagt
Definition „besenrein Was bedeutet „besenrein“ die Wohnung übergeben Die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen. BGH VIII ZR 124/05
Ihr hättet eigentlich nix machen müssen, außer Wohnung Leer Räumen und Fegen.
Steht ja so im Vertrag.
Das stimmt so nicht, die Deckenplatten haben die Eltern angebracht und die müssen runter. Die Wohnung kann in dem Zustand zurückgegeben werden wie sie von den Eltern übernommen wurde und das war ohne diese Deckenplatten.
Nach meinem Verständnis habt ihr mit den Tapeten nichts zu tun. Normal wärt ihr vermutlich für den Schaden den ihr beim Entfernen der Platten verursacht verantwortlich.
Mit 30 Jahren ist allerdings das normale Lebensalter von Tapeten (ca. 8 bis 12 Jahre) längst überschritten. Da kann der Vermieter wohl nichts mehr verlangen. (Man mag mich korrigieren, wenn ich falsch liege.)
Schau mal hier: https://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/Tabelle-wirtschaftliche-Lebensdauer-Schadenersatz-bei-Neu-fuer-Alt-E2569.htm