Müssen Pflanzen, die man als Mieter in den Garten gepflanzt hat, vor dem Auszug entfernt werden?
Mein Kumpel, besser seine Freundin, hat in den Garten der Mietwohnung (EG) selbst ein paar Pflanzen gesetzt. Frage ist jetzt, ob Pflanzen vor dem Auszug entfernt werden müssen (sind auch paar größere Sträucher).
In der Wohnung selbst müssen eigene Veränderungen ja rückgängig gemacht werden. Gilt das für den Garten auch?
5 Antworten
Kommt ein wenig auch auf den Vermieter an, worauf er beim Auszug besteht. Rein vom Mietrecht her müssen tatsächlich auch Pflanzen aus dem Garten wieder entfernt werden! Wir hatten das Thema nämlich selbst mal, aber der Vermieter ließ sich dann überzeugen, dass ein paar Obststräucher dem Garten ganz gut stehen...im Prinzip sollte man sowas immer schon beim Einzug abklären und am besten in den Mietvertrag mit aufnehmen. Sie sollen mit dem Vermieter freundlich reden!
Von der Gärtnersicht gesehen: Ich finde, ein Garten braucht auch Zeit zum "Schönwerden" und bleiben. Wenn jeder Mieter nach ein paar Jahren alles rausreisst, bleibt so ein Garten eine ewige Baustelle. Ich kenne es umgekehrt. Die Mieter, die einziehen, wollen nach kurzer Zeit erstmal am liebsten alles Fällen (beim Einzug fanden sie den Garten super, "so idyllisch!"), dann beim Auszug wird jeder Rosenstock mitgenommen. Während der Mietzeit wird zB im Juli 2m hoher Cotoneaster verpflanzt, der natürlich eingeht, Torwände vor Koniferen gestellt, die dann total braun in Torwandgröße geworden sind, "ein umgegrabener Rasen" wird hinterlassen (großer Hund), alte Obstbäume wurden so beschnitten, dass sie nicht wieder ausgetrieben sind (Fallobst störte), alte Wachholder und Kiefern sind im Winter unter der Schneelast zusammengebrochen und kaputt (interessiert nicht, weil kein Eigentum?!), bzw, beschädigt, im Sommer wird kaum gegossen (per Zufall gesehen und daraufhin nett angesprochen, sehe ich ein paar Minuten den 5jährigen Sohn mittags mit dem Gartenschlauch ...). Mehr fällt mir gerade nicht ein. So ist ein alter Mischgarten, Obst- Ziergarten, ca. 800m², nach 3 Mietern und 12 Jahre später, herruntergekommen. Bei der Übergabe zum 4. Mieter haben wir mit goßer Mühe ca. 30€ (im Paket Renovierung/Gartenschäden) für den Garten ausgehandelt, eigentlich sind es nur bei diesem Mieter Tausend(e) € gewesen. Im Mietvertrag gibt es ein Extrablatt zum Thema Gartenpflege. Ich habe im Internet recherchiert was üblich ist...Und nun? Immer klagen? Gespräche helfen da auch nicht wirklich.
In eurem Fall denke ich aber schon. Es kann auch sein, dass der Vermieter meint, die Pflanzen gehören jetzt sowieso zum Garten, weil mit dem Erdreich verbunden...
Streng genommen ja! Aber sowas sollte man im Einzelfall immer mit dem Vermieter absprechen.
Ich muss dem allem widersprechen. Sobald die Pflanze fest eingepflanzt wurde geht, ist sie fest verbunden mit dem Grundstück und geht in den Besitz des Eigentümers über.
Das ist festgelegt im BGB §94 http://dejure.org/gesetze/BGB/94.html So ist die Gesetzeslage! Ich würde einfach mit dem Vermieter sprechen . Es ist wohl eine Verhandlungssache mit ihm ob Du Pflanzen mitnehmen darfst.
Das ist das deutsches Gesetzbuch! Hab erst grad deinen Nicknamen gelesen, solltest du auch Österreicher auch sein kann natürlich die Lage eine andere sein. Vermutlich gibt es auch im Österreicher Gesetzt da einen §. Den kann ich aber leider nicht bieten! :-)
Wenn der VM darauf besteht - ja.
Grundsätzlich muss auch der Garten im Urzustand zurückgegeben werden. Aber niemand wird etwas dagegen haben, wenn Pflanzen wachsen, und in aller Regel ist eine normale Bepflanzung im Garten okay. Im Zweifelsfall muss man das mit dem Vermieter absprechen - das ist sinnvoller als mit einem Fragenforum. :-)