Muss ich meinem Kind das Kindergeld auszahlen, wenn ich arbeitslos bin und sie Bafög bekommt?
Mein Kind ist der Meinung, dass sie Anspruch auf ihr Kindergeld hat, wenn ich arbeitslos werde und ich ihr dann keinen Unterhalt mehr zahlen muss, sondern sie bspw. Bafög bekommt. Wohlgemerkt komme ich allen meinen Unterhaltsverpflichtungen nach - muss aber keinen gesetzlichen Unterhalt zahlen, wenn mein Einkommen zu niedrig ist. Bisher haben ich das gemacht und auch die anfallenden Studiengebühren etc. gezahlt
10 Antworten
Wohnt sie denn noch zuhause oder in einer eigenen Wohnung?
Genau - ich weigere mich ja keinesfalls, mein Kind zu unterstützen. Aber wenn das Einkommen zu niedrig ist und das Kind staatliche Unterstützung bekommt, wird nicht deutlich, was mit dem Kindergeld passiert. Bin dankbare für eine eindeutige Antwort. Danke soweit
Dann gib ihr doch das Kindergeld und lass sie alles alleine zahlen. Zahlst Du am Ende mehr als und Kindergeld bekommst?
"Das Kindergeld wird auf die Staatliche Unterstützung angerechnet die das Kind bekommt, in dem Sinne ist das Kindergeld Einkommen das dem Kind zufließt und worauf es bis zu einem bestimmten Alter unter bestimmten Regelungen Anspruch hat."
Wo bitte steht das? Lt. Studentenwerke wird es nicht angerechnet auf den Bedarf des Kindes!
Merke: Hier muß aber erst einmal nach dem BGB (nicht nach dem BAföG) ermittelt werden, ob die Eltern zugeben können, und die Studentenwerke verschweigen dies gerne, wie ich immer wieder erleben durfte.
Du kannst keinen Unterhalt zahlen,weil du zu wenig Einkommen hast,deshalb steht deinem Kind das Kindergeld zu,wenn es nicht mehr zu Hause wohnt,auch wenn es staatliche Unterstützung bekommt !
Würde genau so sein,wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnen würde,eine Ausbildung macht und in dieser so viel verdient,das die Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind,auch wenn sie leistungsfähig sein würden,weil das Kind dann seinen Unterhaltsanspruch laut Düsseldorfer Tabelle selber decken könnte.
Dann ist nur entscheidend,ob tatsächlich Unterhalt an das Kind gezahlt wird,dieser muss dann min.die Höhe des Kindergeldes haben,sonst steht das Kindergeld dem Kind zu.
Es kann sogar das Kindergeld auf sich übertragen lassen,wenn die Eltern sich weigern es auszuhändigen,dann muss es bei der Familienkasse nur einen Abzweigungsantrag stellen.
Wenn sie eine eigene Wohnung hat steht ihr das Kindergeld schon die ganze Zeit zu. Wenn du Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlst, ist das hälftige Kindergeld schon abgezogen - weil das für gewöhnlich das Kind direkt erhält. Dir steht sowieso nur die Hälfte zu, die andere dem Vater, wenn der keinen Unterhalt zahlt, steht es deiner Tochter zu. Wenn das Kindergeld auf dein Konto kommt, musst du die Hälfte vom Vater obendrauf zahlen (oder dem Vater auszahlen, falls er Unterhalt zahlt) - und überprüfen ob du genug zahlst, denn in der Unterhaltstabelle fehlt der Betrag meistens. Wenn sie Bafög bekommt zahlst du keinen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle - zusätzlich zum Bafög steht ihr das Kindergeld zu. Kannst du auch ganz einfach bei der Kindergeldstelle anrufen und nachfragen.
Aber so eine Tabelle interessiert doch das Studentenwerk nicht, oder?
Das würde ihr dann nur zustehen,wenn sie nicht mehr bei dir wohnen würde und du nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen würdest,wohnt sie bei dir,steht es dir zu !
Wohnt sie nicht mehr bei dir und du zahlst wie gesagt nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes,dann könnte sie sogar bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen.
Dann würde sie es nach einer Prüfung des Sachverhaltes auf ihr eigens bzw.angegebenes Konto überwiesen bekommen.
Ab dem Zugang des Antrages auf Abzweigung bei der Familienkasse,würde diese die Zahlung des Kindergeldes an dich einstellen,bis das ganze geklärt wäre.
Kindergeld ist kein Einkommens-ersatz für Elternteile, egal in welcher Finanziellen Situation.
Es ist ein Staatlicher Zuschuss für Kinder, der ausschließlich dem/den Kind/Kinder zugute kommt.
Rechnest Du das Kindergeld bisher auf den Unterhalt an, den Du deinem Kind zahlst?.
Oh Mann.
Es geht hier allein um die rechtliche Situation. Ich weiß nicht, warum hier so moralisch geantwortet wird. Natürlich unterstütze ich mein Kind wo es geht. Sei es mit Büchern, den Einschreibegebühren etc. Bislang konnte ich aus der Gesetzeslage nicht schlau werden. Wird nicht auch mir das Kindergeld als mein Einkommen angerechnet?
Das sollte nicht als moralisch verwerflich rüberkommen, nur als unverständlich. Ich bin wahrlich kein Moralist, höchsten Empathist. :-7
Wird nicht auch mir das Kindergeld als mein Einkommen angerechnet?
Ja wenn das Kind bei dir wohnt. :-)
"Das Kindergeld wird auf die Staatliche Unterstützung angerechnet die das Kind bekommt, in dem Sinne ist das Kindergeld Einkommen das dem Kind zufließt und worauf es bis zu einem bestimmten Alter unter bestimmten Regelungen Anspruch hat."
Das ist aber nobel. Wenn denn das Kind den vollen Bedarf bereits vom Studentenwerk bekommt, steht ihr das Kindergeld nicht zu. Und ob die Eltern zugeben müssen, wird ja wohl hoffentlich hier nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen, sondern nach dem deutlich besseren BGB ermittelt. Das Kind möge ggf. elternunabhängige Vorausleistungen beantragen, wenn denn die Eltern nicht leisten können. Viel Glück.
http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/BAfoeG-Info/17.asp